Invekos-Koordination 2017
Ausgangssituation
Das Berichtsjahr 2017 war im Bereich INVEKOS ein „Normaljahr“. Die technischen Möglichkeiten der online-Erfassung wurden von der Zahlstelle AMA laufend erweitert und verbessert. Das Handling der neuen Erfassungssoftware wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mittlerweile beherrscht. Die neu geschaffene Möglichkeit, Referenzänderungsanträge und Beschwerden und Eingaben online einzureichen, wurde rasch angenommen und hat sich als Arbeitserleichterung erwiesen. Im Bereich „verpflichtende Weiterbildung bei Teilnahme an bestimmten ÖPUL-Maßnahmen“ wurden in allen Bezirken entsprechende Veranstaltungen angeboten.
Ziele
Im Rahmen des Jahreszieles der Landwirtschafskammer Tirol „Betriebsführer(innen) kennen die Auswirkungen der Maßnahmen der Förderperiode 2014 – 2020 für ihren Betrieb und sind in der Lage, die Folgen für ihren Betrieb einzuschätzen“ wurden folgende Jahresziele formuliert:
Inhalt:
Inhalt:
- Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich ÖPUL flächendeckend anbieten
- Informationsschiene auf- und ausbauen
- Laufende Informationen über LWB
- laufender fachlicher Informationstransfer (Infoschreiben)
- laufende Wartung der Wissensdatenbank
- Weiterentwicklung eines Qualitätssicherungssystems gemäß Werkvertrag technische Hilfestellung
Maßnahmen
Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich ÖPUL flächendeckend
anbieten
Für die ÖPUL-Maßnahmen UBB, Bio bzw. Alpung und Behirtung bestehen für die Maßnahmenteilnehmer Weiterbildungsverpflichtungen. Gemeinsam mit dem LFI wurden flächendeckend in allen Bezirken Weiterbildungsveranstaltungen angeboten und durchgeführt.
Für die Maßnahmen UBB und Bio beträgt die Frist zur Absolvierung der verpflichtenden Weiterbildung jeweils 31.12.2018, für die Maßnahme Alpung und Behirtung 31.12.2017.
Die Stabstelle INVEKOS hat die Bezirkslandwirtschaftskammern bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Weiterbildungsangebote und bei der laufenden Wartung der Teilnehmerlisten unterstützt.
Informationsschiene auf- und ausbauen
Im Berichtszeitraum wurde in Zusammenarbeit mit der LKÖ der Bereich „Förderungen“ auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Tirol völlig neu gestaltet. Die fachliche Aktualisierung erfolgt laufend. Tirol-spezifische Themen werden dabei von der Stabstelle INVEKOS aufbereitet und in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation im Internet veröffentlicht.
Laufende Informationen über LWB
Die laufende Information der Betriebsführerinnen und Betriebsführer wurde mittels 22 Fachartikel in den Landwirtschaftlichen Blättern bzw. dem österreichweiten Bauernjournal bewältigt.
Laufender fachlicher Informationstransfer (Infoschreiben)
Die Informationsweitergabe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkskammern erfolgt unter anderem mit den im Jahr 2014 eingeführten Rundschreiben „Info-INVEKOS“, einer laufenden Aufbereitung und Zusammen-fassung wesentlicher fachlicher Themen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 87 solche Rundschreiben an die Invekosleiter und BLK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter versendet. Rundschreiben, die ausschließlich fachliche Informationen betreffen, werden darüber hinaus auch an die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der Beratungsprodukte „QM-56 Förderungsberatung Flächenprämien“ und „LL-701 Landesleistung Förderungsberatung“ versendet.
Informationsangebot für LK-Mitarbeiter verbessern (Wissensdatenbank)
Im Jahr 2017 wurde die laufende inhaltliche Befüllung der österreichweiten INVEKOS-Wissensdatenbank weitergeführt. Die laufende Wartung dieser Wissensdatenbank ist eine gemeinsame Aufgabe aller Landwirtschaftskammern Österreichs. Tirol hat dabei vor allem jeden Fachgebiete abzudecken, die mit Bergmähdern, Tierhaltung (ÖPUL, AZ) und Almwirtschaft (inkl. gekoppelter Zahlung für gealpte Tiere) in Zusammenhang stehen.
