„Langjährige Forderung wird endlich umgesetzt!“
Das Bekenntnis zu einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Eier und Fleisch in der Gemeinschaftsverpflegung wurde im Regierungsprogramm festgeschrieben. Nach langen Verhandlungen wurde gestern von BM Rauch ein Verordnungsentwurf in Begutachtung geschickt, der die Umsetzung ab Juli 2023 vorsieht.
„Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung wird nun eine langjährige Forderung der Landwirtschaft umgesetzt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz am Teller und schaffen einen Mehrwert für die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Bäuerinnen und Bauern“, zeigt sich LK-Präsident Josef Hechenberger erfreut. Besonders wichtig erachtet er auch die verpflichtenden Standards bei der freiwilligen Kennzeichnung in der Gastronomie: „Es ist gut und richtig, dass bei den freiwilligen Herkunftsangaben hingeschaut wird. Gerade in Tirol haben wir hier mit ‚Ich sag, wo’s herkommt‘ schon ein etabliertes Projekt mit klaren Rahmenbedingungen. Dass jede freiwillige Deklarierung auch nachweisbar sein muss, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Damit werden jene Betriebe, die eine ehrliche Transparenz leben, bestärkt und Trittbrettfahrer ausgebremst.“