Entlastungsbeitrag TIWAG: Großer Erfolg der LK für ihre Betriebe

Eine gute Nachricht für viele Tiroler Landwirtschaftsbetriebe. Unter bestimmten Voraussetzungen haben jene, die noch keinen Entlastungsbeitrag von der TIWAG bekommen haben, ab Anfang Mai die Möglichkeit, diesen Beitrag nachträglich zu beantragen. Haushaltskunden haben diese Zahlung vom Landesenergieversorger TIWAG in den vergangenen Monaten automatisch erhalten. Aufgrund des Umstands, dass die meisten landwirtschaftlichen Betriebe auf dem Stromanschluss, an dem die Landwirtschaft versorgt wird, ebenfalls einen Haushalt mitversorgen, suchte die LK Tirol den Weg zum Landesenergieversorger, um den Entlastungsbeitrag für ihre Betriebe zu verhandeln.
Von den Landwirtschaftsbetrieben haben bis dato nur jene den Entlastungsbeitrag von der TIWAG erhalten, die im April/Mai 2023 aktiv die Strompreisbremse des Bundes beantragt hatten. Mit diesem Antrag wurde bestätigt, dass auf demselben Strom anschluss auch ein Haushalt versorgt wird. Leider dürfte die aktive Beantragung der Strompreisbremse, die nur in einem kurzen Zeitintervall von sechs Wochen möglich war, vielfach übersehen.
Die Feststellung der Haushaltsversorgung des Stromzählers bei Landwirtschaftsbetrieben ist dem Landesenergieversorger aus folgendem Grund nicht automatisch bekannt: Stromkunden werden zu ihrem Stromverbrauchsverhalten von den Netzbetreibern in verschiedene Lastprofile eingestuft. Diese unterscheiden sich in "H" für Haushalt, "L" für Landwirtschaft und "G" für Gewerbe. Dem überwiegenden Teil der Landwirtschaftsbetriebe ist ein L-Lastprofil zugeordnet. Dazu gibt es allerdings auch Ausnahmen, etwa, wenn zum Beispiel die Landwirtschaft untergeordnet zu einem Gewerbebetrieb über den gleichen Stromzähler versorgt wird. Ihr eigenes Lastprofil als Kunde des Landesenergieversorgers finden Sie auf Ihrer Stromrechnung im oberen Drittel der Seite 2.
Stromkunden mit einem Lastprofil "H" haben den Entlastungsbeitrag in den vergangenen Monaten automatisch erhalten. Landwirtschaftsbetriebe mit Lastprofil "L" haben den Entlastungsbeitrag im Allgemeinen nicht erhalten, mit Ausnahme jener Betriebe, die durch die Beantragung der Strompreisbremse aktiv die Haushaltsnutzung bekanntgegeben haben. Nun besteht für all jene Landwirtinnen und Landwirte, die noch keinen Entlastungsbeitrag erhalten haben die Möglichkeit, diesen nachträglich zu beantragen (siehe grauer Kasten).
Von den Landwirtschaftsbetrieben haben bis dato nur jene den Entlastungsbeitrag von der TIWAG erhalten, die im April/Mai 2023 aktiv die Strompreisbremse des Bundes beantragt hatten. Mit diesem Antrag wurde bestätigt, dass auf demselben Strom anschluss auch ein Haushalt versorgt wird. Leider dürfte die aktive Beantragung der Strompreisbremse, die nur in einem kurzen Zeitintervall von sechs Wochen möglich war, vielfach übersehen.
Die Feststellung der Haushaltsversorgung des Stromzählers bei Landwirtschaftsbetrieben ist dem Landesenergieversorger aus folgendem Grund nicht automatisch bekannt: Stromkunden werden zu ihrem Stromverbrauchsverhalten von den Netzbetreibern in verschiedene Lastprofile eingestuft. Diese unterscheiden sich in "H" für Haushalt, "L" für Landwirtschaft und "G" für Gewerbe. Dem überwiegenden Teil der Landwirtschaftsbetriebe ist ein L-Lastprofil zugeordnet. Dazu gibt es allerdings auch Ausnahmen, etwa, wenn zum Beispiel die Landwirtschaft untergeordnet zu einem Gewerbebetrieb über den gleichen Stromzähler versorgt wird. Ihr eigenes Lastprofil als Kunde des Landesenergieversorgers finden Sie auf Ihrer Stromrechnung im oberen Drittel der Seite 2.
Stromkunden mit einem Lastprofil "H" haben den Entlastungsbeitrag in den vergangenen Monaten automatisch erhalten. Landwirtschaftsbetriebe mit Lastprofil "L" haben den Entlastungsbeitrag im Allgemeinen nicht erhalten, mit Ausnahme jener Betriebe, die durch die Beantragung der Strompreisbremse aktiv die Haushaltsnutzung bekanntgegeben haben. Nun besteht für all jene Landwirtinnen und Landwirte, die noch keinen Entlastungsbeitrag erhalten haben die Möglichkeit, diesen nachträglich zu beantragen (siehe grauer Kasten).
Zu beachten ist, dass ausschließlich jene Betriebe antragsberechtigt sind, die folgende vier Kriterien erfüllen:
- Haushalt und Landwirtschaft werden über den gleichen Stromanschluss versorgt!
- Auf der Stromrechnung ist eines der folgenden Lastprofile ausgewiesen: "L0", "L1", "L2".
- Der Hauptwohnsitz des Stromkunden ist ident mit der Adresse, an der der Stromanschluss gemeldet ist (Verbrauchsstellenadresse!).
- Die Person, auf die der Stromanschluss gemeldet ist, hat bis dato noch keinen Entlastungsbeitrag von der TIWAG erhalten (Prüfung über das Girokonto: "Entlastungsbeitrag").
Die Beantragung wird im Zeitfenster ab 5. Mai bis 28. Juni 2025 möglich sein.
Die Antragstellung erfolgt über ein Onlineformular, das auf der Seite der Landwirtschaftskammer Tirol unter tirol.lko.at zur Verfügung gestellt wird.
Zur Antragstellung sind die Seite 1 und 2 der letzten verfügbaren Stromrechnung hochzuladen sowie eine Meldebestätigung der Gemeinde. Nach positiver Prüfung des Antrages wird die Auszahlung des Entlastungsbeitrages im 3. Quartal 2025 erfolgen.
Die Informationen zur Beantragung des Entlastungsbeitrages werden in KW 18 veröffentlicht.