Weiterentwicklung eines Qualitätssicherungssystems gemäß Werkvertrag technische Hilfestellung
Der Werkvertrag für die Hilfestellung bei der Online-Beantragung wurde zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einerseits und allen Landwirtschaftskammern Österreichs andererseits abgeschlos-sen, um die Unterstützung jener Antragsteller sicherzustellen, die die online-Beantragung nicht selber machen können oder selber machen wollen. Dieser Werkvertrag gilt seit 01.07.2015 und sieht unter anderem ein Qualitätssicherungssystem vor. Im Jahr 2017 wurde dieser Werkvertrag einer Evaluierung unterzogen. Die Stabstelle INVEKOS hat in der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe des BMNT (bzw. BMLFUW) mitgearbeitet.
Für die ÖPUL-Maßnahmen UBB, Bio bzw. Alpung und Behirtung bestehen für die Maßnahmenteilnehmer Weiterbildungsverpflichtungen. Gemeinsam mit dem LFI wurden flächendeckend in allen Bezirken Weiterbildungsveranstaltungen angeboten und durchgeführt.
Für die Maßnahmen UBB und Bio beträgt die Frist zur Absolvierung der verpflichtenden Weiterbildung jeweils 31.12.2018, für die Maßnahme Alpung und Behirtung 31.12.2017.
Die Stabstelle INVEKOS hat die Bezirkslandwirtschaftskammern bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Weiterbildungsangebote und bei der laufenden Wartung der Teilnehmerlisten unterstützt.
Informationsschiene auf- und ausbauen
Im Berichtszeitraum wurde in Zusammenarbeit mit der LKÖ der Bereich „Förderungen“ auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Tirol völlig neu gestaltet. Die fachliche Aktualisierung erfolgt laufend. Tirol-spezifische Themen werden dabei von der Stabstelle INVEKOS aufbereitet und in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation im Internet veröffentlicht.
Laufende Informationen über LWB
Die laufende Information der Betriebsführerinnen und Betriebsführer wurde mittels 22 Fachartikel in den Landwirtschaftlichen Blättern bzw. dem österreichweiten Bauernjournal bewältigt.
Laufender fachlicher Informationstransfer (Infoschreiben)
Die Informationsweitergabe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkskammern erfolgt unter anderem mit den im Jahr 2014 eingeführten Rundschreiben „Info-INVEKOS“, einer laufenden Aufbereitung und Zusammen-fassung wesentlicher fachlicher Themen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 87 solche Rundschreiben an die Invekosleiter und BLK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter versendet. Rundschreiben, die ausschließlich fachliche Informationen betreffen, werden darüber hinaus auch an die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der Beratungsprodukte „QM-56 Förderungsberatung Flächenprämien“ und „LL-701 Landesleistung Förderungsberatung“ versendet.
Informationsangebot für LK-Mitarbeiter verbessern (Wissensdatenbank)
Im Jahr 2017 wurde die laufende inhaltliche Befüllung der österreichweiten INVEKOS-Wissensdatenbank weitergeführt. Die laufende Wartung dieser Wissensdatenbank ist eine gemeinsame Aufgabe aller Landwirtschaftskammern Österreichs. Tirol hat dabei vor allem jeden Fachgebiete abzudecken, die mit Bergmähdern, Tierhaltung (ÖPUL, AZ) und Almwirtschaft (inkl. gekoppelter Zahlung für gealpte Tiere) in Zusammenhang stehen.
Weiterentwicklung eines Qualitätssicherungssystems gemäß Werkvertrag technische Hilfestellung
Der Werkvertrag für die Hilfestellung bei der Online-Beantragung wurde zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einerseits und allen Landwirtschaftskammern Österreichs andererseits abgeschlos-sen, um die Unterstützung jener Antragsteller sicherzustellen, die die online-Beantragung nicht selber machen können oder selber machen wollen. Dieser Werkvertrag gilt seit 01.07.2015 und sieht unter anderem ein Qualitätssicherungssystem vor. Im Jahr 2017 wurde dieser Werkvertrag einer Evaluierung unterzogen. Die Stabstelle INVEKOS hat in der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe des BMNT (bzw. BMLFUW) mitgearbeitet.
