Europäischer Rechnungshof warnt vor Risiken
Die Europäische Kommission hat im Vorjahr ihren Vorschlag für die Ausgestaltung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) präsentiert. Dieser betrifft den Zeitraum von 2028 bis 2034 und soll mit insgesamt zwei Billionen Euro ausgestattet werden. Mit knapp 44 Prozent der Gesamtausgaben soll der sogenannte „Europäische Fonds“ dabei den größten Einzelteil des nächsten MFR ausmachen. Darin sollen neben traditionellen Bereichen wie Landwirtschaft und Zusammenhalt auch neue EU-Prioritäten wie Verteidigung unter dem Dach eines einzigen nationalen Plans pro Mitgliedstaat zusammengeführt werden. So sollen eine einfachere, weniger zersplitterte EU-Förderung und größere Synergien innerhalb der einzelnen Politikfelder erreicht werden. Der „Europäische Fonds“ ist ein neues Finanzierungs- und Umsetzungsmodell, bei dem Zahlungen an die EU-Länder davon abhängen, ob bestimmte Etappenziele und Zielwerte erreicht werden und nicht – wie bisher – entstandene Kosten erstattet werden. Dieses Modell der Belohnung für zugesagte Investitionen und Reformen orientiert sich an der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – dem Corona-Aufbaufonds der EU, an dem der Rechnungshof bereits in der Vergangenheit Kritik geübt hat.
Stellungnahme vorgelegt
Der Rat, der letztlich über den Haushalt entscheidet, und das Europäische Parlament, das seine Zustimmung zum Vorschlag erteilen muss, haben den Europäischen Rechnungshof um Stellungnahme gebeten, bevor sie ihrerseits die MFR-Vorschläge der Kommission prüfen. Mitte Januar 2026 veröffentlichte der Rechnungshof die erste einer Reihe von Stellungnahmen zu diesen Vorschlägen. Die Prüfer legten am 24. Februar ihre Einschätzungen zu den Gesetzgebungsvorschlägen für den neuen „Europäischen Fonds“ vor, der ein einheitliches Regelwerk zur Unterstützung von Zusammenhalt, Landwirtschaft und ländlichen Räumen, Fischerei und Meerespolitik sowie von Wohlstand und Sicherheit schaffen soll. Zudem äußerten sie sich zum Rahmen für die Nachverfolgung und Leistungsmessung der EU Ausgaben. Für Interessierte: Beide sind detailliert auf der Seite des Rechnungshofes einsehbar, bisher lediglich auf Englisch, die Übersetzungen folgen.
Unabhängige Einschätzung
Der Europäische Rechnungshof hat eine unabhängige, fachliche Einschätzung zu den zwei Gesetzesentwürfen vorgelegt. Da die Vorschläge die Art und Weise, wie EU-Ausgaben geplant, verwaltet und geprüft werden, grundlegend verändern könnten, warnen die Prüfer vor zahlreichen Risiken für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und fordern strengere Schutzmaßnahmen. Diese führen sie in einer Reihe von Anmerkungen aus, unter anderem sind folgende Punkte enthalten:
Dadurch, dass verschiedene Fonds zusammengeführt werden, würden Politikfelder mit unterschiedlichen Zielen, Zeitrahmen und Umsetzungslogiken unter einem Dach vereint. Dies könne zu mehr Komplexität führen und Kompromisse zwischen Prioritäten erfordern. Die EU-Länder könnten Schwierigkeiten bekommen, mit ihren nationalen Plänen alle EU-Ziele zufriedenstellend zu erreichen und gleichzeitig ihre Maßnahmen auf den regionalen und nationalen Entwicklungsbedarf abzustimmen. Außerdem werde eine Vereinfachung versprochen, diese werde jedoch möglicherweise hauptsächlich auf Ebene der EU-Kommission erfolgen – für die EU-Länder, Regionen und Begünstigten wird der Verwaltungsaufwand nach Ansicht der Prüfer wahrscheinlich nicht abnehmen.
Dieses Ergebnis bestätigt die bereits vorher kritische Haltung der heimischen Landwirtschaft und wird in die nächsten Schritte, die auf Bundesebene koordiniert werden, einfließen.