Erhöhte Vorsicht vor der Vogelgrippe

Die Vogelgrippe bedroht vor allem landwirtschaftliche Geflügelhalter. Aufgrund der Seuchenzüge der letzten Jahre ist bekannt, dass gehäufte Fälle in Nordeuropa und Russland zu anschließenden Ausbrüchen in Mitteleuropa geführt haben. Fälle der hochansteckenden Vogelgrippe sind heuer bereits einige in diesen Regionen aufgetreten. Landwirte werden gebeten, verendete Wildvögel zu melden und in ihrem eigenen Interesse die Geflügelbestände genau zu beobachten. Da es sich bei der Geflügelpest (Vogelgrippe) um eine anzeigepflichtige Krankheit handelt, sollten Geflügelhalter informiert sein, welche Maßnahme eine Ansteckung des Geflügels reduzieren und welche Symptome infiziertes Geflügel zeigt. Die akute, hoch ansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel kommt bei Hühnern, Puten und zahlreichen freilebenden Vogelarten vor. Enten, Gänse, Tauben und andere Wildvögel erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome. Sie können aber für die Verbreitung des Erregers bedeutend sein. Spezielle Risikofaktoren für die Übertragung auf den heimischen Geflügelbestand sind die Freilandhaltung und damit die Kontaktmöglichkeit zwischen Haus- und Wildvögeln, Betriebe in Gebieten mit hoher Dichte an Zugvögeln, eine geringe Entfernung eines Betriebs zu Sammelorten von Zugvögeln (zum Beispiel Feuchtgebiete, Sümpfe, Seen, Flussläufe) beziehungsweise die Lage eines Betriebes entlang der Zugrouten.
Ansteckung
Das Virus wird vom Tier mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden, wobei der Kot besonders virushaltig ist. Die Ansteckung erfolgt direkt oder durch Kontakt mit infiziertem Material wie Kot, Transportkisten, Gerätschaften, Eierkartons, Schuhwerk, Kleidung, Fahrzeugen. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass die Vogelgrippe auf Menschen übertragen wird. Bei Verdacht auf Geflügelpest muss sofort die Amtstierärztin/der Amtstierarzt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden. Ein Verdacht besteht jedenfalls, wenn Sie bei Ihren Tieren folgende Symptome feststellen: plötzliches Verenden einer größeren Anzahl von Tieren, massiver Rückgang der Legeleistung, Mattigkeit und Appetitmangel, Atemgeräusche sowie Blutungen an Kopf, Hals, Kamm oder Beinen.
Maßnahmen, um das Risiko einer Ansteckung des Geflügels so gering als möglich zu halten:
- Vermeidung des Eindringens von Wildvögeln in den Geflügelstall
- Lagerung von Futter, so dass keine Wildvögel dazukommen
- Wechseln der Schuhe und Kleidung vor und nach Betreten des Stalles
- Benutzung der Desinfektionswanne bei jeder Stalltür
- Kein Betreten der Ställe durch betriebsfremde Personen
- Ausreichende Hygiene bei Auslandsreisen
- Besondere Vorsicht bei der Rückkehr von Auslandsaufenthalten aus gefährdeten Gebieten im Hinblick auf die Erregereinschleppung (zum Beispiel über verschmutzte Schuhe)
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Ställe