Investitionsförderung für Kälbermast und Fresseraufzucht
											Fresserproduktion und Kalb Rosé-Mast bieten Betriebe attraktive Möglichkeiten, um stabile Einkommen zu  erwirtschaften. Die Importmenge an Kalbfleisch ist jährlich umgerechnet mittlerweile deutlich größer als die  Menge, die an Kälbern exportiert wird. Für jedes in Österreich gemästete Kalb gibt es somit einen  garantierten Absatz. „Mit mehr als 5.000 vermarkteten Kälbern jährlich hat sich Kalb Rosé Austria mittlerweile zu einer fixen Größen auf dem heimischen Kalbfleischmarkt entwickelt“, weiß Produktionsberater Matthias Mair von der Rinderzucht Tirol, der gleichzeitig betont, dass auch Fresser, also entwöhnte  Nutzkälber für die weitere Mast, künftig noch bedeutender für den heimischen Rindermarkt werden: „Die Fresser sind eine gute Chance für Landwirte, die einen alternativen Betriebszweig suchen. Diese Form  der Kälberaufzucht bietet zudem eine erhebliche Arbeitserleichterung und Qualitätssteigerung für die  heimischen Mastbetriebe. Jedes Kalb, das in Österreich aufgezogen und vermarktet wird, hilft uns, den  aktuellen Diskussionen und Problemen rund um Kälbertransporte und -exporte entgegenzuwirken.“ 
										Förderausmaß und Voraussetzungen
Für interessierte Betriebe gibt 
es nun eine neue Landesförderung. 
Diese richtet sich an 
jene, die bereits am Kälberprojekt
der Rinderzucht Tirol
eGen teilnehmen bzw. die 
dafür notwendigen Teilnahmevoraussetzungen 
erfüllen.
Dazu zählen etwa die Betreuung
der Betriebe durch den 
Tiroler Gesundheitsdienst (T-TGD), die AMA Gütesiegel 
Rinderhaltung sowie die Teilnahme 
am Qplus Rind. 
Gefördert wird die Errichtung 
zeitgemäßer Kälbermastställe, 
die den Vorgaben der „Kälberproduktion 
Tirol“ entsprechen. 
Die Planung und Errichtung 
muss nachweislich von 
der Rinderzucht Tirol eGen 
begleitet werden. Neben baulichen 
Investitionen werden 
auch Fütterungstechniken bzw. 
sonstige Anlagen und Geräte 
für die Kälbermast gefördert. 
Die maximalen Investitionskosten 
betragen 100.000 Euro 
netto. Von den anrechenbaren 
Kosten werden bis zu 40 
Prozent gefördert. Investitionen, 
die dieses Ausmaß überschreiten, 
sind auf Basis der 
Sonderrichtlinie LE-Projekt
zu beantragen. Die Beihilfen 
werden ausschließlich aus Landesmitteln 
finanziert. Zu den Fördervoraussetzungen zählen 
die Bewirtschaftung von 
mindestens zwei Hektar LN, 
die ausreichende berufliche 
Qualifikation, die Aufrechterhaltung 
der Kälberproduktion, 
die Einhaltung allfälliger Vorgaben 
der Baubehörde sowie 
die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit 
und Finanzierbarkeit.
										Abwicklung
Abgewickelt wird die Förderung durch die Abteilung Agrarwirtschaft. Die Antragerstellung erfolgt mittels Onlineantrag (ID Austria, ehemals Handysignatur) über die Bezirkslandwirtschaftskammer. Dafür  werden benötigt: der Baubescheid oder die Bauanzeige bzw. eine Bestätigung der Baubehörde, der  dazugehörige Plan bzw. die Skizze mit Bemaßung und die Bestätigung der Teilnahme am Projekt  Kälberproduktion. 
										Die Landesförderung endet am 31. Dezember 2024.
Kontakt „Kälberproduktion Tirol"
Matthias Mair
Tel.: 05 92 92-1812
E-Mail: matthias.mair@lk-tirol.at
										Kontakt „Kälberproduktion Tirol"
Matthias Mair
Tel.: 05 92 92-1812
E-Mail: matthias.mair@lk-tirol.at