Invekos-Koordination 2019
Ausgangssituation
Das Berichtsjahr 2019 war im Bereich INVEKOS das fünfte Jahr der laufenden Förderperiode und grundsätzlich von keinen außergewöhnlichen Umständen geprägt. Die technischen Möglichkeiten der online-Erfassung wurden von der Zahlstelle AMA laufend erweitert und verbessert. Das Handling der neuen Erfassungssoftware wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mittlerweile beherrscht.
Im Bereich Agrarpolitik haben die Vorarbeiten zum Nationalen GAP-Strategieplan und für die Agrarstrukturerhebung 2020 die Stabstelle selbst zunehmend beschäftigt.
Im Bereich Agrarpolitik haben die Vorarbeiten zum Nationalen GAP-Strategieplan und für die Agrarstrukturerhebung 2020 die Stabstelle selbst zunehmend beschäftigt.
Ziele
Im Rahmen des Jahreszieles der Landwirtschafskammer Tirol „Mitgestaltung der Leistungsabgeltungen (Gap 2021+)“ wurden folgende Jahresziele formuliert:
- Aktive Mitarbeit in diversen Arbeitsgruppen auf Bundesebene
- Aktive Mitarbeit in der AG INVEKOS-Alm 2020+
- Vorbereitung und Durchführung der bundesweiten Almbegehung im Rahmen des Projektes „automatisationsunterstützte Flächenfeststellung Alm“
- Laufende Informationen über LWB
- Laufender fachlicher Informationstransfer (Infoschreiben)
- Laufende Wartung der Wissensdatenbank
- Weiterentwicklung eines Qualitätssicherungssystems gemäß Werkvertrag technische Hilfestellung
- Vorbereitung der Agrarstrukturerhebung 2020
Maßnahmen
Aktive Mitarbeit in diversen Arbeitsgruppen auf Bundesebene
Die neue GAP nach 2020 wirft ihre Schatten voraus. Auf Bundesebene fand eine ganze Reihe von Sitzungen der „fachlichen Koordinierungsgruppe Strategieplan GAP 2021+“ statt. Mit der Veröffentlichung des Vorschlages zum Mehrjährigen Finanzrahmen und der Rechtstexte für die künftige GAP hat die intensive, fachliche Diskussion begonnen. Die Stabstelle ist in mehreren Arbeits- und Koordinierungs-gruppen auf Bundesebene aktiv vertreten. Unter anderem in der Expertengruppe „AZ, Alm und Forst“ des BMLRT.
Aktive Mitarbeit in der AG INVEKOS-Alm 2020+
Das BMLRT hat die AMA beauftragt, für die künftige GAP-Periode ein neues Flächenfeststellungmodell (insbesondere, aber nicht ausschließlich für die Almflächen) zu entwickeln. In der fachlichen Begleitgruppe „AG INVEKOS-Alm 2020+“ wurde seitens der Stabstelle aktiv mitgearbeitet. Zu diesem Thema wurde Ende August eine viel beachtete, bundesweite fachliche Begehung in Tirol (Proxenalm, Schwaz) organisiert. Rund 60 Vertreter von BMLRT, AMA, LKÖ, den Landwirtschaftskammern und den Ämtern der Landesregierungen der „Almbundesländer“ sowie der Almwirtschaftsvereine hatten dabei Gelegenheit, die Fortschritte und den Stand des „Projekts AFA“ (automatisationsunterstützte Flächenfeststellung von Almflächen) in der Praxis zu sehen und mit den Fachleuten der AMA zu diskutieren. Eine weitere Begehung am Folgetag für die Funktionäre und Mitarbeiter der Bezirkslandwirtschaftskammern Tirols rundet die Veranstaltung ab.
Informationsschiene auf- und ausbauen
Im Jahr 2017 wurde in Zusammenarbeit mit der LKÖ der Bereich „Förderungen“ auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Tirol völlig neugestaltet. Die fachliche Aktualisierung erfolgt laufend. Tirol-spezifische Themen werden dabei von der Stabstelle INVEKOS aufbereitet und in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation im Internet veröffentlicht.
Laufende Informationen über Landwirtschaftliche Blätter
Die laufende Information der Betriebsführerinnen und Betriebsführer wurde mittels 20 Fachartikel in den Landwirtschaftlichen Blättern bzw. dem österreichweiten Bauernjournal bewältigt.
