Flächenmonitoring als Frühwarnsystem
Seit Juni dieses Jahres werden regelmäßig Unstimmigkeiten zwischen Monitorfeststellungen (mittels Satellitenbildern) und Beantragungen des MFA 2023 an die Antragsteller:innen übermittelt. Diese Abweichungen, auch „rote Schläge“ genannt, werden mittels Aufträge an die betroffenen Betriebe übermittelt. Die Benachrichtigung erfolgt:
- mittels Push-Nachricht in der AMA-Foto-App, falls diese in Verwendung ist,
- per E-Mail, wenn diese im eAMA hinterlegt ist,
- oder durch Kontaktaufnahme der AMA per Telefon.

Sachverhalte, die beim Monitoring überprüft werden
Zu vordefinierten Überprüfungszeitpunkten werden folgende Sachverhalte überprüft:
- Flächenversiegelung, insbesondere durch dauerhafte Strukturen
- Ernteereignisse bei Ackerkulturen
- Mahdereignisse im Dauergrünland und Ackerfutter
- Wechsel zwischen Dauerkulturen, Ackerland und Dauergrünland
- teilweise Landnutzung mit nicht beihilfefähigen Kulturen
- Kulturgruppen aufbauend auf den beantragten Schlagnutzungsarten
- Unterscheidung der Bodenbedeckung zwischen Vegetation und Schwarzbrache
Sanktionslose Richtigstellung nutzen
Im Falle von festgestellten Abweichungen werden grundsätzlich keine Sanktionen verhängt, sofern eine Korrektur des Antrages erfolgt oder die richtige Beantragung nachgewiesen wird. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Beanstandungen bei einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) der AMA. Werden Aufträge aus dem Monitoring nicht berücksichtigt, muss die VOK den Sachverhalt klären. Bei Feststellung einer fehlerhaften Beantragung seitens der VOK wird diese sanktionsrelevant beanstandet und finanzielle Nachteile können entstehen. Auf alle Aufträge des Flächenmonitoring sollte daher unbedingt innerhalb von 14 Tagen reagiert werden.
Beispiele für Reaktionen der Antragsteller:innen
Mit Hilfe der AMA-Foto-App können Korrekturen zu Schlagnutzungen, Begrünungsvarianten oder Codierungen direkt durchgeführt werden. Änderungen der Digitalisierungen können nur im eAMA direkt korrigiert werden:
Beispiel 1: Im MFA 2023 wurde auf einem Schlag Silomais beantragt. Beim Flächenmonitoring wurde eine andere Kultur festgestellt. Anhand der AMA-Foto-App wird ein Nachweis erbracht, dass auf der Fläche eindeutig Silomais angebaut wurde. Es ist hier kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Falls das Ergebnis aus dem Monitoring korrekt ist, d.h. es wurde eine andere Kultur angebaut als im MFA 2023 angegeben, ist eine Korrektur durchzuführen.
Beispiel 2: Auf einer „Mähwiese-/Weide zwei Nutzungen“ hat das Flächenmonitoring eine „Versiegelung“ festgestellt. Im Zuge eines Gebäudeneubaues wurde hier tatsächlich eine Teilfläche verbaut, welche im MFA 2023 irrtümlicherweise noch beantragt wurde. Mittels Korrektur (Digitalisierung) im eAMA kann dieser Fehler richtiggestellt werden.
Beispiel 1: Im MFA 2023 wurde auf einem Schlag Silomais beantragt. Beim Flächenmonitoring wurde eine andere Kultur festgestellt. Anhand der AMA-Foto-App wird ein Nachweis erbracht, dass auf der Fläche eindeutig Silomais angebaut wurde. Es ist hier kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Falls das Ergebnis aus dem Monitoring korrekt ist, d.h. es wurde eine andere Kultur angebaut als im MFA 2023 angegeben, ist eine Korrektur durchzuführen.
Beispiel 2: Auf einer „Mähwiese-/Weide zwei Nutzungen“ hat das Flächenmonitoring eine „Versiegelung“ festgestellt. Im Zuge eines Gebäudeneubaues wurde hier tatsächlich eine Teilfläche verbaut, welche im MFA 2023 irrtümlicherweise noch beantragt wurde. Mittels Korrektur (Digitalisierung) im eAMA kann dieser Fehler richtiggestellt werden.
Hilfestellung der AMA nutzen
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Anzahl der übermittelten „roten Schläge“ erfreulicherweise relativ gering war. Eine Vielzahl an Nachweisen der Betriebe wurden daraufhin erfolgreich an die AMA übermittelt. Leider gab es aber auch Antragsteller:innen, die gar nicht oder nicht korrekt eine Rückmeldung getätigt haben. Vor allem bei der Übermittelung von Nachweisen über die Online-Eingaben im eAMA galt als häufige Fehlerquelle, dass die notwendige Verortung von Fotos mangelhaft war. Eine Verwendung der AMA-Foto-App ist daher zu empfehlen.
Seitens der AMA wurden unter www.ama.at ➞ Formulare und Merkblätter ➞ Flächenmonitoring umfassendes Informationsmaterial und Erklärvideos zur Verfügung gestellt, damit sich alle Antragsteller:innen ausreichend informieren können und Fehler bei der Übermittlung von Daten verhindert werden.
Bei Fragen zum Flächenmonitoring stehen auch Mitarbeiter:innen der AMA unter der E-Mail einstiegshilfe@ama.gv.at sowie unter der Hotline 050 3151 99 – Menüauswahl 2 (Montag bis Freitag, 7 bis 20 Uhr) zur Verfügung.
Seitens der AMA wurden unter www.ama.at ➞ Formulare und Merkblätter ➞ Flächenmonitoring umfassendes Informationsmaterial und Erklärvideos zur Verfügung gestellt, damit sich alle Antragsteller:innen ausreichend informieren können und Fehler bei der Übermittlung von Daten verhindert werden.
Bei Fragen zum Flächenmonitoring stehen auch Mitarbeiter:innen der AMA unter der E-Mail einstiegshilfe@ama.gv.at sowie unter der Hotline 050 3151 99 – Menüauswahl 2 (Montag bis Freitag, 7 bis 20 Uhr) zur Verfügung.
Die Nutzung der AMA-Foto-App ist unbedingt zu empfehlen, um die Abwicklung des Flächenmonitoring zu erleichtern und fehlerhafte
Übertragungen von Fotos zu vermeiden. Die App ist über die jeweiligen Stores
downloadbar:
Weiters sollte unbedingt darauf geachtet
werden, dass im eAMA die E-Mail-Adresse bei den Stammdaten aktuell gehalten wird, um Nachrichten seitens AMA immer aktuell zu erhalten.