Gemeinsames Vertragsmuster
Bereits vor der letzten Förderperiode 2015 konnten sich die Diözese Innsbruck und die LK Tirol auf ein Vertragsmuster für Pachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke einigen, nun ist dieses Vorhaben neuerlich gelungen. Aufgrund des zunehmenden Drucks auf Grund und Boden – auch im landwirtschaftlichen Bereich – ist es für landwirtschaftliche Betriebe oftmals nicht mehr möglich, die für eine Betriebserweiterung bzw. Flächenaufstockung erforderlichen landwirtschaftlichen Flächen käuflich zu erwerben. Die Bewirtschaftung im Pachtwege ist sohin die einzige Möglichkeit, an derartige Flächen für den eigenen Betrieb zu gelangen. Der Pachtanteil bei landwirtschaftlichen Betrieben ist in den vergangenen Jahren daher kontinuierlich gestiegen. Der vorliegende Musterpachtvertrag zwischen der römisch-katholischen Kirche (Diözese Innsbruck) als Grundeigentümerin und Landwirt:innen über die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Grundstücken wurde von Vertreter:innen der Diözese Innsbruck und Vertreter:innen der Landwirtschaftskammer Tirol ausgearbeitet.
Verwendung des Musterpachtvertrages wird empfohlen
Zur gewählten Rechtsgrundlage für die Grundinanspruchnahmen ist auszuführen, dass grundsätzlich ein Vertrag über die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke abgeschlossen werden kann in Form
● eines Bittleihvertrages (unentgeltliche bis auf jederzeitigen Widerruf gewährte Gebrauchsüberlassung) oder
● eines Pachtvertrages (Ge-
brauch und Nutzung auf gewisse Zeit gegen ein bestimmtes Entgelt).
Aus Gründen der Rechtssicherheit für die Bewirtschafterseite (Vertragsabschluss auf gewisse Zeit, angemessener Pachtzins, Pächterschutz, förderungsrechtliche Bestimmungen) wird jedenfalls der Abschluss eines Pachtvertrages empfohlen. Der erarbeitete Mustervertrag stellt einen allgemeinen Rahmen und eine Empfehlung für die Abfassung derartiger Verträge, insbesondere im Hinblick auf die neue Förderperiode ab 1. Jänner 2023 dar. Dem Grundsatz der Privatautonomie entsprechend, bleibt es den Vertragspartnern selbstverständlich auch bei Verwendung dieses Musters unbenommen, im konkreten Fall andere oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen und vertraglich zu fixieren. Das Muster ist nicht für Rechtsgeschäfte außerhalb Tirols oder für die Verpachtung ganzer landwirtschaftlicher Betriebe inkl. Wohn- und Wirtschaftsgebäuden vorgesehen.
Ortsüblicher Preis beim Pachtzins
Da die Pachtung von Grundstücken für die Tiroler Landwirtschaft existentiell ist, ist es sowohl der LK Tirol als auch der Diözese Innsbruck ein großes Anliegen, dass das vereinbarte Entgelt den ortsüblichen Pachtzins nicht übersteigt. Vergleichbare ortsübliche Pachtzinse werden in der Grundstücksdatenbank der Landwirtschaftskammer Tirol geführt. Die vereinbarten Pachtzinse werden von der Diözese Innsbruck in anonymisierter Form an die Landwirtschaftskammer Tirol zur Einpflege in die Grundstücksdatenbank weitergegeben. Im Gegenzug werden von der LK Tirol Auskünfte über ortsübliche Pachtzinse aus der Grundstücksdatenbank an die Diözese Innsbruck gewährt.
Einheitliche Anwendung
Das erarbeitete Vertragsmuster wird von der Diözese Innsbruck an die Pfarren ausgegeben, sodass diese, als Vertreter:in der römisch-katholischen Kirche als Verpächterseite, das Rechtsgeschäft mit den Landwirt:innen abschließen können. Dadurch wird gewährleistet, dass die Pachtverhältnisse überwiegend einheitlich abgewickelt werden können. Zum gültigen Abschluss eines Vertrages zwischen den Vertragsparteien bedarf es in diesem Fall auch der kirchenaufsichtsbehördlichen Genehmigung.
Vertragsumfang soll nicht abschrecken
Im neuerstellten Muster finden sich einige Vertragsbestandteile, die besondere Situationen regeln. Der Umfang soll jedoch nicht abschrecken, sondern die darin enthaltenen Varianten sollen gemeinsam besprochen und vereinbart bzw. gestrichen werden. Insbesondere die Laufzeit samt Kündigungsmodalitäten, die Wertsicherung, der Pachtzins, Rückstellung des Pachtobjektes oder Flurschäden udgl. sind hier zu nennen. Sollte es Jahre nach dem Vertragsabschluss zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartner:innen kommen, kann ein genau vereinbarter Vertragsinhalt Gold wert sein.
LK Tirol Beratung
Für eine erforderliche ergänzende fachliche und rechtliche Beratung stehen u. a. der Fachbereich Recht, Wirtschaft und Forst der LK Tirol sowie die örtlich zuständigen BLKs selbstverständlich zur Verfügung.