Dem Anspruch gerecht werden!
Die Vollversammlung, das höchste Gremium der Landwirtschaftskammer, tagt zweimal im Jahr: Im Frühjahr, zur Genehmigung des Jahresabschlusses und im Winter zur Beschließung des Jahresbudgets. Unterjährig können alle Kammerrätinnen und Kammerräte in den elf Ausschüssen der Landwirtschaftskammer intensiv an fachlichen Themen arbeiten sowie ihre Ideen und Anregungen einbringen. Der Ausfluss aus diesen in den Ausschüssen erarbeiteten Inhalten dient dann beispielsweise als Grundlage für Resolutionen, die ebenfalls in der Vollversammlung verabschiedet werden. Einzelne Themen werden darüber hinaus auch als Anträge der Fraktionen der Vollversammlung vorgelegt. Bei der letzten Vollversammlung entsprachen einige dieser Anträge absolut nicht jener Qualität, die wir gewohnt sind. Auch die Vorgehensweise einer Fraktion, zuerst eine Vielzahl an Anträgen einzubringen und dann wieder zurückzuziehen, ist zu hinterfragen. Die Zeit ist eine anspruchsvolle, daher muss auch der Anspruch an die Arbeit in der Interessenvertretung ein hoher sein. Ich appelliere daher an alle Beteiligten, so zu handeln, dass sie diesem Anspruch gerecht werden. Auf eine gute, faktenbasierte Zusammenarbeit im Jahr 2025!