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Das EAG als Weichenstellung für die Photovoltaik

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05.10.2021 | von Peter Schießling

Seit Ende Juli ist das mit Spannung erwartete Erneuerbaren Ausbau Gesetzespaket in Kraft, das den Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien festlegt und Änderungen für Stromproduzenten bringt.

Stromerzeugung © Peter Schießling
Photovoltaikanlange © Peter Schießling
Die Zielsetzung des Pakets, in dem zehn Gesetze neu geregelt wurden, ist ein Fahrplan für eine bilanzielle Stromunabhängigkeit Österreichs bis zum Jahr 2030. Die gesamte Stromerzeugung soll bis dahin auf Erneuerbare Energiequellen umgestellt sein. Dazu ist ein entsprechender Ausbau um weitere 27 Terrawattstunden (kurz: TWh) Jahresstromerzeugung erforderlich. Die Photovoltaik muss dazu den größten Anteil beitragen (11 TWh). Weitere Anteile ent fallen auf Wind, Wasserkraft und Biomasse. Um sich das Ausmaß der Zielsetzung bei der Photovoltaik vorstellen zu können, ist eine Versiebenfachung des bisherigen Ausbaugrades nötig.
Stromerzeugung © Peter Schießling
Photovoltaikanlagen bieten neue Formen der Stromvermarktung. © Peter Schießling

Fördersystem Photovoltaik

Das Fördermodell zur Photo voltaik wird auf völlig neue Beine gestellt. Zukünftig wählt ein Förderwerber zwischen dem Modell einer Investitionsförderung oder einem sogenannten Mark preisaufschlag. Eine Kombi- nation wie bisher ist nicht mehr möglich. Zur Invest itionsförderung wird es Klassen von Anlagengrößen geben, in denen die Projekte gegeneinander gereiht werden. Für die Investitionsför derung aller Förderklassen stehen jährlich 60 Millionen Euro zur Verfügung. In diesem Zusammenhang erwähnenswert ist auch eine geplante Speicherförderung, die nach derzeitigem Kenntnisstand aber nur in Kombination mit der Photovoltaik möglich ist. Die zweite neue Form der Photovoltaikförderung ist die Einführung einer sogenannten „Marktprämie“. Auf den je weils gültigen Strommarktpreis wird in diesem Modell ein Aufschlag auf den Stromverkauf vergeben. In einem Ausschreibungsverfahren, das mindestens zweimal jährlich stattfinden wird, bieten Förderwerber auf einen Aufschlag. Jene Förderwerber mit den geringsten Aufschlagsgeboten werden für die Vergabe erstgereiht. Projektwerber mit einer Anlagengröße ab zehn Kilowatt Leistung können sich für dieses Fördermodell be werben. Die Marktprämie ist für die Dauer von zwanzig Jahren vorgesehen. Neu im Paket sind auch einige netztechnische Erleichter ungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Dazu wurden Änderungen im entsprechenden Gesetz (ElWOG) vorgenommen, das die netztechnischen Rahmenbe dingungen regelt. So besteht zukünftig für Anlagen bis zwanzig Kilowatt Leistung, bei denen Strombezieher mit einer vereinbarten Netz nutzung an das Netz an- geschlossen sind, die Möglichkeit der Errichtung einer Photovoltaikanlage im maximalen Leistungsausmaß des Bezugsrechts, ohne dass dafür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Generell bestimmt das Gesetz eine Pauschalierung der Netzzutrittsentgelte für den Neuanschluss von Stromerzeugungsanlagen. Allerdings ist es Netzbetreibern weiterhin erlaubt, die Mehrau fwendungen für die notwendige Netzanpassung zu ver- rechnen.

Direkter Stromverkauf

Vorgesehen im Paket ist auch der direkte Stromverkauf an Endkunden über Parzellen grenzen, der bisher nicht möglich war. Dazu haben Stromproduzenten und Stromkon- sumenten zukünftig die Möglichkeit, sich zu einer Energiegemeinschaft zusammen zu schließen. Beim gegenseitigen Stromverkauf entfällt der Ökostromförderbeitrag sowie die Elektrizitäts abgabe und es reduziert sich ein Anteil des Netznutzungsentgelts. Folglich kann der Strom innerhalb der Energiegemeischaft günstiger und direkt gehandelt werden. Mit dem Inkraft treten des Gesetzes ist ein Gerüst geschaffen, das die Richtung des Ökostromausbaues in Österreich in den nächsten Jahren vorgibt. Noch fehlen jedoch entsprechende Verordnungen, die letztlich die Regeln für die Abwicklung konkretisieren werden. End gültige Bestimmungen sind voraussichtlich bis Jahresende zu erwarten. Details folgen zeitgerecht in den Landwirtschaft lichen Blättern.

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