Laufender fachlicher Informationstransfer (Infoschreiben)
Die Informationsweitergabe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirks-kammern stellt einen wesentlichen Aufgabenschwerpunkt der Stabstelle INVEKOS dar. Unter anderem erfolgt das mit den im Jahr 2014 eingeführten Rundschreiben „Info-INVEKOS“, einer laufenden Aufbereitung und Zusammenfassung wesentlicher fachlicher Themen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 64 solche Rundschreiben an die Invekosleiter und BLK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter versendet. Rundschreiben, die ausschließlich fachliche Informationen betreffen, werden darüber hinaus auch an die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der Beratungsprodukte „QM-56 Förderungsberatung Flächenprämien“ und „LL-701 Landesleistung Förderungs-beratung“ versendet.
Informationsangebot für LK-Mitarbeiter verbessern (Wissensdatenbank)
Im Berichtsjahr wurde die laufende inhaltliche Befüllung der österreichweiten INVEKOS-Wissensdatenbank weitergeführt. Die laufende Wartung dieser Wissensdatenbank ist eine gemeinsame Aufgabe aller Landwirtschaftskammern Österreichs. Tirol hat dabei vor allem jene Fachgebiete abzudecken, die mit Bergmähdern, Tierhaltung (ÖPUL, AZ) und Almwirtschaft (inkl. gekoppelter Zahlung für gealpte Tiere) in Zusammenhang stehen.
Weiterentwicklung eines Qualitätssicherungssystems gemäß Werkvertrag technische Hilfestellung
Der Werkvertrag für die Hilfestellung bei der Online-Beantragung wurde zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Tourismus einerseits und allen Landwirtschaftskammern Österreichs andererseits abgeschlossen, um die Unterstützung jener Antragsteller sicherzustellen, die die online-Beantragung nicht selber machen können oder selber machen wollen. Dieser Werkvertrag gilt seit 01.07.2015 und sieht unter anderem ein Qualitätssicherungssystem vor. Im Jahr 2017 wurde dieser Werkvertrag einer Evaluierung unterzogen. Die Stabstelle INVEKOS hat in der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe des BMNT (bzw. BMLRT) mitgearbeitet. Im Zuge der Qualitätssicherung wird unter anderem im Rahmen von Bezirksbesuchen jeder 50. Mehrfachantrag auf die Einhaltung der Werkvertragsvorgaben hin überprüft. Dabei werden folgende Punkte überprüft:
Agrarstrukturerhebung 2020
Bereits ab Jänner 2019 wurde mit den Vorarbeiten für die Agrarstrukturerhebung 2020 begonnen. In der vom BMLRT eingerichteten Arbeitsgruppe wurde seitens der Stabstelle u.a. auch am Zustandekommen der entsprechenden vertraglichen Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen ST.AT und Landwirtschaftskammern aktiv mitgearbeitet. Fachliche Abklärungen sowie die Abstimmung eines realistischen Zeitplans für die Umsetzung der AS 2020 wurden dabei ebenso mitgestaltet, wie die in diesem Zusammenhang abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit. Die Informationsauf-bereitung und –weitergabe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BLKn zählt dabei ebenso zu den Aufgaben der Stabstelle wie die Beantwortung fachlicher Anfragen in diesem Zusammenhang.
Die neue GAP nach 2020 wirft ihre Schatten voraus. Auf Bundesebene fand eine ganze Reihe von Sitzungen der „fachlichen Koordinierungsgruppe Strategieplan GAP 2021+“ statt. Mit der Veröffentlichung des Vorschlages zum Mehrjährigen Finanzrahmen und der Rechtstexte für die künftige GAP hat die intensive, fachliche Diskussion begonnen. Die Stabstelle ist in mehreren Arbeits- und Koordinierungs-gruppen auf Bundesebene aktiv vertreten. Unter anderem in der Expertengruppe „AZ, Alm und Forst“ des BMLRT.