Ergebnisse
Für die Maßnahme „Alpung und Behirtung“ war die verpflichtende Weiterbildung bis spätestens 31.12.2017 zu absolvieren. Alle verpflichteten Betriebsführer waren bis Jahresende von den Bezirkskammern darüber informiert bzw. schriftlich eingeladen worden und haben die vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden absolviert.
Sowohl in der Maßnahme Bio als auch UBB haben deutlich mehr als 2/3 der Bewirtschafter die Weiterbildungsverpflichtung bereits erfüllt. Für die übrigen Antragsteller besteht im Laufe des Jahres 2018 ein flächendeckendes Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen, so dass auch für diese Maßnahmen bis Ablauf der Frist von einer vollständige Absolvierung der Weiterbildungsverpflichtungen ausgegangen werden kann.
Der Bereich „Förderungen“ wurde in Zusammenarbeit mit der LKÖ auf der Homepage der Landwirtschaftskammern völlig neu gestaltet. Die fachliche Aktualisierung erfolgt laufend. Tirol-spezifische Themen werden dabei von der Stabstelle INVEKOS aufbereitet bzw. werden fachliche Artikel, die für die Landwirtschaftlichen Blätter erstellt werden, zusätzlich für den festgelegten Zeitraum auch auf die Homepage gestellt.
Die inhaltliche Befüllung der österreichweit eingeführten Invekos-Wissensdatenbank geschieht laufend. Die LK Tirol betreut hier vor allem die Bereiche Bergmähder, Tierschutz (Weide) und Almwirtschaft.
Die Informationsweitergabe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkskammern erfolgt u.a. mittels der regelmäßigen Information „Info-INVEKOS“, einer laufenden Aufbereitung und Zusammenfassung wesentlicher Themen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 87 solche Rundschreiben an die Invekosleiter und BLK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter versendet. Rundschreiben, die sich mit fachlichen Fragen befassen (keine Abwicklungsfragen), werden auch an die Leistungserbringer der Beratungsprodukte „QM-56 Förderungsberatung Flächenprämien“ und „LL-701 Förderungsberatung“ versendet. Ein besonders hoher Informationsbedarf besteht nach wie vor durch laufende Neuerungen des neuen GeoMediaSmartClient (GMSC), die laufende Weiterentwicklung der Erfassungssoftware und auch im Bereich LK-online.
Im Berichtsjahr standen für rund 2/3 der Tiroler Betriebe neue Luftbilder zur Verfügung. Die Landwirtschaftskammer Tirol hat bereits im Jahr 2016 bei der AMA den Druck von Hofkarten in Auftrag gegeben. Das erste Drittel wurde bereits im Jahr 2016 an die Antragsteller verteilt; der große Rest folgte 2017. Neue Luftbilder bedeuten auch eine aktualisierte Referenz. Naturbedingt ergeben sich bei extensiv genutzten Flächen (Almen, Hutweiden) von einer Luftbildwartung zur nächsten mehr Veränderungen als bei den Heimbetriebsflächen. Vor allem in den Gebieten mit einem hohen Almanteil an Almflächen bedeuten neue Luftbilder naturgemäß einen entsprechend erhöhten Aufklärungs- und Bearbeitungsaufwand. Seit 2016 werden jene Antragsteller, bei denen die Luftbildwartung eine neue, geringere Almreferenzfläche ergeben hat, jeweils vorab Mitte Jänner von der AMA von diesen Änderungen verständigt. In der Folge hat der Antragsteller die Möglichkeit, noch vor Beginn der Mehrfachantragsentgegennahme seine Referenz zu prüfen und allenfalls Referenzänderungsanträge zu stellen. Dadurch hat die AMA die Möglichkeit, vor der eigentlichen Antragstellung Referenzanregungen der Antragsteller zu prüfen und gegebenenfalls stattzugeben. Von dieser Möglichkeit machen rund ein Drittel bis die Hälfte der betroffenen Almbewirtschafter Gebrauch.
