GLÖZ 3 - Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern GAP 2023
HINWEIS: Dieser Artikel informiert über die voraussichtlichen Förderungsbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023, wie sie im nationalen Strategieplan der österreichischen Bundesregierung festgelegt wurden. Die dargestellten Vorschriften bedürfen jedoch der Genehmigung der EU-Kommission und es kann daher noch zu wesentlichen Änderungen kommen.
Ziele dieser Anforderung
- Vermeidung der Freisetzung von Kohlenstoff und Erhalt der organischen Substanz im Boden.
- Vermeidung von Luftverschmutzungen.
- Positiver Einfluss auf den Humusaufbau auf Ackerflächen.
Betroffene Schlagnutzungsart(en)
- Ackerland
Auflagen
- Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern.
- Ausnahmen sind im Einzelfall aufgrund von phytosanitären Gründen nur nach behördlicher Genehmigung möglich.