Aktive Mitarbeit in der AG INVEKOS-Alm 2020+
Das BMLRT hat die AMA beauftragt, für die künftige GAP-Periode ein neues Flächenfeststellungmodell (insbesondere, aber nicht ausschließlich für die Almflächen) zu entwickeln. In der fachlichen Begleitgruppe „AG INVEKOS-Alm 2020+“ wurde seitens der Stabstelle aktiv mitgearbeitet. Zu diesem Thema wurde Ende August eine viel beachtete, bundesweite fachliche Begehung in Tirol (Proxenalm, Schwaz) organisiert. Rund 60 Vertreter von BMLRT, AMA, LKÖ, den Landwirtschaftskammern und den Ämtern der Landesregierungen der „Almbundesländer“ sowie der Almwirtschaftsvereine hatten dabei Gelegenheit, die Fortschritte und den Stand des „Projekts AFA“ (automatisationsunterstützte Flächenfeststellung von Almflächen) in der Praxis zu sehen und mit den Fachleuten der AMA zu diskutieren. Eine weitere Begehung am Folgetag für die Funktionäre und Mitarbeiter der Bezirkslandwirtschaftskammern Tirols rundet die Veranstaltung ab.
Informationsschiene auf- und ausbauen
Im Jahr 2017 wurde in Zusammenarbeit mit der LKÖ der Bereich „Förderungen“ auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Tirol völlig neugestaltet. Die fachliche Aktualisierung erfolgt laufend. Tirol-spezifische Themen werden dabei von der Stabstelle INVEKOS aufbereitet und in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation im Internet veröffentlicht.
Laufende Informationen über Landwirtschaftliche Blätter
Die laufende Information der Betriebsführerinnen und Betriebsführer wurde mittels 20 Fachartikel in den Landwirtschaftlichen Blättern bzw. dem österreichweiten Bauernjournal bewältigt.
Laufender fachlicher Informationstransfer (Infoschreiben)
Die Informationsweitergabe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirks-kammern stellt einen wesentlichen Aufgabenschwerpunkt der Stabstelle INVEKOS dar. Unter anderem erfolgt das mit den im Jahr 2014 eingeführten Rundschreiben „Info-INVEKOS“, einer laufenden Aufbereitung und Zusammenfassung wesentlicher fachlicher Themen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 64 solche Rundschreiben an die Invekosleiter und BLK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter versendet. Rundschreiben, die ausschließlich fachliche Informationen betreffen, werden darüber hinaus auch an die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der Beratungsprodukte „QM-56 Förderungsberatung Flächenprämien“ und „LL-701 Landesleistung Förderungs-beratung“ versendet.
Informationsangebot für LK-Mitarbeiter verbessern (Wissensdatenbank)
Im Berichtsjahr wurde die laufende inhaltliche Befüllung der österreichweiten INVEKOS-Wissensdatenbank weitergeführt. Die laufende Wartung dieser Wissensdatenbank ist eine gemeinsame Aufgabe aller Landwirtschaftskammern Österreichs. Tirol hat dabei vor allem jene Fachgebiete abzudecken, die mit Bergmähdern, Tierhaltung (ÖPUL, AZ) und Almwirtschaft (inkl. gekoppelter Zahlung für gealpte Tiere) in Zusammenhang stehen.
