Bäuerliche Betriebe profitieren von der Stromkostenbremse
Die aktuellen Strompreissteigerungen stellen für viele Familien eine große Herausforderung dar. Um diesen entgegenzuwirken, trat im Dezember 2022 eine Stromkostenbremse für Haushalte in Kraft. Bisher war diese allerdings nur für natürliche Personen mit aufrechtem Stromlieferungsvertrag für einen Haushaltszählpunkt erhältlich. In der Praxis beziehen jedoch viele Familien in der Land- und Forstwirtschaft sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler mit zugeordnetem Lastprofil „Landwirtschaft“. Damit auch sie die entsprechende Unterstützung beziehen können, wird nun ein Antragsmodell umgesetzt. Die Novelle des Stromkostenzuschussgesetztes wurde vergangene Woche vom Nationalrat beschlossen.
Gerechte Entlastung
„Die bäuerlichen Familien sind einerseits von den Energieteuerungen im betrieblichen Bereich und andererseits von jenen im privaten Bereich massiv betroffen. Häufig wird der Haushaltsstrom über den betrieblichen Zähler bezogen. Die bäuerlichen Familien waren damit von der Stromkostenbremse ausgenommen. Mit der Novelle haben wir diese Ungleichheit aus dem Weg geräumt, damit auch unsere Bäuerinnen und Bauern gerecht und spürbar entlastet werden“, betont LK-Präsident Josef Hechenberger und weist gleichzeitig auf weitere Entlastungsmaßnahmen hin: „Die Stromkostenbremse ist eine Ergänzung zum Stromkostenzuschuss für landwirtschaftliche Betriebe in der Höhe von 120 Millionen Euro, der im Dezember vergangenen Jahres beschlossen wurde.“
Wirksam mit 1. Juni
Die Strompreisbremse kommt für einen Jahresstromverbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) zur Anwendung. Bis zu diesem Verbrauch wird ein vergünstigter Strompreis von zehn Cent pro kWh netto verrechnet, wobei der maximale Zuschuss 30 Cent pro kWh beträgt. Der Verbrauch darüber wird zu den marktüblichen Preisen abgerechnet. Anträge können noch im Frühjahr bis 31. Mai 2023 gestellt werden. Betroffene Haushalte werden von den Stromversorgern direkt informiert. Der Stromkostenzuschuss wird mit 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten auf den Stromrechnungen wirksam. Weitere Details zur Abwicklung werden im Rahmen einer Verordnung festgelegt. Aktuelle Informationen werden in den Landwirtschaftlichen Blättern sowie online auf den Social Media Kanälen der LK Tirol und auf tirol.lko.at veröffentlicht.