Nach wie vor sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch mit Rückforderungsbescheiden bzw. -mitteilungen konfrontiert, die aus Vor-Ort-Kontrollergebnissen auf Almen beruhen. Dabei ist vor allem die Rückschau in die Vergangenheit problematisch und stößt auf entsprechendes Unverständnis. Im Bereich ÖPUL kann die Rückschau in die vergangene Förderperiode zusätzlich zur Überschreitung der innerbetrieblichen Abgangstoleranz und somit zu Rückforderungen bis zum Beginn der Förderperiode im Jahr 2017 führen.
Bereits im 1. Halbjahr 2015 (vor Inkrafttreten des Werkvertrages) wurde von den Landwirtschaftskammern mit der Qualitätssicherung der Antragstellung beim MFA 2015 begonnen. Das implementierte Qualitätssicherungssystem ist 2016 erstmals verpflichtend beim Mehrfachantrag umgesetzt worden. Dabei wurden die Ausbildung/Schulung der beim MFA eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentiert, die ordnungsgemäße Einladung und Information der Antragsteller nachgewiesen und die Führung einer Checkliste als Nachweis für die ordnungsgemäße Hilfestellung bei der Beantragung selbst eingeführt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Checklisten wurde nach einem vorgegebenen Stichprobenmuster belegt und dabei keine Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten festgestellt. Am 22. April fand eine ministerielle Überprüfung der werkvertragskonformen Abwicklung der „technischen Hilfe“ Vor-Ort überprüft. Die Erkenntnisse dieser Überprüfung wurden in der Arbeitsgruppe „Evaluierung Werkvertag“ behandelt und sind in den Evaluierungsbericht eingeflossen.
Eine wesentliche Änderung stellt die ab Dezember 2017 verpflichtend durchzuführende Auffälligkeitsprüfung bei Betrieben mit neuem Luftbild dar. Bereits im Herbst 2017 wurde diese Prüfung bei rund 5.000 Betrieben mit neuen Luftbildern zum HA 2017 durchgeführt. Dabei erfolgt die Überprüfung der jeweiligen Luftbilder von Mitarbeitern einer anderen Bezirkskammer als der örtlich an sich zuständigen. Dadurch wird eine landesweit möglichst einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung von Förderflächen am Luftbild gewährleistet. Auffälligkeiten betreffend Lageungenauigkeiten und Nicht-landwirtschaftliche Nutzflächen werden dabei im LK-online dokumentiert und in der Folge im Zuge der nächstfolgenden Antragstellung mit dem Antragsteller besprochen. Letztlich verbleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben aber beim Antragsteller selbst. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können und sollen dabei nur bestmöglich beraten.
Im Bereich der Fort- und Weiterbildung der Invekos-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wurden neben den angeführten periodischen schriftlichen Informationen insgesamt 5 Schulungstage und mehrere halb- bis ganztätige Sitzungen bzw. Besprechungen durchgeführt.
Zum Thema „Flächenförderung, Mehrfachantrag“ werden von allen Bezirkslandwirt-schaftskammern Informationsveranstaltungen angeboten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden entsprechende Powerpoint-Vortragsunterlagen erstellt und werden laufend aktualisiert. Die Unterlagen für die Facharbeiter- und Meisterausbildung wurden ebenfalls dem aktuellen Stand entsprechend überarbeitet.
Sowohl in der Maßnahme Bio als auch UBB haben deutlich mehr als 2/3 der Bewirtschafter die Weiterbildungsverpflichtung bereits erfüllt. Für die übrigen Antragsteller besteht im Laufe des Jahres 2018 ein flächendeckendes Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen, so dass auch für diese Maßnahmen bis Ablauf der Frist von einer vollständige Absolvierung der Weiterbildungsverpflichtungen ausgegangen werden kann.
Der Bereich „Förderungen“ wurde in Zusammenarbeit mit der LKÖ auf der Homepage der Landwirtschaftskammern völlig neu gestaltet. Die fachliche Aktualisierung erfolgt laufend. Tirol-spezifische Themen werden dabei von der Stabstelle INVEKOS aufbereitet bzw. werden fachliche Artikel, die für die Landwirtschaftlichen Blätter erstellt werden, zusätzlich für den festgelegten Zeitraum auch auf die Homepage gestellt.
