Geflügelpest-Fälle in Oberösterreich und im Burgenland
In einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See (Burgenland) wurde am 17. November 2025 erstmals im laufenden Jahr bei gehaltenen Vögeln der Geflügelpest-Erreger HPAI H5N1 nachgewiesen. Der betroffene Tierbestand umfasste rund 170 Tiere, darunter Hühner, Enten, Gänse und Puten. Der Betrieb wurde umgehend gesperrt. Die noch nicht verstorbenen Tiere der Kleinhaltung wurden bereits tierschutzgerecht gekeult.
Am 19. November wurde in einer Geflügelhaltung im Bezirk Steyr (Oberösterreich) ein Geflügelpest-Fall bestätigt. Am betroffenen Betrieb wurden über 700 Gänse gehalten, etliche Tiere sind bereits verendet. Für das noch vorhandene Geflügel wurde vom Magistrat die schmerzfreie Tötung angeordnet. Der Betrieb befindet sich in einem Gebiet, in dem in den letzten Wochen vereinzelt verendete Wildvögel positiv auf HPAI getestet wurden.
Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
- Der Zugang von betriebsfremden Personen zu Geflügel haltenden Betrieben ist auf ein unerlässliches Minimum zu beschränken. Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
- Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
- Das Einbringen von lebendem Geflügel in Haltungsbetriebe in der Zone ist verboten
- Das Geflügel und dessen Produkte dürfen nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
- Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen müssen österreichweit eingehalten werden
- Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.
- Geflügel sollte bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln (z.B. Schutznetze oder Dächer) geschützt werden.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.
- Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Seuchenverdacht bei gehaltenen Tieren sind dem Amtstierarzt/-tierärztin zu melden.
Die rechtliche Grundlage zu den Vorschriften bildet die Vogelgesundheitsverordnung, die sich im Downloadbereich findet.
Biosicherheit: Merkblatt und Infoblatt in verschiedenen Sprachen
FAQs zur Geflügelpest - "Vogelgrippe"
Grundlegende Infos zur Vogelgrippe
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Downloads zum Thema
- Vogelgesundheitsverordnung Fassung vom 17.03.2025 PDF 131,78 kB
- Broschüre Biosicherheit Geflügel PDF 2,98 MB
- Handbuch Geflügelpest PDF 211,57 kB
- Vogelgrippe (Aviäre Influenza)-FAQs PDF 588,46 kB
- Hochpathogene Aviäre Influenza PDF 834,23 kB
- Aktuelle Sperrzonen zur Bekämpfung der Geflügelpest PDF 188,91 kB
Links zum Thema
- Ausführliche Hintergrundinformationen zur „Vogelgrippe“ werden in unseren Geflügelpest-FAQs im übersichtlichen Frage-Antwort-Format beantwortet. Die FAQs wurden von der Landwirtschaftskammer Österreich in Kooperation mit der Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) erstellt und basieren teilweise auf dem Handbuch Geflügelpest, welches von der QGV mit dem Gesundheitsministerium (BMSGPK) erarbeitet wurde. Stand: Oktober 2025