GAP-Verhandlungen gehen ins Finale
Das Budget Österreichs für die nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik ist fix, jetzt geht es an die finalen Details des erstmals vorgeschriebenen nationalen Strategieplanes. Diese Pläne bieten den Mitgliedsstaaten Spielraum zur Ausgestaltung, sofern die vorgegebenen EU-Kriterien eingehalten werden. Naturgemäß müssen hier die unterschiedlichen Interessen der Bundesländer diskutiert und abgewogen werden. Fix ist, dass bei den Direktzahlungen weniger Geld zur Verfügung steht, was allerdings über die Säule 2 kompensiert werden kann. Stabilität und bestmögliche Rahmenbedingungen für die kleinstrukturierten Betriebe zu erreichen, ist das erklärte Ziel der LK Tirol in den Verhandlungen.
Hier nur einige Eckpunkte dieser Forderungen:
Ausgleichszulage sichern
Gerade die Betriebe in benachteiligten beziehungsweise schwer zu bewirtschaftenden Gebieten sind auf die Ausgleichszulagen angewiesen. Daher soll die dafür zur Verfügung stehende Summe keinesfalls gekürzt werden, sondern über die Laufzeit der neuen Programmperiode mindestens gleich hoch wie in der laufenden GAP-Periode bleiben. Gerade diese Klein- und Kleinstbetriebe leisten mit der Bewirtschaftung wenig ertragreicher und steiler Flächen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Infrastruktur beziehungsweise des Siedlungsraumes. Das muss sich in der finanziellen Unterstützung widerspiegeln.
Top-up-Zahlung für erste Hektare
Flächenförderungen sollen nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden, sondern einen möglichst spürbaren Effekt auf jenen Betrieben liefern, die darauf wirklich angewiesen sind. Deshalb fordert die LK Tirol die Umsetzung einer Top-up-Zahlung im rechtlich maximal möglichen Ausmaß für die ersten Hektare. Konkret heißt das: Möglichst viel Unterstützung auf möglichst wenig Fläche.
Schwerpunkt Alm
Ein Verhandlungsschwerpunkt sind die Prämien für Behirtung/Beweidung/Alpung. Die Almwirtschaft ist für Tirol extrem wichtig und soll deshalb bestmöglich unterstützt werden. Deshalb sollen die gekoppelten Zahlungen für gealpte Tiere ausgebaut werden. Die gekoppelte Zahlung in der Säule 1 dient der Einkommensbasissicherung und darf nicht mit Tierwohlmaßnahmen der Säule 2 in Wechselwirkung gebracht werden. Auch an der leidigen Problematik der Almfutterflächenfeststellung wurde auf Druck der Bundesländer mit Alpung an einer Lösung gearbeitet. Fest steht, dass die Futterflächen zu Periodenbeginn einmalig per aktuellen Bildern beurteilt und festgestellt werden. Danach gilt die Jährlichkeit – das heißt, es gibt keine Rückschau und damit keine Rückforderungen mehr. Das ist ein wesentlicher Schritt für mehr Planungssicherheit unserer Betriebe.
Investitionszuschläge beibehalten
Die Säule 2 wird in der nächsten Periode aufgewertet und das soll auch auf den bäuerlichen Betrieben spürbar sein. Erfolgreiche Maßnahmen wie den Zuschuss zur Investitionsförderung für extreme Betriebe, Hofübernehmer und Bio oder die Prämie für die Niederlassung von Junglandwirt/innen müssen beibehalten und aufgewertet werden. Geplant ist eine Besserstellung für die Absolvierung von Ausbildungen sowie die Stärkung des Zuschlages für Eigentumsübertragung.