Ende des Parallelbetriebs
Auch für den Mehrfachantrag 2024 wird es wieder die Verpflichtung zur Abgabe mit Handy-Signatur oder ID Austria geben. Bisher konnten Handy-Signaturen von den Bezirkslandwirtschaftskammern ausgestellt werden. Ab dem 5. Dezember 2023 gibt es jedoch nur noch die ID Austria.
ID Austria Basisfunktion
Bei Einstieg mit einer Handy-Signatur ab dem 5. Dezember 2023 wird nach Eingabe der Handynummer und des Passworts eine Abfrage angezeigt, mit der die Umstellung auf die ID Austria (Basisfunktion) bestätigt werden muss. Bei Nicht-Zustimmung kann keine Signierung erfolgen. Nach Zustimmung der Abfrage kann in weiterer Folge die ID Austria (Basisfunktion) verwendet werden. Technisch gesehen funktioniert die ID Austria gleich, wie die Handy-Signatur. Es ist daher auch möglich, die ID Austria (Basisfunktion) mit der SMS-Funktion zu verwenden.
Bei der Umstellung auf die ID Austria (Basisfunktion) wird die Restlaufzeit des Zertifikates der Handy-Signatur übernommen. Nach Ablauf der Restlaufzeit muss zwingend auf die ID Austria (Vollfunktion) umgestellt werden. Die ID Austria (Basisfunktion) selbst kann nicht verlängert werden. Wer jedoch die Handy-Signatur noch vor 5. Dezember verlängert, kann in weiterer Folge auch die ID Austria (Basisfunktion) länger verwenden.
Wurde die Handy-Signatur behördlich ausgestellt (Gemeinde, BH), kann diese mit der App „Digitales Amt“ durch Eingabe der Reisepassnummer auf die Vollfunktion hochgestuft werden.
Bei der Umstellung auf die ID Austria (Basisfunktion) wird die Restlaufzeit des Zertifikates der Handy-Signatur übernommen. Nach Ablauf der Restlaufzeit muss zwingend auf die ID Austria (Vollfunktion) umgestellt werden. Die ID Austria (Basisfunktion) selbst kann nicht verlängert werden. Wer jedoch die Handy-Signatur noch vor 5. Dezember verlängert, kann in weiterer Folge auch die ID Austria (Basisfunktion) länger verwenden.
Wurde die Handy-Signatur behördlich ausgestellt (Gemeinde, BH), kann diese mit der App „Digitales Amt“ durch Eingabe der Reisepassnummer auf die Vollfunktion hochgestuft werden.
ID Austria Vollfunktion
Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur und gewährleistet eine EU-konforme Authentifizierung einer Person. Sie ist nur noch mit einem Smartphone mit Fingerabdruck und/oder Gesichtserkennung sowie der App „Digitales Amt“ verwendbar. Eine Verwendung mittels SMS ist nicht mehr möglich.
Die ID Austria bietet eine Ausweisfunktion. Es ist daher auch möglich, den digitalen Führerschein zu verwenden. Eine digitale Unterschrift wird EU-weit anerkannt. Welche Funktion von der ID Austria verwendet wird, kann in der App „Digitales Amt“ geprüft werden. Nach Anmeldung wird unter „Profil“ ➞ „Signatur-Zertifikatsdaten“ die verwendete Version (Basisfunktion oder Vollfunktion) der ID Austria angezeigt. Um eine reibungslose Abwicklung der Mehrfachantragstellung zu gewährleisten, werden alle Antragsteller:innen gebeten, ihre Handy-Signatur bzw. ID Austria vorher mittels einen Einstieg ins eAMA zu
testen.
Die ID Austria bietet eine Ausweisfunktion. Es ist daher auch möglich, den digitalen Führerschein zu verwenden. Eine digitale Unterschrift wird EU-weit anerkannt. Welche Funktion von der ID Austria verwendet wird, kann in der App „Digitales Amt“ geprüft werden. Nach Anmeldung wird unter „Profil“ ➞ „Signatur-Zertifikatsdaten“ die verwendete Version (Basisfunktion oder Vollfunktion) der ID Austria angezeigt. Um eine reibungslose Abwicklung der Mehrfachantragstellung zu gewährleisten, werden alle Antragsteller:innen gebeten, ihre Handy-Signatur bzw. ID Austria vorher mittels einen Einstieg ins eAMA zu
testen.