Einzeltierbezogene Antragstellung
Aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union müssen ab 2023, ähnlich wie bei den Rindern, auch Schafe und Ziegen als Einzeltier identifiziert werden können, um tierbezogene Förderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik beantragen zu können.
Keine Prämien ohne Beantragung
Um ab 2023 die Almauftriebsprämie sowie die Prämien der ÖPUL-Maßnahmen "Tierwohl - Weide“, "Almbewirtschaftung“, "Tierwohl - Behirtung“ und "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ zu erhalten, ist jedes teilnehmende Tier in der Almauftriebsliste bzw. in der entsprechenden ÖPUL-Maßnahmen-Beilage zu erfassen. Im Rahmen dieser Erfassung sind Tierart, Ohrmarkennummer, Geschlecht und Geburtsdatum einzutragen. Eine Beantragung mittels Stück bzw. RGVE je Kategorie wie bisher ist nicht mehr möglich.
Weidehaltung bei weiblichen Schafen und Ziegen ab einem Jahr
Für teilnehmende Betriebe an der Maßnahme "Tierwohl - Weide“ bedeutet die Änderung, dass die neue Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ zum MFA 2023 bis spätestens 17. April 2023 abgegeben werden muss. Nachfolgende Datenfelder sind erforderlich: Tierart, Ohrmarke, Geschlecht und Geburtsdatum. Zunächst muss der Bestand der Weidetiere zum 1. April 2023 angegeben werden. Jüngere Tiere, welche während der Weidesaison in das prämienfähige Alter "hineinwachsen“, können ebenso schon gemeldet werden. In weiterer Folge müssen Zu- und Abgänge an Weidetieren bis zum Ende der Weideperiode am 31. Oktober erfasst werden. Die Meldung von Zugängen (z.B. Zukauf, Rückkehr nach Almabtrieb, Hineinwachsen in die Alterskategorie, wenn zuvor noch nicht beantragt) ist innerhalb von sieben Kalendertagen online zu melden. Wenn der angegebene Zugangstermin mehr als sieben Kalendertage vor der jeweiligen Meldung liegt, werden sieben Kalendertage vor Abgabe der tierbezogenen Meldung anerkannt. Ein Abgang von beantragten Tieren (z.B. Verkauf, Schlachtung, Verendung) ist unmittelbar zu melden.
Almauftriebsliste
Für den Erhalt der almbezogenen Prämien müssen ebenfalls alle gealpten Schafe und Ziegen einzeltierbezogen angegeben werden. Auf der Almauftriebsliste, welche bis 17. Juli 2023 abgegeben werden muss, ist zusätzlich zu den bereits erwähnten Daten auch das Auftriebsdatum, ob das Tier gemolken wird, das voraussichtliche Abtriebsdatum sowie ggf. das tatsächliche Abtriebsdatum notwendig. Bei der Almauftriebsliste zählt als Altersstichtag der 1. Juli des jeweiligen Antragsjahres. Tiere, welche zu diesem Zeitpunkt noch nicht ein Jahr alt sind, müssen dennoch gemeldet werden, da sie für die Berechnung der anteiligen Futterfläche der flächenbezogenen Maßnahmen (AZ/DIZA/ÖPUL Almbewirtschaftung) benötigt werden.
Abwicklung beim Mehrfachantrag
Hinsichtlich Erfassung im eAMA werden seitens AMA mehrere Möglichkeiten zur Verfügung gestellt:
- Manuelle Eingabe bei geringen Stückzahlen
- Import aus einer .csv-Datei (muss im Vorfeld vom antragstellenden Betrieb manuell erfasst werden)
- Vorschlagsliste im eAMA (muss vom auftreibenden Betrieb manuell eingegeben und dem Almbetrieb übermittelt werden)
- Schnittstelle in eAMA zum Herdenmanagement Programm "sz-online“
Nutzung von sz-online
Zur Abwicklung von Betrieben mit höheren Stückzahlen von Schafen und Ziegen konnte eine Schnittstelle mit dem Herdenmanagement-Programm Schafe und Ziegen Online (sz-online) eingerichtet werden. Somit können ab Februar 2023 tagesaktuell Daten (Tierbestände) von dem Portal der eAMA aus dem sz-online importiert werden. Über diesen Weg kann somit viel Zeit in der Erfassung gespart, aber auch Fehler wie Ziffernstürze und doppelt vergebene Ohrmarkennummern vermieden werden.
Mitglieder der Schaf- und Ziegenzucht Tirol eGen können sz-online kostenfrei für die Verwaltung ihrer Tierdaten verwenden. Jene Betriebe, welche aktuell nicht Mitglied sind, können sich unter der Kategorie "Produzent“ erfassen lassen und einen Geschäftsanteil zeichnen. Im Gegenzug erhält der Betrieb das Informationsblatt der Schaf- und Ziegenzucht Tirol eGEN, Ausschreibungen per Mail oder Brief und in diesem Zusammenhang vor allem wichtig das Nutzungsrecht für sz-online. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 20 Euro, die Höhe des Geschäftsanteiles 50 Euro. Beim Mitgliedsbeitrag wird es voraussichtlich im Jahr 2023 eine leichte Anpassung geben.
Gründliche Vorbereitung notwendig
Zum reibungslosen Ablauf bei der MFA-Stellung mithilfe der Landwirtschaftskammer ist es unbedingt notwendig, dass sich die betroffenen antragstellenden Betriebe auf die neuen Vorgaben vorbereiten. Das sz-online sollte als Meldeweg die erste Wahl sein. Alternativ können die Daten auch als .csv-Datei hochgeladen werden, wenn diese sauber vorbereitet wird. Die Vorlage dieser Datei wird von der AMA noch zur Verfügung gestellt. Die praktikable Umsetzung der Vorschlagsliste als dritte Erfassungsvariante durch den auftreibenden Betrieb muss erst geprüft werden. Eine manuelle Erfassung von Tieren kann im Rahmen der Antragstellung auf der Landwirtschaftskammer aus Zeitgründen nur in Einzelfällen durchgeführt werden.