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21.04.2026 | von LK Tirol

Räudebehandlung zum Schutz von Nutz- und Wildtieren

Schafe die durch ein Bad gehen für die Räudebadbehandlung © Schaf- und Ziegenzucht Tirol
Räudebehandlung für gesunde Tiere © Schaf- und Ziegenzucht Tirol
Bei der Räude handelt es sich um eine ansteckende Krankheit, die von verschiedenen Milbenarten ausgelöst wird. Diese legen in der Haut der befallenen Tiere Bohrgänge an, welche ihnen zur Eiablage, zur Ernährung von Hautzellen und Gewebeflüssigkeit des Wirtstieres und zum Kotabsatz dienen. Infolgedessen kommt es zu sichtbaren Hautveränderungen, welchen wahrscheinlich eine allergische Reaktion zugrunde liegt. Betroffen sind sowohl Wildtiere wie Füchse, Steinmarder, Gämsen und Steinböcke als auch Nutztiere wie Schafe, Rinder oder Pferde. Aber auch Hunde, Katzen und Menschen können den Milben als Wirt dienen. Die Milben werden meist über den direkten Kontakt zu einem befallenen Tier bzw. Mensch übertragen. Sie können unter optimalen Bedingungen aber auch in der Umwelt überleben und von dort aus auf einen neuen Wirt übergehen. Da die Krankheit schmerzhafte Symptome sowie teils starken Juckreiz mit sich bringt und unbehandelt oft sogar bis zum Tod führt, ist die prophylaktische Behandlung von ebenso großer Bedeutung wie das Erkennen der Krankheit und ein entsprechend vorsichtiger Umgang mit räudigen Tieren.

Einen Befall erkennen

Je nach betroffener Tierart und vorkommender Milbenart zeigen sich Unterschiede im Krankheitsbild. Die Räude wird abhängig von den Körperstellen, an denen sie auftritt, unterschieden. Bei Schafen und Ziegen gibt es beispielsweise die Körper-, Kopf- und Fußräude, beim Rind ist die häufigste Form die Steißräude rund um die Schwanzwurzel. Als Symptome treten Hautveränderungen an den betroffenen Bereichen auf. Es entstehen Rötungen und Bläschen, Krusten und kleieähnliche Schuppen, welche als Borke bezeichnet werden. Die Haut ist oft verdickt und kann von einem schmierigen Belag bedeckt sein. Zudem kann flächiger Haarausfall beobachtet werden. Mit den Symptomen geht häufig auch ein Juckreiz einher, welcher mitunter sehr stark ausgeprägt sein kann. Abhängig von Milbenart, Wirtstier und Behandlung kann ein starker Befall zur Abmagerung und Schwächung der Tiere führen, wodurch deren Leistungsfähigkeit leidet und hohe wirtschaftliche Verluste entstehen können. Bei wildlebenden Tieren zeigen sich ebenfalls Hautveränderungen und Haarausfall, Raubtiere ändern außerdem oft ihr Verhalten, begeben sich in Siedlungsnähe auf Futtersuche und zeigen eine verminderte Scheu. Wildtiere verenden an einem Befall oft – bis es soweit kommt, können aber Monate vergehen. Da andere Parasiten, etwa Läuse und Haarlinge, ähnliche Symptome verursachen und auch zeitgleich mit Räudemilben am Tier auftreten können, kann eine sichere Diagnose nur über die mikroskopische Untersuchung eines Hautgeschabsels durch die Tierärztin bzw. den Tierarzt erfolgen. Obwohl auch Menschen von Räudemilben befallen werden können, zeigt sich hier ein milderer Verlauf. Es kann sehr starker Juckreiz auftreten, die betroffenen Hautstellen befinden sich meist am Rumpf und an den Armen, breiten sich im Regelfall aber nicht aus und die Krankheit heilt oft spontan ab. Aufgrund der unangenehmen Symptome sollte man im Umgang mit befallenen Tieren dennoch vorsichtig sein und Handschuhe tragen.