Die inhaltliche Befüllung der österreichweit eingeführten Invekos-Wissensdatenbank geschieht laufend. Die LK Tirol betreut hier vor allem die Bereiche Bergmähder, Tierschutz (Weide) und Almwirtschaft.
Die Informationsweitergabe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkskammern erfolgt u.a. mittels der regelmäßigen Information „Info-INVEKOS“, einer laufenden Aufbereitung und Zusammenfassung wesentlicher Themen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 87 solche Rundschreiben an die Invekosleiter und BLK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter versendet. Rundschreiben, die sich mit fachlichen Fragen befassen (keine Abwicklungsfragen), werden auch an die Leistungserbringer der Beratungsprodukte „QM-56 Förderungsberatung Flächenprämien“ und „LL-701 Förderungsberatung“ versendet. Ein besonders hoher Informationsbedarf besteht nach wie vor durch laufende Neuerungen des neuen GeoMediaSmartClient (GMSC), die laufende Weiterentwicklung der Erfassungssoftware und auch im Bereich LK-online.
Im Berichtsjahr standen für rund 2/3 der Tiroler Betriebe neue Luftbilder zur Verfügung. Die Landwirtschaftskammer Tirol hat bereits im Jahr 2016 bei der AMA den Druck von Hofkarten in Auftrag gegeben. Das erste Drittel wurde bereits im Jahr 2016 an die Antragsteller verteilt; der große Rest folgte 2017. Neue Luftbilder bedeuten auch eine aktualisierte Referenz. Naturbedingt ergeben sich bei extensiv genutzten Flächen (Almen, Hutweiden) von einer Luftbildwartung zur nächsten mehr Veränderungen als bei den Heimbetriebsflächen. Vor allem in den Gebieten mit einem hohen Almanteil an Almflächen bedeuten neue Luftbilder naturgemäß einen entsprechend erhöhten Aufklärungs- und Bearbeitungsaufwand. Seit 2016 werden jene Antragsteller, bei denen die Luftbildwartung eine neue, geringere Almreferenzfläche ergeben hat, jeweils vorab Mitte Jänner von der AMA von diesen Änderungen verständigt. In der Folge hat der Antragsteller die Möglichkeit, noch vor Beginn der Mehrfachantragsentgegennahme seine Referenz zu prüfen und allenfalls Referenzänderungsanträge zu stellen. Dadurch hat die AMA die Möglichkeit, vor der eigentlichen Antragstellung Referenzanregungen der Antragsteller zu prüfen und gegebenenfalls stattzugeben. Von dieser Möglichkeit machen rund ein Drittel bis die Hälfte der betroffenen Almbewirtschafter Gebrauch.
Nach wie vor sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch mit Rückforderungsbescheiden bzw. -mitteilungen konfrontiert, die aus Vor-Ort-Kontrollergebnissen auf Almen beruhen. Dabei ist vor allem die Rückschau in die Vergangenheit problematisch und stößt auf entsprechendes Unverständnis. Im Bereich ÖPUL kann die Rückschau in die vergangene Förderperiode zusätzlich zur Überschreitung der innerbetrieblichen Abgangstoleranz und somit zu Rückforderungen bis zum Beginn der Förderperiode im Jahr 2017 führen.
Bereits im 1. Halbjahr 2015 (vor Inkrafttreten des Werkvertrages) wurde von den Landwirtschaftskammern mit der Qualitätssicherung der Antragstellung beim MFA 2015 begonnen. Das implementierte Qualitätssicherungssystem ist 2016 erstmals verpflichtend beim Mehrfachantrag umgesetzt worden. Dabei wurden die Ausbildung/Schulung der beim MFA eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentiert, die ordnungsgemäße Einladung und Information der Antragsteller nachgewiesen und die Führung einer Checkliste als Nachweis für die ordnungsgemäße Hilfestellung bei der Beantragung selbst eingeführt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Checklisten wurde nach einem vorgegebenen Stichprobenmuster belegt und dabei keine Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten festgestellt. Am 22. April fand eine ministerielle Überprüfung der werkvertragskonformen Abwicklung der „technischen Hilfe“ Vor-Ort überprüft. Die Erkenntnisse dieser Überprüfung wurden in der Arbeitsgruppe „Evaluierung Werkvertag“ behandelt und sind in den Evaluierungsbericht eingeflossen.