Weiterentwicklung eines Qualitätssicherungssystems gemäß Werkvertrag technische Hilfestellung
Der Werkvertrag für die Hilfestellung bei der Online-Beantragung wurde zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Tourismus einerseits und allen Landwirtschaftskammern Österreichs andererseits abgeschlossen, um die Unterstützung jener Antragsteller sicherzustellen, die die online-Beantragung nicht selber machen können oder selber machen wollen. Dieser Werkvertrag gilt seit 01.07.2015 und sieht unter anderem ein Qualitätssicherungssystem vor. Im Jahr 2017 wurde dieser Werkvertrag einer Evaluierung unterzogen. Die Stabstelle INVEKOS hat in der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe des BMNT (bzw. BMLRT) mitgearbeitet. Im Zuge der Qualitätssicherung wird unter anderem im Rahmen von Bezirksbesuchen jeder 50. Mehrfachantrag auf die Einhaltung der Werkvertragsvorgaben hin überprüft. Dabei werden folgende Punkte überprüft:
- Prüfung der Antragstelleridentität
- Berücksichtigung der Auffälligkeitsprüfung (falls neue Luftbilder vorhanden)
- Berücksichtigung des Vor-Ort-Kontroll-Ergebnisses (falls zutreffend)
- Durchführung der Plausibilitätsprüfungen
- Wiedergabe des Antragstellerwillens (Antrag wurde gemäß den Angaben des Antragstellers ausgefüllt/bearbeitet)
- Übergabe der Antragsunterlagen an den Antragsteller
Agrarstrukturerhebung 2020
Bereits ab Jänner 2019 wurde mit den Vorarbeiten für die Agrarstrukturerhebung 2020 begonnen. In der vom BMLRT eingerichteten Arbeitsgruppe wurde seitens der Stabstelle u.a. auch am Zustandekommen der entsprechenden vertraglichen Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen ST.AT und Landwirtschaftskammern aktiv mitgearbeitet. Fachliche Abklärungen sowie die Abstimmung eines realistischen Zeitplans für die Umsetzung der AS 2020 wurden dabei ebenso mitgestaltet, wie die in diesem Zusammenhang abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit. Die Informationsauf-bereitung und –weitergabe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BLKn zählt dabei ebenso zu den Aufgaben der Stabstelle wie die Beantwortung fachlicher Anfragen in diesem Zusammenhang.
Ergebnisse
Die Landwirtschaftskammer Tirol wurde vom BMLRT beauftragt, im Rahmen der fachlichen Begleitgruppe „AG INVEKOS-Alm 2020+“ gemeinsam mit der AMA eine Vor-Ort-Begehung im Sommer 2019 zu organisieren. Ziel war es, Vertretern von BMLRT, AMA, LKÖ, den Landwirtschaftskammern und den Ämtern der Landes-regierungen der „Almbundesländer“ sowie des Almwirtschaftsvereins Gelegenheit zu bieten, die Fortschritte und den Stand des „Projekts AFA“ (automatisationsunterstützte Flächenfeststellung von Almflächen) in der Praxis zu sehen und mit den Fachleuten der AMA zu diskutieren. Nach erfolgter Auswahl der Alm (Proxenalm der Familie Obholzer in Schwaz) durch die AMA oblag es der LK Tirol die organisatorischen Rahmenbedingungen (Unterbringung der Teilnehmer, Rahmenprogramm, Transfer auf die Alm und weiter auf den Hochleger,…) zu schaffen und die Veranstaltung umzusetzen. Rund 60 Vertreter aus ganz Österreich sind dieser Einladung nachgekommen und haben an diesem fachlichen Austausch Ende August teilgenommen. Eine weitere Begehung am Folgetag für die Funktionäre und Mitarbeiter der Bezirkslandwirtschaftskammern Tirols rundet die Veranstaltung ab.
Der Bereich „Förderungen“ erfolgt auf der Homepage der Landwirtschaftskammern die laufende fachliche Aktualisierung. Tirol-spezifische Themen werden dabei von der Stabstelle INVEKOS aufbereitet bzw. werden fachliche Artikel, die für die Landwirtschaftlichen Blätter erstellt werden, zusätzlich für den festgelegten Zeitraum auch auf die Homepage gestellt.
Die inhaltliche Befüllung der österreichweit eingeführten Invekos-Wissensdatenbank geschieht laufend. Die LK Tirol betreut hier vor allem die Bereiche Bergmähder, Tierschutz (Weide) und Almwirtschaft.
Die Informationsweitergabe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirks-kammern erfolgt u.a. mittels der regelmäßigen Information „Info-INVEKOS“, einer laufenden Aufbereitung und Zusammenfassung wesentlicher Themen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 64 solche Rundschreiben an die Invekosleiter und BLK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter versendet. Rundschreiben, die sich mit fachlichen Fragen befassen (keine Abwicklungsfragen), werden auch an die Leistungserbringer der Beratungsprodukte „QM-56 Förderungsberatung Flächenprämien“ und „LL-701 Förderungsberatung“ versendet. Ein besonders hoher Informationsbedarf besteht nach wie vor durch laufende Neuerungen des neuen GeoMediaSmartClient (GMSC), die laufende Weiterentwicklung der Erfassungssoftware und auch im Bereich LK-online.
