Hinweise zur Weide in der Biolandwirtschaft

Die Europäische Kommission
führte im Jahr 2017 in Österreich
ein Audit zur Überprüfung
der Umsetzung der
EU-Bio-Verordnung 834/2007
und der dazugehörigen Durchführungs-Verordnungen
(889/2008 etc.) durch. Im Zuge
des Auditverfahrens stellten
die europäischen Behörden in
Teilbereichen wie der Weidehaltung
eine aus ihrer Sicht
unzureichende Umsetzung
der Vorgaben für die Biolandwirtschaft
in Österreich fest.
Deshalb sind bereits für das
Jahr 2020 geänderte rechtliche
Rahmenbedingungen für die
Weidehaltung in Österreich in
Kraft. Mit Ende April 2020 startete
bei den akkreditieren Bio-
Kontrollstellen die Kontrollsaison,
deshalb sei noch einmal
auf folgende Umstände aufmerksam
gemacht:
- Die Weidesaison hat in großen Teilen Österreichs begonnen, dadurch müssen die Vorgaben der Weidehaltung für 2020 bereits eingehalten werden n Bei der Kontrolle muss eine korrekte und nachvollziehbare Weidedokumentation der Betriebsführer vorhanden sein
- Hier kann man auf das integrierte Weidejournal im Weiderechner der Landwirtschaftskammer und von Bio Austria zurückgreifen
- Die Aufzeichnungen zur Weide für die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz– Weide" werden dabei auch für die Biokontrolle anerkannt
- Für die Dokumentation können auch die von den Kontrollstellen zur Verfügung gestellten Aufzeichnungsblätter für Auslauf und Weide herangezogen werden
Trockenheit und verzögerte Weide
Wenn es aufgrund von Trockenheit
zu einem verzögerten
Weidestart oder zu einer
Weideunterbrechung kommt,
muss es jedoch am Betrieb ersichtlich
sein, dass Weidehaltung
bereits praktiziert wird.
Das heißt, Weideflächen mit
dazugehöriger Ausstattung
(zum Beispiel Weidezaun und
Tränkestellen) müssen einen
Weideaustrieb jederzeit ermöglichen.
In der Dokumentation
muss ersichtlich gemacht werden,
dass es aufgrund der Trockenheit
zu einem verzögerten
Start bzw. zu einer Unterbrechung
gekommen ist.
Obwohl die Weideaufwüchse bedingt durch die Trockenheit in manchen Regionen teilweise überschaubar sind, lautet die Empfehlung der Landwirtschaftskammer, die Tiere besser nur für ein paar Stunden pro Tag auf die Weide zu geben (Stundenweide) als zu lange auf den Weidestart zu warten.
Obwohl die Weideaufwüchse bedingt durch die Trockenheit in manchen Regionen teilweise überschaubar sind, lautet die Empfehlung der Landwirtschaftskammer, die Tiere besser nur für ein paar Stunden pro Tag auf die Weide zu geben (Stundenweide) als zu lange auf den Weidestart zu warten.
Weideplan 2021 muss mit 30. Juni vorliegen
Derzeit gibt es noch keine
Rückmeldung der europäischen
Behörden zu den Vorgaben
für die Weidehaltung
2021, deshalb kann mit der
Erarbeitung des Weideplanes
für 2021 noch nicht begonnen
werden. Sobald Informationen
zu den Weidevorgaben
und zum Weideplan für
2021 zur Verfügung stehen,
wird umfangreich seitens der
Landwirtschaftskammer informiert.
Seitens der Kontrollstellen
kann deshalb der Weideplan
für 2021 noch nicht verlangt
werden, weil zuerst die
Vorgaben für 2021 bekannt
sein müssen und dann erst
ein Weideplan erarbeitet werden
kann. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass im Jahr
2021 mehr GVE geweidet werden
müssen als 2020. Kostenpflichtige
Nachkontrollen
werden seitens der Bio-Kontrollstellen
voraussichtlich ab
Spätsommer durchgeführt.
Spätestens bei der Nachkontrolle
müssen alle Vorgaben zur
Weidehaltung lückenlos umgesetzt
werden.
Vorzeitiger sanktionsloser Ausstieg
Aufgrund der geänderten
rechtlichen Rahmenbedingungen
ist ein sanktionsloser
und rückzahlungsfreier Ausstieg
aus der ÖPUL-Maßnahme
"Biologische Wirtschaftsweise"
bis spätestens Di, 9.
Juni mittels Meldung an die
AMA inklusive Begründung
des Ausstiegs möglich. Möglichkeiten
zum Verbleib in
der Maßnahme "Biologische
Wirtschaftsweise" sollten aber
jedenfalls mit den Bioberatern
geprüft werden.
Vorgaben zur Weidehaltung
Die LK Österreich möchte noch
einmal auf die Notwendigkeit
hinweisen, dass alle Vorgaben
zur Weidehaltung für 2020
umfangreich auf jedem Betrieb
ab sofort umgesetzt werden
müssen. Fragen beantworten
die Berater der Bezirksbauernkammern
bzw. Landeslandwirtschaftskammern.