Förderung für Glasfaseranschluss
Bei einer im April 2020 unter Berufstätigen in Österreich durchgeführten Umfrage zur Arbeit im Homeoffice waren während der Corona-Krise 42 Prozent der Befragten von zu Hause aus tätig. Viele im Zusammenhang mit der Corona-Krise gesetzten Maßnahmen haben daher nachweislich zu einem massiven Anstieg im Bereich der Homeoffice-Anwendungen, dem Homeschooling und weiteren Anwendungen geführt. Das Land Tirol unterstützt jetzt mit einer neuen Förderungsmöglichkeit Privathaushalte bei der Einrichtung von hochleistungsfähigen Breitbandanwendungen.
Auf Basis der neuen Förderungsrichtlinie wird nunmehr die Herstellung von Glasfaseranschlüssen (FTTH – Fibre to the home, FTTB – Fibre to the building) gefördert. Als förderbare Kosten werden dabei insbesondere Grabungsleistungen sowie passive Komponenten zur Erschließung von bestehenden Gebäuden mittels Glasfaser sowie notwendige Verkabelungen im Gebäude (In-House-Verkabelung) anerkannt. Nicht förderbar sind z. B. Lizenzgebühren, sonstige laufende Kosten oder Ausgaben für Investitionen für nicht netzwerktechnische Leitungs-Elemente.
Die Förderanträge können sowohl Eigentümer oder Mieter von bestehenden Gebäuden und Wohnungen (jeweils Privatpersonen) im Bundesland Tirol stellen. Folgt die Antragstellung durch einen Mieter, muss die Zustimmung des Eigentümers schriftlich nachgewiesen werden. Unternehmen sind von der gegenständlichen Förderung nicht umfasst!
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt:
- 300 Euro für einen Glasfaseranschluss bei bestehender Leerverrohrung,
- 1.000 Euro für einen Glasfaseranschluss, wenn zusätzlich Grabungsarbeiten für eine Verlegung von Leerrohren zum Gebäude notwendig sind (maximal einmal pro Gebäude).
Die Ausbezahlung der Förderung erfolgt mittels „Scheck“ nach Herstellung des Glasfaseranschlusses. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens EUR 300,00 (bei bestehender Leerverrohrung) oder mindestens EUR 1.000,00 bei notwendigen Grabungsarbeiten betragen.
Der jeweilige Förderungsantrag ist elektronisch mit dem dafür vorgesehenen Web-Formular bis spätestens neun Monate nach Beendigung des Förderungsprojektes, längstens jedoch bis 31. Dezember 2020, einzubringen. Für die Förderungsentscheidung sind folgende Unterlagen/Informationen erforderlich und dem Webformular somit beizulegen:
- Angaben zum Projektstandort
- Projektkostengliederung (Rechnung samt Überweisungsbelege)
- elektronisch abrufbare „Beilage 1, Bestätigung über die Herstellung des Glasfaseranschlusses“.
Der notwendige elektronische Förderungsantrag kann samt Beilage 1 auf der Website des Landes Tirols abgerufen werden: www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaft-und-arbeit/foerderungen.
Die Richtlinie des Landes Tirol tritt rückwirkend mit 11. März 2020 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2021. Eine Antragstellung ist ab 1. September 2020 möglich und sind die Förderungsanträge, wie bereits ausgeführt, bis spätestens 31. Dezember 2020 elektronisch einzubringen.
Kontakt im Amt der Tiroler Landesregierung: Helmut Heis, Martin Paregger und Maria Hochenegger.