Im Berichtsjahr standen für rund 2/5 der Tiroler Betriebe neue Luftbilder zur Verfügung. Neue Luftbilder bedeuten auch eine aktualisierte Referenz. Naturbedingt ergeben sich bei extensiv genutzten Flächen (Almen, Hutweiden) von einer Luftbildwartung zur nächsten mehr Veränderungen als bei den Heimbetriebsflächen. Vor allem in den Gebieten mit einem hohen Anteil an Almflächen bedeuten neue Luftbilder naturgemäß einen entsprechend erhöhten Aufklärungs- und Bearbeitungsaufwand. Seit 2016 werden jene Antragsteller, bei denen die Luftbildwartung eine neue, geringere Alm- bzw. Hutweidereferenzfläche ergeben hat, jeweils vorab Mitte Jänner von der AMA von diesen Änderungen verständigt. In der Folge hat der Antragsteller die Möglichkeit, noch vor Beginn der Mehrfachantragsentgegennahme seine Referenz zu überprüfen und allenfalls Referenzänderungsanträge zu stellen. In der Folge prüft die AMA vor der eigentlichen Antragstellung die eingegangenen Referenzanregungen der Antragsteller und entscheidet darüber. Das Ergebnis kann so noch rechtzeitig vor Absenden des Mehrfachantrages dem Antragsteller bekanntgegeben werden. Von dieser Möglichkeit macht rund ein Viertel der betroffenen Almbewirtschafter Gebrauch.
Immer wieder sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch mit Rückforderungsbescheiden bzw. -mitteilungen konfrontiert, die aus Vor-Ort-Kontrollergebnissen auf Almen und bei Hutweideflächen herrühren. Dabei ist vor allem die Rückschau in die Vergangenheit problematisch und stößt auf entsprechendes Unverständnis.
Bereits im 1. Halbjahr 2015 (vor Inkrafttreten des Werkvertrages) wurde von den Landwirtschaftskammern mit der Qualitätssicherung der Antragstellung beim MFA 2015 begonnen. Das implementierte Qualitätssicherungssystem ist 2016 erstmals verpflichtend beim Mehrfachantrag umgesetzt worden. Dabei wurden die Ausbildung/Schulung der beim MFA eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentiert, die ordnungsgemäße Einladung und Information der Antragsteller nachgewiesen und die Führung einer Checkliste als Nachweis für die ordnungsgemäße Hilfestellung bei der Beantragung selbst eingeführt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Checklisten wurde nach einem vorgegebenen Stichprobenmuster belegt und dabei keine Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten festgestellt. Der Werksertrag wurde im Jahr 2018 evaluiert.
Eine wesentliche Änderung stellt seither die verpflichtend durchzuführende Auffälligkeitsprüfung bei Betrieben mit neuem Luftbild dar. Im Herbst 2019 wurde diese Prüfung bei knapp 5.400 Betrieben mit neuen Luftbildern zum HA 2019 durchgeführt. Dabei erfolgt die Überprüfung der jeweiligen Luftbilder von Mitarbeitern einer jeweils anderen Bezirkskammer als der örtlich an sich zuständigen. Dadurch wird eine landesweit möglichst einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung von Förderflächen am Luftbild gewährleistet. Auffälligkeiten betreffend Lageungenauig-keiten und Nicht-landwirtschaftliche Nutzflächen werden im LK-online dokumentiert und in der Folge im Zuge der nächstfolgenden Antragstellung mit dem Antragsteller besprochen. Letztlich verbleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben aber beim Antragsteller selbst. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können und sollen dabei nur bestmöglich beraten.
Im Bereich der Fort- und Weiterbildung der Invekos-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wurden neben den angeführten periodischen schriftlichen Informationen insgesamt 5 Schulungstage und mehrere halb- bis ganztätige Sitzungen bzw. Besprechungen durchgeführt.
Zum Thema „Flächenförderung, Mehrfachantrag“ werden von allen Bezirkslandwirt-schaftskammern Informationsveranstaltungen angeboten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden entsprechende Powerpoint-Vortragsunterlagen erstellt und werden laufend aktualisiert. Die Unterlagen für die Facharbeiter- und Meisterausbildung wurden ebenfalls dem aktuellen Stand entsprechend überarbeitet.
