Erste Risse und Sichtungen
In den letzten Wochen und Tagen ist es immer wieder zu Rissgeschehen und Sichtungen auf Heimweiden und Almen gekommen. Schafe und Ziegen befinden sich bereits auf den Heimweiden oder auf den Almen und der große Beutegreifer treibt schon in der frühen Weidesaison sein Unwesen. Im heurigen Jahr kam es bereits zu 45 dokumentierten Nachweisen oder Rissen durch Großraubtiere. Sollte man diese spüren oder sollten sich Risse ereignen, ist es wichtig, dies bei den/der zuständigen Amtstierarzt/-ärztin und der Landwirtschaftskammer sofort zu melden: Einerseits können dadurch die Kriterien für eine Verordnung aufgrund der Jagdgesetznovelle geprüft werden. Anderseits kann so ein entsprechender Nachweis für tierbezogene Entschädigungszahlungen erbracht werden und ebenso sind genaue Erhebungen wesentlich, um entsprechende Managementmaßnahmen zu setzen. Darüber hinaus sollen sowohl die bäuerliche als auch die nicht-bäuerliche Bevölkerung stets über die laufende Situation informiert werden.
Hierbei gilt es nochmals auf die Grundlagen der Novelle aufmerksam zu machen: Alle Almen, die im Almbuch eingetragen sind, gelten als nicht schützbar und somit muss auch kein wolfsabweisender Zaun errichtet werden. Im Gegenzug dazu bedeutet es, dass alle anderen Weiden schützbar sind. Somit müssen Heimweiden sachgerecht eingezäunt werden, damit eine Verordnung bei einem Rissgeschehen in Kraft treten kann.
Hierbei gilt es nochmals auf die Grundlagen der Novelle aufmerksam zu machen: Alle Almen, die im Almbuch eingetragen sind, gelten als nicht schützbar und somit muss auch kein wolfsabweisender Zaun errichtet werden. Im Gegenzug dazu bedeutet es, dass alle anderen Weiden schützbar sind. Somit müssen Heimweiden sachgerecht eingezäunt werden, damit eine Verordnung bei einem Rissgeschehen in Kraft treten kann.
Hilfe bei Rissgeschehen
Um im Schadensfall entsprechend rasch, geordnet und im Zusammenspiel mit allen betroffenen Tierhalter:innen sowie den verantwortlichen Institutionen und Behörden agieren zu können, entwickelte die Landwirtschaftskammer Tirol eine entsprechende Meldekette (siehe unten). Die Rissbeurteilung übernimmt der/der zuständige Amtstierart/-ärztin. Außerhalb der regulären Bürozeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist eine Rufbereitschaft über die Landeswarnzentrale im Einsatz. Wird der berechtigte Rissverdacht bestätigt, informiert die Bezirksverwaltungsbehörde die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer bzw. die LK Tirol. Diese wiederum dokumentiert den genauen Sachverhalt zum Rissgeschehen und verständigt die vom Maschinenring eingesetzten Notfallteams. Diese leisten wiederum konkrete Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Almbäuerinnen und Almbauern. Die sogenannten Einsatztrupps übernehmen und unterstützen etwa beim Zusammentreiben, bei Bergemaßnahmen oder bei bedarfsorientiertem Herdenschutz. Die LK verständigt außerdem umliegende Nachbaralmen, Landwirt:innen, Gemeinden und auch Jagdverantwortliche, um konkret auf den Rissvorfall reagieren zu können bzw. entsprechende Information zu liefern.