Behandlung und Prophylaxe von Nutztieren

Sind einzelne oder mehrere Tiere im Bestand von der Räude betroffen, ist eine Bestandsbehandlung mittels Aufguss- oder Injektionspräparaten in Absprache mit der Hoftierärztin bzw. dem Hoftierarzt durchzuführen. Die Stallungen und Stalleinrichtungen sollten ebenfalls gereinigt und desinfiziert werden. Die prophylaktische Behandlung vor dem Almauftrieb ist für Schafe und Ziegen tirolweit vorgeschrieben, sie kann über eine Badung mit dem Mittel SEBACIL oder über eine Injektion durch die Tierärztin bzw. den Tierarzt erfolgen. Bei letzterer haben die Tierhalter:innen die Behandlungskosten selbst zu tragen, die Bäder werden vom Land Tirol über die Räudebekämpfungsaktion gefördert. Informationen zu den Räudebadterminen geben die einzelnen Schaf- und Ziegenzuchtvereine an ihre Mitglieder weiter. Nach der Badung, welche idealerweise kurz vor dem Almauftrieb erfolgt, sollten die Tiere nicht mehr in die zuvor genutzten Ställe zurückkehren. Beim Almauftrieb müssen die Tierbesitzer:innen die Behandlungsbestätigung den Almverantwortlichen vorlegen. Diese Vorsichtsmaßnahme ist vor allem dann von großem Nutzen, wenn Tiere von verschiedenen Heimbetrieben gemeinsam gealpt werden.
Eine Gams die an Räude erkrankt ist. © TJV
Eine Behandlung der Räude in Wildbeständen ist nicht möglich, weshalb Hegeabschüsse nötig sind, um unnötiges Leid zu verhindern und die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. © TJV

Schutz der Wildtiere

Eine Behandlung von Wildtieren ist im Gegensatz zu Nutztieren nicht möglich, weshalb das Auftreten der Räude in den Wildbeständen mit massivem Tierleid und hohen Ausfallquoten verbunden ist. Auch aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass nur gesunde Nutztiere auf die Almen aufgetrieben werden, um eine Übertragung eventuell vorhandener Räudemilben von Nutz- auf Wildtiere zu verhindern. Überschneidungen der Lebensräume – und somit Übertragungsmöglichkeiten – kommen insbesondere bei gealpten Schafen und den für Räude anfälligen Gämsen vor.

Wichtige Infos für Tierhalter:innen

Die Schaf- und Ziegenräude ist gemäß Tierseuchengesetz eine anzeigepflichtige Krankheit – sollte sie im Bestand auftreten, ist dies der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister zu melden. Eine prophylaktische Behandlung mit Bädern oder Injektionen ist vorgeschrieben. Räudebäder sind für schaf- und ziegenhaltende Betriebe in ganz Tirol zugänglich und werden von den eingeteilten Bademeistern organisiert und von Mitte April bis Mitte Juni durchgeführt. Die Badezeiten werden mit den Bademeistern abgestimmt, müssen in der Gemeinde verlautbart und dem Amtstierarzt bekanntgegeben werden. Als Bademittel dient SEBACIL EC 50 % – die Kosten für das Mittel werden vom Land übernommen. Die Badung selbst erfolgt unter Anleitung der Bademeister oder einer Tierärztin bzw. eines Tierarztes. Sie erfassen auch die Anzahl der behandelten Tiere und stellen die entsprechenden Bestätigungen aus. Wichtig für die Tierhalter:innen ist zudem die einzuhaltende Wartezeit – eine Schlachtung zur Fleischnutzung darf frühestens 42 Tage nach der Behandlung durchgeführt werden, Tiere, die zur Milchproduktion für den menschlichen Verzehr genutzt werden, dürfen nicht mit Sebacil behandelt werden.
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