Der Bereich „Förderungen“ erfolgt auf der Homepage der Landwirtschaftskammern die laufende fachliche Aktualisierung. Tirol-spezifische Themen werden dabei von der Stabstelle INVEKOS aufbereitet bzw. werden fachliche Artikel, die für die Landwirtschaftlichen Blätter erstellt werden, zusätzlich für den festgelegten Zeitraum auch auf die Homepage gestellt.
Die inhaltliche Befüllung der österreichweit eingeführten Invekos-Wissensdatenbank geschieht laufend. Die LK Tirol betreut hier vor allem die Bereiche Bergmähder, Tierschutz (Weide) und Almwirtschaft.
Die Informationsweitergabe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirks-kammern erfolgt u.a. mittels der regelmäßigen Information „Info-INVEKOS“, einer laufenden Aufbereitung und Zusammenfassung wesentlicher Themen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 64 solche Rundschreiben an die Invekosleiter und BLK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter versendet. Rundschreiben, die sich mit fachlichen Fragen befassen (keine Abwicklungsfragen), werden auch an die Leistungserbringer der Beratungsprodukte „QM-56 Förderungsberatung Flächenprämien“ und „LL-701 Förderungsberatung“ versendet. Ein besonders hoher Informationsbedarf besteht nach wie vor durch laufende Neuerungen des neuen GeoMediaSmartClient (GMSC), die laufende Weiterentwicklung der Erfassungssoftware und auch im Bereich LK-online.
Im Berichtsjahr standen für rund 2/5 der Tiroler Betriebe neue Luftbilder zur Verfügung. Neue Luftbilder bedeuten auch eine aktualisierte Referenz. Naturbedingt ergeben sich bei extensiv genutzten Flächen (Almen, Hutweiden) von einer Luftbildwartung zur nächsten mehr Veränderungen als bei den Heimbetriebsflächen. Vor allem in den Gebieten mit einem hohen Anteil an Almflächen bedeuten neue Luftbilder naturgemäß einen entsprechend erhöhten Aufklärungs- und Bearbeitungsaufwand. Seit 2016 werden jene Antragsteller, bei denen die Luftbildwartung eine neue, geringere Alm- bzw. Hutweidereferenzfläche ergeben hat, jeweils vorab Mitte Jänner von der AMA von diesen Änderungen verständigt. In der Folge hat der Antragsteller die Möglichkeit, noch vor Beginn der Mehrfachantragsentgegennahme seine Referenz zu überprüfen und allenfalls Referenzänderungsanträge zu stellen. In der Folge prüft die AMA vor der eigentlichen Antragstellung die eingegangenen Referenzanregungen der Antragsteller und entscheidet darüber. Das Ergebnis kann so noch rechtzeitig vor Absenden des Mehrfachantrages dem Antragsteller bekanntgegeben werden. Von dieser Möglichkeit macht rund ein Viertel der betroffenen Almbewirtschafter Gebrauch.
Immer wieder sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch mit Rückforderungsbescheiden bzw. -mitteilungen konfrontiert, die aus Vor-Ort-Kontrollergebnissen auf Almen und bei Hutweideflächen herrühren. Dabei ist vor allem die Rückschau in die Vergangenheit problematisch und stößt auf entsprechendes Unverständnis.
Bereits im 1. Halbjahr 2015 (vor Inkrafttreten des Werkvertrages) wurde von den Landwirtschaftskammern mit der Qualitätssicherung der Antragstellung beim MFA 2015 begonnen. Das implementierte Qualitätssicherungssystem ist 2016 erstmals verpflichtend beim Mehrfachantrag umgesetzt worden. Dabei wurden die Ausbildung/Schulung der beim MFA eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentiert, die ordnungsgemäße Einladung und Information der Antragsteller nachgewiesen und die Führung einer Checkliste als Nachweis für die ordnungsgemäße Hilfestellung bei der Beantragung selbst eingeführt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Checklisten wurde nach einem vorgegebenen Stichprobenmuster belegt und dabei keine Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten festgestellt. Der Werksertrag wurde im Jahr 2018 evaluiert.
