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Mehrfachantrag 2022 startet

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15.02.2022 | von Franz Eberharter

Die AMA versendet Ende Februar an knapp 12.100 Tiroler Antragsteller die Unterlagen für den Mehrfachantrag Flächen (MFA) 2022.

Almwiesen Kühe © Michaela Kölle
© Michaela Kölle
Betriebe, die auf die Zusendung des Papiervordruckes verzichtet haben, können ihre MFA-Unterlagen ab 1. März im e-Archiv einsehen und gegebenenfalls ausdrucken. Die übermittelten Antragsunterlagen beinhalten: Feldstücksliste auf Basis des Vorjahresantrages, Maßnahmenseite mit den vorgedruckten (verlängerten) ÖPUL-Maßnahmen, Verpflichtungserklärung, Tierliste, bei Teilnahme an der Maßnahme „Seltene Nutztierrassen“ entsprechende Beilage und bei Teilnahme an der Maßnahme „Alpung“ die Almauftriebsliste. Die Antragsformulare sind ohne Durchschlag und nicht zur Abgabe bestimmt, stellen jedoch die Grundlage für die Antragsvorbereitung dar. Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse die Richtigkeit aller Angaben, tragen Sie die erforderlichen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen in die jeweiligen Formblätter ein und bringen Sie diese zu Ihrem Antragstermin in die Bezirkskammer mit. Es werden darüber hinaus keine Merkblätter oder Arbeitsanleitungen in Papierform übermittelt. Weitere Informationen stehen unter ama.gv.at im Internet zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt wie in den Vorjahren ausschließlich online über Internet im e-AMA. Die Erfassung in den Bezirkslandwirtschaftskammern beginnt ab 28. Februar. Die Beratungs- und Beantragungstermine werden den Antragstellern zeitgerecht von der örtlich zuständigen Bezirkskammer mitgeteilt. Die Online-Antragstellung kann jeder Antragsteller entweder selbsttätig unter eama.at (mit seinem PIN-Code) oder über die Bezirkslandwirtschaftskammer durchführen. In jedem Fall ist der Antrag bis spätestens Montag, 16. Mai 2022 online abzusenden. Verspätete Übermittlung an die AMA führt zu Abzügen beziehungsweise zum gänzlichen Verlust der beantragten Zahlungen.
Almwiesen Kühe © Michaela Kölle

Festlegung und Änderung der Referenzfläche

Die Referenzfläche ist die maximal beihilfefähige Fläche, die von der AMA als Referenzbehörde auf Basis der jeweils aktuellsten Luftbilder festgelegt wird. Für die Bezirke Imst, Landeck, Reutte und die westlichen Teile des Bezirkes Innsbruck stehen für den MFA 2022 neue Luftbilder zur Verfügung. Die AMA hat im Herbst des Vorjahres auf Basis dieser Bilder die Referenz aktualisiert. Hauptsächlich von Änderungen betroffen sind erfahrungsgemäß Almfutterflächen, Hutweideflächen und Landschaftselemente. Die Luftbilder stammen aus dem Sommer 2020 und sind im GIS unter eama.at ersichtlich und in der Feldstücksliste auch mit dem Hinweis „Neues Luftbild“ gekennzeichnet. Sollte bei der Antragstellung über diese Referenzfläche hinaus Fläche beantragt werden, so ist dafür ein separater Antrag notwendig (Referenzänderungsantrag). Auch dieser Antrag kann ausschließlich auf elektronischem Weg eingebracht werden. Änderungsanträge haben nur dann Aussicht auf eine positive Beurteilung, wenn entsprechend plausible Erklärungen beziehungsweise aussagekräftige Belege und Unterlagen beigelegt werden (zum Beispiel Fotos, Rodungsbescheid…). Diese müssen bereits bei der Versendung des Änderungsantrages hochgeladen werden. Eine Nachreichung von Unterlagen ist nicht möglich, daher die Unterlagen entsprechend vorbereiten und zum Abgabetermin unbedingt mitbringen beziehungsweise noch besser im Vorfeld auf elektronischem Weg per Mail an die Bezirkskammer übermitteln.

„Begrünung Zwischenfrucht“ im MFA 2022

Die im Sommer/Herbst angelegten Begrünungen werden ab 2022 dem jeweiligen Antragsjahr zugeordnet. Im Antragsjahr 2022 werden somit sowohl die Zwischenfrucht-Begrünungen gemäß Herbstantrag 2021 als auch die im Sommer/Herbst 2022 angelegten Zwischenfrucht-Begrünungen gemäß MFA 2022 ausbezahlt. Die Beantragung der Zwischenfrucht-Begrünungen für Sommer/Herbst 2022 muss daher bereits im Mehrfachantrag – Flächen 2022 erfolgen. Die Beantragung der Begrünungsschläge mittels Herbstantrag wird es künftig nicht mehr geben. Teilnehmer an der Maßnahme „Begrünung Zwischenfrucht“ sind daher gefordert und müssen sich bezüglich ihrer Begrünungsflächen bereits im Rahmen des MFA 2022 festlegen. Ändert sich Lage oder Variante der Begrünung im weiteren Laufe des Sommers, so sind Korrekturen möglich. Die Endtermine dafür stehen noch nicht endgültig fest.
Antragsstellung © LK Tirol
© LK Tirol

