Förderung für Maßnahmen zum Wasserrückhalt: bis zu 80 % Zuschuss
Ob Mulde, kleiner Teich oder ein renaturierter Grabenabschnitt: Maßnahmen, die Wasser in der Landschaft zurückhalten, wirken sich sowohl auf den eigenen Betrieb als auch auf die Umgebung aus – weniger Erosion, weniger Hochwasser im Unterlauf, mehr Wasser im Boden für trockene Zeiten. Gefördert werden solche Projekte über die Maßnahme „73-06 – Verbesserung Wasserhaushalt“ des GAP-Strategieplans.
Anträge sind noch bis spätestens Ende 2027 möglich – danach endet die aktuelle Förderperiode.
Anträge sind noch bis spätestens Ende 2027 möglich – danach endet die aktuelle Förderperiode.
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden bauliche und naturnahe Maßnahmen, die dabei helfen, Wasser auf der Fläche zu halten, statt es ungebremst abfließen zu lassen. Grob lassen sich drei Arten von Projekten unterscheiden:
- Erdbauliche Maßnahmen: z. B. Mulden, Gräben, kleine Rückhaltebecken oder eine geänderte Geländeform, die das Wasser gezielt bremsen und zurückhalten
- Naturnahe Umgestaltung: z. B. ein Grabenabschnitt wird aufgeweitet und standortgerecht bepflanzt, es entstehen kleine Biotopflächen
- Wiedervernässung von Feuchtflächen: z. B. ein ehemaliges Moor oder eine Aufläche wird wieder vernässt oder ans Gewässer angebunden
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind unter anderem:
- Einzelne Landwirtinnen und Landwirte sowie Betriebsgemeinschaften
- Wassergenossenschaften und Wasserverbände
- Gemeinden
- Agrargemeinschaften, Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsgemeinschaften sowie sonstige Personenzusammenschlüsse
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 80 % der anerkannten Kosten werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss übernommen. Je nach Projekt bewertet ein Punktesystem unter anderem die Größe des Einzugsgebietes, das Trockenheits- bzw. Erosionsrisiko am Standort sowie die Anzahl beteiligter Grundeigentümer. Naturnahe Gestaltung und ein Beitrag zum Moor- oder Auenschutz bringen zusätzliche Pluspunkte.
Der Antrag kann laufend elektronisch über die digitale Förderplattform der AMA (www.eama.at) gestellt werden – spätestens bis Ende 2027. Details zu Fördervoraussetzungen, förderfähigen Kosten und Auswahlkriterien sind im Merkblatt zur Maßnahme 73-06 auf der AMA-Website nachzulesen.
Der Antrag kann laufend elektronisch über die digitale Förderplattform der AMA (www.eama.at) gestellt werden – spätestens bis Ende 2027. Details zu Fördervoraussetzungen, förderfähigen Kosten und Auswahlkriterien sind im Merkblatt zur Maßnahme 73-06 auf der AMA-Website nachzulesen.