Förderungen 2017
Ausgangssituation
Das Referat Förderungen bietet Beratungen zu den Themen 4.1.1 „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ und 6.1.1 „Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte“ sowie weiterer Fördermaßnahmen der Ländlichen Entwicklung 2014–20.
Zusammen mit 17 Leistungserbringern werden Landwirte in den besagten Förderungsangelegenheiten beraten.
Die Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen wurde im Jahr 2017 zweimal geändert. Bezüglich der Investitionsförderung wurden mehrere Adaptierungen durchgeführt.
Im Jahr 2017 neu hinzugekommen ist die Förderbarkeit für Automatische Lenksysteme auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Zahlreiche Anfragen dazu kamen vor allen von Gemüsebauern.
Bis 2016 erfolgte im Rahmen der Sonderrichtlinie zur „Förderung der Landwirtschaft aus Nationalen Mitteln“ die Förderungsabwicklung. Ab 2017 wurden nur mehr die Förderanträge entgegengenommen. Die Förderungsabwicklung dieser Richtlinie endete mit Februar 2017 in der Landwirtschaftskammer und ging über auf das Amt der Tiroler Landesregierung – Abteilung Agrarwirtschaft. Dazu wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung die Richtlinie zur Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmittel veröffentlicht.
Ziele
- Selbstständige Beratung für Förderwerber
- Unterstützung der Leistungserbringer zu QM-57
- Schnittstelle zwischen den Leistungserbringern der Landwirtschaftskammer und der Förderungsabwicklungsstelle
- Unterstützung der Verbände für Projektanträge nach der Richtlinie zur Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmittel
Maßnahmen
In der Beratung zur Existenzgründungsbeihilfe und Investitionsförderung wurden selbstständig Beratungen durchgeführt. Als Bindeglied zwischen den Leistungserbringern und der Förderungsabwicklungsstelle werden aktuelle Informationen gefiltert und an die Berater der Landwirtschaftskammer weitergegen. Gemäß den Bestimmungen des Qualitätsmanagements der Landwirtschaftskammer Tirol werden förderungsrelevante Unterlagen laufend aktualisiert und den Leistungserbringern zur Verfügung gestellt. In der Förderabwicklung zur Nationalen Sonderrichtlinie erfolgte 2017 die Entgegennahme und Erfassung der Anträge.
Ergebnisse
Im Rahmen der Tätigkeit zum Produkt QM-57 „Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe“ wurden 278 Arbeitsstunden geleistet. 104 LandwirtInnen wurden zu den angeführten Fördermaßnahmen beraten. In der Förderungsabwicklung zur Förderung der Landwirtschaft aus Nationalen Mitteln sowie der Beratung zur Richtlinie zur Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmittel wurden 58 Arbeitsstunden aufgewendet. 39 Förderanträge wurden zur weiteren Bearbeitung an die Abteilung Agrarwirtschaft übergeben.