In 57 Tiroler Gemeinden bleiben die Hühner künftig im Stall
Aufgrund von Geflügelpest bei verendeten Vögeln wurde für stark gefährdete Gebiete eine Stallpflicht mit Beginn 20. November 2025 verordnet. Aus diesem Anlass werden alle Geflügelhalter:innen in den Risikogebieten aufgefordert, die Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko ist eine dauerhafte Stallhaltung verpflichtend.
Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren können davon ausgenommen werden, sofern alle Schutzmaßnahmen, im konkreten die verschärften Biosicherheitsmaßnahmen, am Betrieb umgesetzt werden.
Die geltenden verschärften Biosicherheitsmaßnahmen sind österreichweit einzuhalten:
In diesen Gebieten gilt vorerst keine Stallhaltungspflicht. Die Einhaltung der verschärften Biosicherheitsmaßnahmen ist für Geflügelhaltungen vorgeschrieben, damit der Bestand vor der Vogelgrippe bestmöglich geschützt werden kann.
Die geltenden verschärften Biosicherheitsmaßnahmen sind österreichweit einzuhalten:
- Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.
- Geflügel sollte bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln (z.B. Schutznetze oder Dächer) geschützt werden.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Behörde (Amtstierärztin bzw. Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht oder wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.
- Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Seuchenverdacht bei gehaltenen Tieren sind dem Amtstierarzt bzw. der Amtstierärztin zu melden. Das gesamte restliche Bundesland gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
In diesen Gebieten gilt vorerst keine Stallhaltungspflicht. Die Einhaltung der verschärften Biosicherheitsmaßnahmen ist für Geflügelhaltungen vorgeschrieben, damit der Bestand vor der Vogelgrippe bestmöglich geschützt werden kann.
Folgende Symptome können ein Anzeichen auf den Ausbruch von Geflügelpest im Bestand sein:
- Leistungsminderung (Abfall der Legeleistung um 5% über mehr als zwei Tage)
- verminderte Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20%
- veränderte Eierschalen (z.B. vermehrtes Auftreten von Windeiern)
- vermehrtes Auftreten von Verendungen
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest muss beim zuständigen Amtstierarzt bzw. bei der zuständigen Amtstierärztin gemeldet werden.
Stallpflichtige Gemeinden
Um den Tiroler Geflügelbestand vor der Vogelgrippe
bestmöglich zu schützen, hat das Gesundheitsministerium
Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt.
In den folgenden Gemeinden gilt Stallpflicht für Geflügelbetriebe:
Stadt Innsbruck
Innsbruck-Land: Absam, Ampass, Baumkirchen, Flaurling, Fritzens, Hall in Tirol, Hatting, Inzing, Kematen, Kolsass, Mils, Oberhofen im Inntal, Pettnau, Pfaffenhofen, Polling, Rum, Telfs, Thaur, Tulfes, Unterperfuss, Volders, Völs, Wattens, Zirl
Kufstein: Angath, Angerberg, Breitenbach am Inn, Brixlegg, Ebbs, Erl, Kirchbichl, Kramsach, Kufstein, Kundl, Langkampfen, Münster, Niederndorf, Niederndorferberg, Radfeld, Rattenberg, Reith im Alpbachtal, Schwoich, Wörgl
Schwaz: Achenkirch, Buch in Tirol, Eben am Achensee, Gallzein, Jenbach, Pill, Schwaz, Stans, Strass im Zillertal, Terfens, Vomp, Weer, Wiesing
Stadt Innsbruck
Innsbruck-Land: Absam, Ampass, Baumkirchen, Flaurling, Fritzens, Hall in Tirol, Hatting, Inzing, Kematen, Kolsass, Mils, Oberhofen im Inntal, Pettnau, Pfaffenhofen, Polling, Rum, Telfs, Thaur, Tulfes, Unterperfuss, Volders, Völs, Wattens, Zirl
Kufstein: Angath, Angerberg, Breitenbach am Inn, Brixlegg, Ebbs, Erl, Kirchbichl, Kramsach, Kufstein, Kundl, Langkampfen, Münster, Niederndorf, Niederndorferberg, Radfeld, Rattenberg, Reith im Alpbachtal, Schwoich, Wörgl
Schwaz: Achenkirch, Buch in Tirol, Eben am Achensee, Gallzein, Jenbach, Pill, Schwaz, Stans, Strass im Zillertal, Terfens, Vomp, Weer, Wiesing