Eine wesentliche Änderung stellt die ab Dezember 2017 verpflichtend durchzuführende Auffälligkeitsprüfung bei Betrieben mit neuem Luftbild dar. Bereits im Herbst 2017 wurde diese Prüfung bei rund 5.000 Betrieben mit neuen Luftbildern zum HA 2017 durchgeführt. Dabei erfolgt die Überprüfung der jeweiligen Luftbilder von Mitarbeitern einer anderen Bezirkskammer als der örtlich an sich zuständigen. Dadurch wird eine landesweit möglichst einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung von Förderflächen am Luftbild gewährleistet. Auffälligkeiten betreffend Lageungenauigkeiten und Nicht-landwirtschaftliche Nutzflächen werden dabei im LK-online dokumentiert und in der Folge im Zuge der nächstfolgenden Antragstellung mit dem Antragsteller besprochen. Letztlich verbleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben aber beim Antragsteller selbst. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können und sollen dabei nur bestmöglich beraten.
Im Bereich der Fort- und Weiterbildung der Invekos-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wurden neben den angeführten periodischen schriftlichen Informationen insgesamt 5 Schulungstage und mehrere halb- bis ganztätige Sitzungen bzw. Besprechungen durchgeführt.
Zum Thema „Flächenförderung, Mehrfachantrag“ werden von allen Bezirkslandwirt-schaftskammern Informationsveranstaltungen angeboten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden entsprechende Powerpoint-Vortragsunterlagen erstellt und werden laufend aktualisiert. Die Unterlagen für die Facharbeiter- und Meisterausbildung wurden ebenfalls dem aktuellen Stand entsprechend überarbeitet.
Vorschau auf das Jahr 2018
Den knapper werdenden finanziellen Ressourcen wird dadurch Rechnung getragen, dass der Mehrfachantrag überwiegend mit unbefristet beschäftigten Mitarbeitern bewältigt wird. Der Einsatz von Beraterbauern wird sich überwiegend auf jene Bezirke konzentrieren, wo es neue Luftbilder zu bearbeiten gilt.
Die Referenzwartung erfolgt seit 2014 durch die AMA. Vor dem MFA 2018 sind wieder viele Almbetriebe in Tirol von neuen Luftbildern und damit einhergehend neuen Referenzflächen betroffen. Die neu eingeführte Information der Antragsteller bei Vorliegen einer verringerten Referenzfläche vor Antragstellung, wird im Zeitraum Jänner/Februar zu einer zusätzlichen Arbeitsspitze führen.
Die Zuteilung der Zahlungsansprüche für Hutweiden musste aufgrund einer EK-Prüfung neu aufgerollt werden. Zur Gegenfinanzierung ist eine (sehr) geringfügige Reduktion des Wertes aller Zahlungsansprüche erforderlich, was neuerliche Bescheide für alle Direktzahlungsempfänger im September 2018 erforderlich machen wird. Mit einem entsprechend hohen Beratungsaufwand muss gerechnet werden.
Die Referenzwartung erfolgt seit 2014 durch die AMA. Vor dem MFA 2018 sind wieder viele Almbetriebe in Tirol von neuen Luftbildern und damit einhergehend neuen Referenzflächen betroffen. Die neu eingeführte Information der Antragsteller bei Vorliegen einer verringerten Referenzfläche vor Antragstellung, wird im Zeitraum Jänner/Februar zu einer zusätzlichen Arbeitsspitze führen.
Die Zuteilung der Zahlungsansprüche für Hutweiden musste aufgrund einer EK-Prüfung neu aufgerollt werden. Zur Gegenfinanzierung ist eine (sehr) geringfügige Reduktion des Wertes aller Zahlungsansprüche erforderlich, was neuerliche Bescheide für alle Direktzahlungsempfänger im September 2018 erforderlich machen wird. Mit einem entsprechend hohen Beratungsaufwand muss gerechnet werden.
Tabellenteil
Weitere Tätigkeiten im Rahmen des Werkvertrages über die Technische Hilfestellung INVEKOS:
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