Antragstellung

Die Bezirkslandwirtschaftskammern werden sich wie erwähnt mit einem Abgabetermin für die Antragsbearbeitung mit allen Antragstellern in Verbindung setzen. Wir bitten um die verlässliche Einhaltung des mitgeteilten Termins. In dringenden Fällen kann der vorgegebene Termin telefonisch abgeändert werden. Wir ersuchen auch um Rückmeldung, wenn die Antragstellung selbsttätig ohne Mithilfe der BLK gemacht wird, damit wir freiwerdende Termine an andere Antragsteller vergeben können. In jedem Fall sind die jeweils geltenden Covid-Sicherheitsbestimmungen unbedingt zu beachten und einzuhalten. Insbesondere ist das Betreten der Kammerräumlichkeiten ausschließlich allein (Zutritt nur für eine Person je Betrieb), pünktlich zum vorgegebenen Termin, mit FFP-2-Schutzmaske und unter Beachtung des Mindestabstandes erlaubt. Wenn Sie Symptome einer Covid-Erkrankung aufweisen, kommen Sie keinesfalls in die Kammer, sondern kontaktieren Sie uns telefonisch zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise. Wenn Sie den Antrag erstmals selbsttätig stellen, lesen Sie alle einschlägigen Merkblätter der AMA aufmerksam durch, bevor Sie an eine Eigenbeantragung herangehen. Die AMA bietet zudem auf ihrer Homepage sehr gute Videoclips an, die die notwendigen Arbeiten im e-AMA sehr anschaulich und verständlich erklären (ama.at/Formulare-Merkblätter/Mehrfachantrag Flächen/Videos zur Vorgangsweise bei der Digitalisierung). Es gibt auch die Möglichkeit einer interaktiven Online-Schulung, die orts- und zeitunabhängig von zu Hause aus absolviert werden kann und vom LFI angeboten wird. Dabei werden Schritt für Schritt die Digitalisierung von Förderflächen und die online-Antragstellung beschrieben. Nähere Informationen dazu beziehungsweise Anmeldung auf lfi.at beziehungsweise beim LFI-Kundenservice unter 05 92 92-1111.

Wechsel in der Betriebsführung

Antragsberechtigt ist immer nur der jeweils aktuelle Bewirtschafter. Ein Wechsel in der Betriebsführung ist umgehend über die zuständige BLK an die AMA zu melden. Die Bearbeitung und Beurteilung eines Bewirtschafterwechsels erfordert Zeit. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass zwischen März und Mai geplante Änderungen in der Betriebsführung so rasch als möglich gemeldet werden. Ansonsten kann es passieren, dass keine rechtzeitige Antragstellung möglich ist. In jedem Fall muss damit gerechnet werden, dass eine Antragstellung frühestens erst zwei bis drei Wochen nach Meldung des Bewirtschafterwechsels an die AMA möglich ist.

Landwirtschaftskammer als Dienstleister

Die online-Antragstellung erfordert, dass bei Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer der Antragsteller selbst oder sein Bevollmächtigter oder der Vertretungsbefugte persönlich bei der Antragstellung anwesend ist. Wird der Antragsteller vertreten, so ist in jedem Fall eine gültige Vollmacht erforderlich. Eine Zusendung des Papierantrages an die Landwirtschaftskammer oder direkt an die AMA ist in keinem Fall zulässig. Derartige Anträge gelten als „nicht gestellt“ und sind jedenfalls ungültig. Die Landwirtschaftskammer Tirol ist ihren Mitgliedern gerne bei der Antragstellung behilflich. Um aber den Arbeitsaufwand in der vorgegebenen Zeit in bestmöglicher Qualität bewältigen zu können ist es erforderlich, dass die dargestellten Antragserfordernisse und die vorgegebenen Bearbeitungstermine eingehalten, sowie die Hinweise in den Zusendungen Ihrer Bezirkskammer genau beachtet werden.

Folgende Unterlagen sind für die Antrag-stellung vorzubereiten und mitzubringen:

  • vollständig überprüfter und aktualisierter „AMA-Papierantrag“ (zugesendeter Vordruck)
  • neue Feldstücks-/Schlaggrenzen in die Hofkarten einzeichnen
  • neue Feldstücke in der Feldstückliste ergänzen (eventuell Pachtverträge mitbringen)
  • Begrünungsschläge bei Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung Zwischenfrucht“
  • Tierliste mit Stichtag 1. April ausfüllen
  • Auflistung der „gefährdeten Tiere“ kontrollieren, richtigstellten und ergänzen
  • für allfällige Referenzänderungsanträge entsprechende Belege, Nachweise mitbringen beziehungsweise vorab elektronisch an die Bezirkskammer mailen
  • aktuelle Projektbestätigung der Abteilung Naturschutz beim Amt der Tiroler Landesregierung bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Naturschutz“
https://ama.at/Formulare-Merkblätter/Mehrfachantrag Flächen/Videos
© LK Tirol

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