Eine wesentliche Änderung stellt seither die verpflichtend durchzuführende Auffälligkeitsprüfung bei Betrieben mit neuem Luftbild dar. Im Herbst 2019 wurde diese Prüfung bei knapp 5.400 Betrieben mit neuen Luftbildern zum HA 2019 durchgeführt. Dabei erfolgt die Überprüfung der jeweiligen Luftbilder von Mitarbeitern einer jeweils anderen Bezirkskammer als der örtlich an sich zuständigen. Dadurch wird eine landesweit möglichst einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung von Förderflächen am Luftbild gewährleistet. Auffälligkeiten betreffend Lageungenauig-keiten und Nicht-landwirtschaftliche Nutzflächen werden im LK-online dokumentiert und in der Folge im Zuge der nächstfolgenden Antragstellung mit dem Antragsteller besprochen. Letztlich verbleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben aber beim Antragsteller selbst. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können und sollen dabei nur bestmöglich beraten.
Im Bereich der Fort- und Weiterbildung der Invekos-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wurden neben den angeführten periodischen schriftlichen Informationen insgesamt 5 Schulungstage und mehrere halb- bis ganztätige Sitzungen bzw. Besprechungen durchgeführt.
Zum Thema „Flächenförderung, Mehrfachantrag“ werden von allen Bezirkslandwirt-schaftskammern Informationsveranstaltungen angeboten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden entsprechende Powerpoint-Vortragsunterlagen erstellt und werden laufend aktualisiert. Die Unterlagen für die Facharbeiter- und Meisterausbildung wurden ebenfalls dem aktuellen Stand entsprechend überarbeitet.
Vorschau auf das Jahr 2020
Die Referenzwartung erfolgt seit 2014 durch die AMA. Vor dem MFA 2020 sind wieder viele Almbetriebe in den Alm-starken Bezirken Lienz, Kitzbühel, Kufstein und Landeck von neuen Luftbildern und damit einhergehend neuen Referenzflächen betroffen. Die neu eingeführte Information der Antragsteller bei Vorliegen einer verringerten Referenzfläche vor Antragstellung, wird im Zeitraum Jänner/Februar zu einer zusätzlichen Arbeitsspitze führen.
Bei der Agrarstrukturerhebung 2020 sind erstmals die Landwirtschaftskammern Vertragspartner der Bundesanstalt Statistik Austria – in der Vergangenheit waren dies die Gemeinden. Daraus resultiert ein entsprechend erhöhter Arbeitsaufwand in den Bezirkskammern, der nur mittels zusätzlichem, befristeten Personal zu bewältigen sein wird. Ein zentraler Schulungstag Anfang des Jahres und die laufende Information bzw. Überwachung der Abarbeitung wird der Stabstelle INVEKOS obliegen.
Nach den Wahlen zum EU-Parlament und der Konstituierung der neuen Kommission müssen der Mehrjährige Finanzrahmen und in der Folge die GAP-Regeln möglichst zügig beschlossen werden. An der innerösterreichischen Meinungsbildung und den fachlichen Details dazu wird die Stabstelle in mehreren Arbeitsgruppen auf Bundesebene mitzuwirken haben.
Bei der Agrarstrukturerhebung 2020 sind erstmals die Landwirtschaftskammern Vertragspartner der Bundesanstalt Statistik Austria – in der Vergangenheit waren dies die Gemeinden. Daraus resultiert ein entsprechend erhöhter Arbeitsaufwand in den Bezirkskammern, der nur mittels zusätzlichem, befristeten Personal zu bewältigen sein wird. Ein zentraler Schulungstag Anfang des Jahres und die laufende Information bzw. Überwachung der Abarbeitung wird der Stabstelle INVEKOS obliegen.
Nach den Wahlen zum EU-Parlament und der Konstituierung der neuen Kommission müssen der Mehrjährige Finanzrahmen und in der Folge die GAP-Regeln möglichst zügig beschlossen werden. An der innerösterreichischen Meinungsbildung und den fachlichen Details dazu wird die Stabstelle in mehreren Arbeitsgruppen auf Bundesebene mitzuwirken haben.
Tabellenteil
Mehrfachantrag 2019:
Herbstantrag 2019:
Weitere Tätigkeiten im Rahmen des Werkvertrages über die Technische Hilfestellung INVEKOS 2019:
Meldungen an die Rinderdatenbank – Nutzungsgrad RinderNET 2019: