Großraubwild: Entschädigungen und Förderungen
Die Entschädigung von Nutztierrissen ist in der „Richtlinie für die Abwicklung von Schäden durch große Beutegreifer“ geregelt. Es werden sowohl direkte als auch indirekte Schäden entschädigt. Die Bezugsbasis bilden die Versteigerungspreise eines Jahres, beginnend mit 1. August des Vorjahres bis 30. April des aktuellen Jahres. Details finden Sie in der Entschädigungstabelle aus dem Jahr 2021. Da die Versteigerungen zum überwiegenden Teil sehr gut gelaufen sind, ist für 2022 mit einer Erhöhung der Standardkostensätze zu rechnen. Je gerissenem Nutztier kommen zum Entschädigungssatz noch 50 Euro Aufwandsentschädigung hinzu. Bei Zuchttieren mit Zukaufsrechnung liegt der Entschädigungswert maximal 30 Prozent über dem Standardkostensatz. Tierarztbehandlungskosten werden mit maximal 200 Prozent der Standardkostensätze abgegolten und Hubschrauberbergungen sind seit heuer kostenlos. Sollten Sie weitere Informationen benötigen so finden sie die aktuelle Entschädigungsrichtlinie unter diesem Link: www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/rechtliche-bestimmungen-in-der-landwirtschaft/beutegreifer/meldung/schadenmeldung/
Futterkosten
Almbewirtschafter/innen können sich selbst für den vorzeitigen Almabtrieb ihrer Tiere entscheiden, jedoch ist eine Meldung an die „Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht“ erforderlich. Gefördert werden die Futterkosten für jenen Zeitraum in dem die Tiere aufgrund einer zu großen Rissgefahr nicht mehr länger auf der Alm gehalten werden können. Förderbar sind die Grundfutterkosten, welche durch den vorzeitigen Almabtrieb entstehen. Die Berechnungsbasis ist der durchschnittliche Bedarf an Trockenmasse pro RGVE. Anträge können zwei Monate nach erfolgtem Abtrieb, spätestens aber bis 15. Dezember des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Fördermaßnahme technischer Herdenschutz – Zaunmaterial
Ein funktioneller und korrekt errichteter Elektrozaun ist die Grundvoraussetzung für eine reibungslose Weidewirtschaft, zudem ist er vor allem auf Heimweiden ein wirksames Mittel um die Weidetiere vor Übergriffen durch Großraubwild zu schützen. Das Land Tirol fördert im Rahmen der Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung Anschaffungen von stromführenden Zäunen und erforderlichem Zubehör für Schafe und Ziegen. Voraussetzung ist, dass der Zaun über die Mindestanforderungen eines üblichen Elektrozaunes hinausreicht und einen guten Grundschutz gegenüber Großraubwild sicherstellt. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent der förderbaren Nettokosten. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 400 Euro netto. Anträge können ab sofort bis 15. September 2022 über die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer gestellt werden. Der letzte Termin für die Abrechnung ist der 15. Oktober 2022. Bei Fragen bzw. für die Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich an Ihre Bezirkslandwirtschaftskammer.
GPS-Tracker Ankaufsbeihilfe
Die Behirtung und vor allem die Tiersuche nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. GPS-Tracker können zur Tiersuche auf der Alm eingesetzt werden und bieten eine wesentliche Zeitersparnis. Aus den Bewegungsmeldungen der Tiere kann auf eine Beunruhigung der Herde aufgrund der Anwesenheit oder Nähe von Großraubtieren geschlossen werden, wodurch ein rascheres Eingreifen möglich wird. Bevor man sich auf die Suche nach den Tieren begibt, genügt ein Blick auf das Smartphone, um zu wissen, in welchem Gebiet sich die Schafe aufhalten. Somit kann man sich gezielt zur Schafherde begeben und die zeitraubende Suche nach den Tieren fällt weg. Es müssen, abhängig von der Herdengröße, nur einige wenige Tiere mit einem GPS-Tracker ausgestattet werden – in den meisten Fällen erhalten das Leitschaf bzw. ältere und erfahrene Schafe einen Tracker.
Das Land Tirol fördert den Ankauf von GPS-Tracker für Schafe und Ziegen. Pro Betrieb werden maximal fünf Geräte gestaffelt gefördert. Die Staffelung richtet sich nach der Anzahl der aufgetriebenen Schafe und Ziegen ab einem Alter von einem Jahr laut Almauftriebsliste (siehe Tabelle).
- bis 10 Tiere 1 Tracker und Schutzhülle und Riemen
- 11 – 20 Tiere 2 Tracker und Schutzhülle und Riemen
- 21 – 30 Tiere 3 Tracker und Schutzhülle und Riemen
- 31 – 40 Tiere 4 Tracker und Schutzhülle und Riemen
- ab 41 Tiere 5 Tracker und Schutzhülle und Riemen
Gefördert werden nur Geräte welche den Praxistest der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt Raumberg-Gumpenstein positiv absolviert haben, diese lauten Infostars, Q-Track und Hartl Consulting. Die Antragsstellung erfolgt beim Tiroler Schaf- und Ziegenzuchtverband, nähere Informationen sowie das Formblatt für die Antragsstellung finden Sie unter www.schafundziege.tirol/downloads.