Gewerbe-, Lebensmittel- und Hygienerecht 2015
Ausgangssituation
Vermehrt konnten im Referat Gewerberecht im Jahr 2015 Anfragen hinsichtlich der Abgrenzung landwirtschaftlicher Nebengewerbe gem. § 2 Abs. 4 GewO (Dienstleistungsnebengewerbe, Vermieten und Einstellen von Reittieren, Be- und Verarbeitung der eigenen Naturprodukte, Privatzimmervermietung etc.) sowie die damit verbundenen gewerberechtlichen Aspekte festgestellt werden. Auch die Behandlung vereinsrechtlicher Angelegenheiten (Prüfung und Erstellung von Vereinsstatuten) bildeten einen Schwerpunkt in der Referatsarbeit.
Ziele
Beratung, Unterstützung und Information in allgemeinen öffentlich-rechtlichen Fragen (insbes. Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Hygienerecht, Tierzuchtrecht, Vereinsrecht, Veranstaltungsrecht etc.) sowie allgemeine Rechtsberatung im Zivilrecht (insbes. Gewährleistungsrecht, Haftungsrecht etc.).
Maßnahmen
- Verfassung von Rechtsauskünften, Information, Beratung und Vertretung vor Behörden der Mitglieder in den obgenannten Rechtsbereichen, insbes. zu Urproduktion und Nebengewerbe, Lebensmittelkodex, Lebensmittelkennzeichnung, Preisrecht, Vermarktungsnormengesetz, Produkthaftung, Hygieneverordnungen, sowie zu Leitlinien für eine gute Hygienepraxis etc.);
- Erstellung von Stellungnahmen nach dem Veranstaltungsgesetz und Vereinsgesetz; Prüfung und Erstellung von Statuten iSd VereinsG 2002 insbes. für die Bäuerinnenorganisation und die Tierzuchtverbände.
- Vortragsreihen (Veranstaltungsrecht bei Sommersitzungen der Bäuerinnenorganisation, Rechte der Frau in der Landwirtschaft etc.)
- Erstellung von Fachartikel für die Landwirtschaftlichen Blätter
Ergebnisse
Die Rechtsberatung wurde von den Mitgliedern im Jahr 2015 in hohem Ausmaß in Anspruch genommen. Die gesteckten Ziele, nämlich Information und Aufklärung der Mitglieder sowie der BeraterInnen, wurden durch die durchgeführten Beratungen und Informationsveranstaltungen erreicht. Zahlreichen Mitgliedern wurden neben einer umfassenden Rechtsberatung auch die oben erwähnten Schriftsätze erstellt.
Neben der Rechtsberatung von Mitgliedern vor Ort gab es unzählige E-Mailanfragen und Telefonanrufe und daher eine große Zahl an Fällen, bei welchen den Mitgliedern „direkt“ weitergeholfen werden konnte. Neben der rechtsberatenden Tätigkeit für die Kammermitglieder wurden auch rechtliche Auskünfte an Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches erteilt.
Neben der Rechtsberatung von Mitgliedern vor Ort gab es unzählige E-Mailanfragen und Telefonanrufe und daher eine große Zahl an Fällen, bei welchen den Mitgliedern „direkt“ weitergeholfen werden konnte. Neben der rechtsberatenden Tätigkeit für die Kammermitglieder wurden auch rechtliche Auskünfte an Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches erteilt.