Hofübergabe und Förderungen
Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte
Einzelheiten entnehmen Sie der Broschüre Hofübergabe.
Erleichterung der ersten Niederlassung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und Aufnahme der erstmaligen Betriebsführung junger Landwirte unter Berücksichtigung der Qualifikation. Als erste Niederlassung gilt die erstmalige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch Erbschaft, Kauf, Pacht oder durch sonstige Übernahme, Übernahme der Geschäftsanteile bei eingetragenen Personengesellschaften oder juristischen Personen, Neugründung eines Betriebs oder Teilnahme an einer neu zu gründenden oder bestehenden Betriebskooperation.
Förderungswerber
- Natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind (Junglandwirte).
- Eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen oder Personenvereinigungen, wenn ein Junglandwirt die langfristige und wirksame Kontrolle über die Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebs ausübt.
- Ehepartner und Partner einer Lebensgemeinschaft können die Existenzgründungsbeihilfe nur einmal erhalten, auch wenn zwei getrennte Betriebe bewirtschaftet werden.
Die wichtigsten Förderungsvoraussetzungen
Einzelheiten entnehmen Sie der Broschüre Hofübergabe.
- Bewirtschaftung von mindestens drei Hektar LN bei Antragstellung.
- Es müssen eigenständige Betriebsgebäude bewirtschaftet werden, die nicht im Verband mit einem anderen Betrieb stehen.
- Viehhaltende Betriebe müssen zumindest die Hälfte des am Betrieb anfallenden Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger auf selbstbewirtschafteten Flächen ausbringen.
- Der Arbeitsbedarf des Betriebes entspricht mind. 0,5 bAK (mindestens 1.000 Arbeitskraftstunden im Jahr).
- Der errechnete Standardoutput des Betriebes muss unter 1,5 Millionen Euro liegen.
- Der Förderungswerber muss eine für die Bewirtschaftung des Betriebs geeignete Facharbeiterprüfung oder einschlägige höhere Ausbildung nachweisen.
- Das außerlandwirtschaftliche Einkommen des Förderungswerbers darf bei Antragstellung nicht über 103.501 Euro liegen.
- Ein Betriebskonzept ist vorzulegen.
Förderungsart und -ausmaß
Einzelheiten entnehmen Sie der Broschüre Hofübergabe.
Pauschalzahlungen und Zuschläge
Pauschalzahlung Auszahlung in zwei Teilbeträgen |
Betriebe ab 0,5 bAK bis 1,0 bAK | 2.500 Euro 1. Teilbetrag 1.000 Euro 2. Teilbetrag 1.500 Euro |
Pauschalzahlung Auszahlung in zwei Teilbeträgen |
Betriebe ab 1,0 bAK | 8.000 Euro 1. Teilbetrag 4.000 Euro 2. Teilbetrag 4.000 Euro |
Zuschlag | Nachweis vollständiger Eigentumsübergang (Rückbehalt maximal 10 % der Gesamtfläche, höchstens 3 ha) |
3.000 Euro |
Zuschlag | Nachweis Meister oder höhere Ausbildung (Meisterbonus) |
4.000 Euro |
Auflagen
- Die Bewirtschaftung des Betriebes ist bis zur Letztzahlung, aber für mindestens fünf Jahre ab der ersten Niederlassung zu gewährleisten.
- Der Förderwerber hat nach drei bis vier Jahren nach der ersten Niederlassung, einen Bericht über die Umsetzung des Betriebskonzeptes vorzulegen. Bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung des Betriebskonzeptes wird der zweite Teilbetrag einbehalten und kann der erste Teilbetrag rückgefordert werden.
- innerhalb eines Jahres nach der ersten Niederlassung.