Kompetente Beratung garantieren
Wie auch wie bei anderen Organisationen mit einer stattlichen Mitarbeiteranzahl wirkt sich die inflationsbedingte Gehaltsanpassung von rund sieben Prozent auch auf das Budget der Landwirtschaftskammer entscheidend aus. „Bekanntlich nimmt der Bereich ,Beratung und Bildung‘ in unserem Betätigungsfeld eine zentrale und bedeutende Rolle ein“, erklärt Kammerdirektor Ferdinand Grüner und führt weiter aus: „Da sich der damit verbundene Aufwand aber nicht ausschließlich über Personalkostenübernahmen durch Bund und Land finanzieren lässt, war eine leichte Anpassung der Mitgliedsbeiträge (Kammerumlage) unausweichlich. Gerade in unsicheren Zeiten wie aktuell ist eine verlässliche Unterstützung unserer Betriebe in allen Belangen von Bedeutung und jedenfalls aufrechtzuerhalten.“ In der letzten Vollversammlung wurde neben der moderaten Umlagenerhöhung auch der Leistungskatalog nach längerer Zeit wieder angepasst.
Umlagenerhöhung
Zum einen wurde der Mitgliedssockelbetrag auf 65 Euro angehoben. „Diese Anpassung in der Höhe von zehn Euro federt die Inflation seit der letzten Erhöhung ab“, erläutert Finanzreferent Alexander Berger. Darüber hinaus erhöht sich auch der Hebesatz von 1.000 Prozent auf 1.050 Prozent des Grundsteuermessbetrages. „Das bedeutet, dass sich die jährliche Kammer-
umlage bei einem Einheitswert von 10.000 Euro um ca. 20 Euro erhöht, bei einem Einheitswert von 20.000 Euro um ca. 30 Euro“, führt der Finanzreferent weiter aus.
Leistungskatalog
Um den Mitgliedern auch weiterhin eine kompetente Beratung zu garantieren, wurden auch im Leistungskatalog entsprechende Anpassungen vorgenommen: So hat sich der Ausgangsstundensatz von 85 Euro auf 100 Euro erhöht. Das betrifft beispielsweise Gutachten oder Bauberatungen. Darüber hinaus wurde auch die Pauschale für die Erstellung von Betriebskonzepten von 120 Euro auf 250 Euro angepasst. Die Sätze der Feldspritzenüberprüfung wurden um ca. fünf Prozent erhöht, sowie jene bei Sachkostenverrechnungen (Befähigungsnachweise, Tiertransportschilder, Lieferscheine, etc.) dem Index angepasst.
Was ist neu?
Neu eingeführt wurden folgende Leistungsverrechnungen: So wird ab sofort eine Pauschale für die Erstellung einer Punktation für Hofübergaben in der Höhe von 100 Euro verrechnet. Darüber hinaus wurde eine Pauschale von 50 Euro (bzw. dem tatsächlichen Aufwand) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bodenproben sowie im Zusammenhang mit der Anerkennung von Bioflächen eingeführt. Viele Positionen, die bereits seit 1. Jänner 2018 aufgrund des neuen Landesvertrages nicht mehr verrechnet wurden, wurden ersatzlos gestrichen. Außerdem wurde der Leistungskatalog um jene Positionen bereinigt, die seit dem neuen Landesvertrag 2018 ohnehin nicht mehr direkt verrechnet wurden. Somit ist der Leistungskatalog nur ein kleiner Auszug der umfangreichen angebotenen Dienstleistungen der Landwirtschaftskammer.