Investition in Photovoltaik lohnt sich auch jetzt!
Die Rahmenbedingungen sind günstig und mit dem momentanen Umfeld auch wirtschaftlich. Die Anlagenpreise sind vergleichsweise zu den Vorjahren günstig. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Anlagen umsatzsteuerbefreit und zudem ist auch eine Förderung möglich.
Umsatzsteuerbefreiung
Lukrativ ist derzeit die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuerbefreiung für eine Photovoltaik (PV)-Anlage in Anspruch zu nehmen. Wenn die PV-Anlage weniger als 35 Kilowatt (kW) Nennleistung hat, das Wohnhaus mitversorgt wird und die Anlage in räumlicher Nähe zum Wohnhaus errichtet wird (gleiche Parzelle), dann wird eine Umsatzsteuerbefreiung wirksam und man bezahlt für die Anlage nur die Nettokosten. Zu beachten ist, dass nur jene Positionen der Anlage von der Umsatzsteuer befreit sind, die auf derselben Rechnung angeführt sind, auf der die Solarmodule gelistet sind. Davon ist beispielsweise auch die Investition in einen Batteriespeicher betroffen. Achten Sie folglich darauf, dass die gesamte Anlage als Komplettangebot errichtet wird. Im Fall, dass zu einer bestehenden PV-Anlage eine Erweiterung der PV-Leistung und eventuell die Nachrüstung mit einem Speicher geplant sind, gibt der Gesetzgeber bezüglich der Umsatzsteuerbefreiung des Speichers das Kriterium der "Verhältnismäßigkeit" zwischen der PV-Erweiterung und der Speichererrichtung vor. Übersteigt die Gesamtkapazität des Speichers die Leistung der erworbenen Photovoltaikmodule um nicht mehr als das Doppelte, fällt der Speicher in Kombination mit der Anlagenerweiterung in die Umsatzsteuerbefreiung. Wird hingegen der Speicher um mehr als das Doppelte der Anlagenerweiterung dimensioniert, fällt der Speicher nicht in die Umsatzsteuerbefreiung!
Energieautarker Bauernhof
Umsatzsteuerbefreite Anlagen können keine Förderung im Rahmen des Erneuerbaren Ausbaugesetzes beziehen (= ÖMAG-Förderung). Jedoch ist für landwirtschaftliche Betriebe für diese Anlagen eine Bundesförderung über das Förderprogramm "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe" möglich. Voraussetzung dazu ist, dass die Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Stromspeicher errichtet wird und das Gesamtsystem notstromfähig ist. Zudem muss die Speicherleistung mindestens die Hälfte der Photovoltaik-Anlagenleistung aufweisen. Gefördert werden maximal 50 kWp Photovoltaik. Die Antragstellung muss vor Bestellung der Anlage erfolgen! Die Förderhöhe beträgt 185 Euro pro kW für die Photovoltaikanlage und 200 Euro pro kWh für den Speicher. Wenn im Zuge dieser Investition der Zählerkasten für die Notstromtauglichkeit umgebaut werden muss, wird dazu eine pauschale Förderung von zusätzlich 850 Euro gewährt.
Über dieses Förderprogramm ist auch die alleinige Nachrüstung eines Speichers mit Notstromfunktionalität möglich. Zu beachten ist, dass diese Investition ohne die Erweiterung der PV-Anlage nicht von der Umsatzsteuer befreit ist!
Landesförderung Tirol
Auch das Land Tirol vergibt eine Förderung für eine neu errichtete Photovoltaikanlage, die mit der Bundesförderung kombiniert werden kann. Bedingung ist die Versorgung des eigenen Wohnbereichs mit Strom aus der PV-Anlage. Landwirte und Landwirtinnen können als Privatperson diese Förderung nur beantragen, wenn die Photovoltaikanlage auf dem Grundstück errichtet wird, auf dem das Wohnhaus errichtet ist. Die Antragstellung erfolgt nach Errichtung und Bezahlung der Anlage bei der zuständigen Wohnbauförderung in der Bezirkshauptmannschaft.
Der Antrag kann mit Hilfe der ID-Austria auch online unter:
https://forms.tirol.gv.at/fr/tirol/234/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:155100
Der Antrag kann mit Hilfe der ID-Austria auch online unter:
https://forms.tirol.gv.at/fr/tirol/234/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:155100
Die Förderhöhe beträgt 250 Euro pro kW und ist mit maximal 20 kW begrenzt.
Zudem vergibt das Land Tirol eine Speicherförderung für maximal zehn Kilowattstunden nutzbare Speicherkapazität. Der Stromspeicher kann auch größer errichtet werden, die Förderung ist aber mit der angegebenen Grenze limitiert. Die Förderung beträgt 150 Euro pro kWh Speicherkapazität. Die Beantragung erfolgt nach Errichtung des Speichers.
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.tirol.gv.at/meldungen/meldung/landesfoerderung-fuer-pv-speicher/
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.tirol.gv.at/meldungen/meldung/landesfoerderung-fuer-pv-speicher/