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Flächenmonitoring als Frühwarnsystem

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08.08.2023 | von Andreas Schallhart - Gültigkeit: Tirol

Das ab 2023 für alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend eingeführte Flächenmonitoring ist eine Art „Frühwarnsystem“ und ermöglicht sanktionslose Richtigstellungen.

Seit Juni dieses Jahres werden regelmäßig Unstimmigkeiten zwischen Monitorfeststellungen (mittels Satellitenbildern) und Beantragungen des MFA 2023 an die Antragsteller:innen übermittelt. Diese Abweichungen, auch „rote Schläge“ genannt, werden mittels Aufträge an die betroffenen Betriebe übermittelt. Die Benachrichtigung erfolgt:
  • mittels Push-Nachricht in der AMA-Foto-App, falls diese in Verwendung ist,
  • per E-Mail, wenn diese im eAMA hinterlegt ist,
  • oder durch Kontaktaufnahme der AMA per Telefon.
Darüber hinaus wird im eAMA ein Plausibilitätsfehler angezeigt, welcher auf Unstimmigkeiten hinweist. Seitens der Antragsteller:innen ist daher darauf zu achten, ob neue Informationen der AMA durch die oben erwähnten Möglichkeiten übermittelt wurden. Nach Erhalt des „Auftrages“ hat der Antragsteller 14 Tage Zeit, Nachweise über die korrekte Beantragung zu liefern, oder aber auch die Beantragung richtig zu stellen.
Landwirt beim bedienen einer Handyapp © Bits and Splits – stock.adobe.com
Die Nachweiserbringung in Folge einer Auffälligkeit des Flächenmonitoring kann, idealerweise mithilfe der AMA-Foto-App, innerhalb von 14 Tagen sanktionslos durchgeführt werden. © Bits and Splits – stock.adobe.com

Sachverhalte, die beim Monitoring überprüft werden

Zu vordefinierten Überprüfungszeitpunkten werden folgende Sachverhalte überprüft:
  • Flächenversiegelung, insbesondere durch dauerhafte Strukturen
  • Ernteereignisse bei Ackerkulturen
  • Mahdereignisse im Dauergrünland und Ackerfutter
  • Wechsel zwischen Dauerkulturen, Ackerland und Dauergrünland
  • teilweise Landnutzung mit nicht beihilfefähigen Kulturen
  • Kulturgruppen aufbauend auf den beantragten Schlagnutzungsarten
  • Unterscheidung der Bodenbedeckung zwischen Vegetation und Schwarzbrache

Sanktionslose Richtigstellung nutzen

Im Falle von festgestellten Abweichungen werden grundsätzlich keine Sanktionen verhängt, sofern eine Korrektur des Antrages erfolgt oder die richtige Beantragung nachgewiesen wird. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Beanstandungen bei einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) der AMA. Werden Aufträge aus dem Monitoring nicht berücksichtigt, muss die VOK den Sachverhalt klären. Bei Feststellung einer fehlerhaften Beantragung seitens der VOK wird diese sanktionsrelevant beanstandet und finanzielle Nachteile können entstehen. Auf alle Aufträge des Flächenmonitoring sollte daher unbedingt innerhalb von 14 Tagen reagiert werden.

Beispiele für Reaktionen der Antragsteller:innen

Mit Hilfe der AMA-Foto-App können Korrekturen zu Schlagnutzungen, Begrünungsvarianten oder Codierungen direkt durchgeführt werden. Änderungen der Digitalisierungen können nur im eAMA direkt korrigiert werden:

Beispiel 1: Im MFA 2023 wurde auf einem Schlag Silomais beantragt. Beim Flächenmonitoring wurde eine andere Kultur festgestellt. Anhand der AMA-Foto-App wird ein Nachweis erbracht, dass auf der Fläche eindeutig Silomais angebaut wurde. Es ist hier kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Falls das Ergebnis aus dem Monitoring korrekt ist, d.h. es wurde eine andere Kultur angebaut als im MFA 2023 angegeben, ist eine Korrektur durchzuführen.

Beispiel 2: Auf einer „Mähwiese-/Weide zwei Nutzungen“ hat das Flächenmonitoring eine „Versiegelung“ festgestellt. Im Zuge eines Gebäudeneubaues wurde hier tatsächlich eine Teilfläche verbaut, welche im MFA 2023 irrtümlicherweise noch beantragt wurde. Mittels Korrektur (Digitalisierung) im eAMA kann dieser Fehler richtiggestellt werden.

Hilfestellung der AMA nutzen

Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Anzahl der übermittelten „roten Schläge“ erfreulicherweise relativ gering war. Eine Vielzahl an Nachweisen der Betriebe wurden daraufhin erfolgreich an die AMA übermittelt. Leider gab es aber auch Antragsteller:innen, die gar nicht oder nicht korrekt eine Rückmeldung getätigt haben. Vor allem bei der Übermittelung von Nachweisen über die Online-Eingaben im eAMA galt als häufige Fehlerquelle, dass die notwendige Verortung von Fotos mangelhaft war. Eine Verwendung der AMA-Foto-App ist daher zu empfehlen.

Seitens der AMA wurden unter www.ama.at ➞ Formulare und Merkblätter ➞ Flächenmonitoring umfassendes Informationsmaterial und Erklärvideos zur Verfügung gestellt, damit sich alle Antragsteller:innen ausreichend informieren können und Fehler bei der Übermittlung von Daten verhindert werden.

Bei Fragen zum Flächenmonitoring stehen auch Mitarbeiter:innen der AMA unter der E-Mail einstiegshilfe@ama.gv.at sowie unter der Hotline 050 3151 99 – Menüauswahl 2 (Montag bis Freitag, 7 bis 20 Uhr) zur Verfügung.
Die Nutzung der AMA-Foto-App ist unbedingt zu empfehlen, um die Abwicklung des Flächenmonitoring zu erleichtern und fehlerhafte Übertragungen von Fotos zu vermeiden. Die App ist über die jeweiligen Stores downloadbar: Weiters sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass im eAMA die E-Mail-Adresse bei den Stammdaten aktuell gehalten wird, um Nachrichten seitens AMA immer aktuell zu erhalten.

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Neu beim MFA 2023: Einzeltierbezogene Erfassung von Schafe und Ziegen

  • Flächenmonitoring: Überprüfungen des MFA starten

  • 2. GAP-Teilzahlung überwiesen

  • Aufzeichnungs- und Dokumentationsvorgaben beachten, um Sanktionen zu vermeiden

  • Das ist beim Almauftrieb zu beachten

  • Verpflichtende AMA-Meldung "Verbundene Unternehmen"

  • Mehrfachantrag: Einreichung bis 15. April 2025 ohne Nachfrist

  • Die vielen Gesichter der ID Austria

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für umfassende Information zu MFA und Co.

  • Melde- und Korrekturnotwendigkeiten bei nicht-landwirtschaftlichen Nutzungen (Grundinanspruchnahme)

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

  • Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der GAP 23-27

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern

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