Jagdgesetz wird novelliert
Nach langen Verhandlungen wurde der Inhalt für die Novelle zum Tiroler Jagdgesetz letzte Woche finalisiert. Die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ haben sich dabei auf einige für die Landwirtschaft wesentliche Punkte geeinigt, einige von der Landwirtschaftskammer geforderte wurden leider nicht berücksichtigt.
Schuss bei Sicht
Lang gefordert, nun endlich umgesetzt: Künftig können Wölfe auf Almen ohne vorherige Verordnung entnommen werden. Dazu werden Risikowolf/Schadwolf künftig so definiert:
n Risikowolf : „Als Risikowölfe gelten Wölfe, die sich in einem Umkreis von weniger als 200 Meter von vom Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen, Viehweiden aufhalten oder sich Menschen annähern.“
n Schadwolf: „Schadwölfe sind Wölfe, die ein Schadensereignis verursacht haben. Ein Schadensereignis ist ein durch einen Wolf verursachtes Angriff-, Riss- oder Verletzungsereignis in einem Gebiet laut AlpschutzgebietsVO oder auf einer Viehweide, welches die dort gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere betrifft.“
Ziel ist eine unbürokratischere und schnellerer Entnahme. Dazu wurde die Entnahmemöglichkeit bei unmittelbarer Bedrohung oder gegenwärtiger Gefährdung von Nutztieren eingeführt. Einem Jagdausübungsberechtigten oder Jagdschutzorgan oder Jagderlaubnisscheininhaber ist die letale Entnahme eines Wolfs durch weidgerechten Abschuss mit einer Schusswaffe erlaubt, sofern durch den Wolf das Leben oder die Gesundheit der in einem Almschutzgebiet oder auf Weiden gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere gegenwärtig gefährdet oder unmittelbar bedroht ist. Das heißt, Tierbesitzer und Tierhalter mit einer gültigen Tiroler Jagdkarte können bei vorheriger Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten einen Wolf entnehmen. Für diese wichtige Maßnahme ist ein gutes Miteinander von großer Bedeutung, wofür die LK Tirol in engem Austausch mit der Jägerschaft steht. „Mit diesem ‚Schuss bei Sicht‘ bei unmittelbarer Gefährdung ist ein wesentlicher von der Landwirtschaftskammer geforderter Punkt erfüllt, um noch rascher und effektiver Problemtiere entnehmen zu können“, zeigt sich LK-Präsident Josef Hechenberger zufrieden.
Möglich wurden diese Änderungen durch die vorausgegangene Senkung des EU-Schutzniveaus für den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Diese erfolgte im Kontext der Berner Konvention, des Habitatsrechts und eben mit dem Ziel, den Nationalstaaten mehr Flexibilität für regionale angepasste Managementmaßnahmen zu geben.
Fischfressende Vögel
Auch für die fischfressenden Vogelarten Kormoran, Gänsesäger, Grau- oder Fischreiher kann jeweils eine eigene Verordnung erlassen werden, die vom Land laufend zu überwachen und zu evaluieren ist. Das ist besonders in Hinblick auf teils gefährdete Fischbestände eine wichtige Maßnahme. Begründet wird dies aufgrund des erheblichen Bestandes der Tiere in weiten Teilen Tirols und damit verbundene ernste Schäden an Fischwässern sowie insbesondere auch bei Fischzuchtbetrieben.
Keine Lösung für Biber
Unzufrieden zeigt sich Hechenberger hingegen mit der nicht erfolgten Berücksichtigung des Bibers: „Leider gibt es erneut keine Lösung zum besseren Management von Bibern. Diese führen nicht nur zu massiven Schäden in der Landwirtschaft, sondern gefährden zunehmend auch die öffentliche Sicherheit, da sie Bäume in Siedlungs- und Straßennähe schädigen, wodurch es zu erheblichen Gefahrenmomenten kommt. Andere Bundesländer haben diese Problematik bereits erkannt und entsprechende rechtliche Möglichkeiten zur Bejagung eingeräumt. Das erwarte ich mir in Tirol auch. Daher werden wir, bevor der zuständige Landtagsausschuss im Jänner den Antrag behandelt, alle Beteiligten zu einem Austausch einladen und nochmals auf die Dringlichkeit der Problematik hinweisen.“