Die aktuell tiefen Temperaturen animieren so manche/n, üppige Zwischenfrüchte jetzt zu häckseln. Aber jährlich stellt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, Zwischenfrüchte im Herbst/Winter einzukürzen. Ein Grundsatz gilt jedenfalls - auf ÖPUL-Auflagen und Befahrbarkeit achten - eine flächendeckende Begrünung muss unbedingt erhalten bleiben – Treibstoff sparen! Fakt ist auch, dass durch ein Häckseln der Zwischenfrüchte wertvoller Lebensraum bzw. Deckung für Wildtiere verloren geht.
Grundsätzlich gilt
Im AMA-Maßnahmenerläuterungsblatt steht: Wenn die Begrünungspflanzen vollständig abgefrostet sind, kann auch ein bodennahes Abhäckseln durchgeführt werden. Walzen - z.B. bei Frost - ist möglich, wenn eine flächendeckende Begrünung erhalten bleibt.
Viele Zwischenfruchtbestände - vor allem jene mit frühem Anbau und bei gut mit Stickstoff versorgten Böden - haben sich sehr gut entwickelt. Eine Massereduktion von Zwischenfrüchten ist meistens mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden. Nicht zu vergessen ist der hohe Treibstoffverbrauch, der sich laut ÖKL bei einem Mulcher zwischen 10 - 15 l/ha beläuft.
Flächendeckende Begrünung erforderlich, Mulchmaterial sicherstellen
Grundsätzlich darf mit einer Massereduktion auf keinen Fall die grundlegende Aufgabe eines Zwischenfruchtbestandes gefährdet werden. Die flächendeckende Begrünung, damit einhergehend der Schutz von Grund- und Oberflächengewässern vor Nährstoffeinträgen und die Schaffung einer üppigen Mulchschicht zur Verhinderung von Erosionen haben oberstes Gebot. Häckseln bzw. zu tiefes Mulchen führt unweigerlich zu keiner flächendeckenden Bodenbedeckung und kann im Frühjahr wegen zu wenig Mulchmaterial zu Erdabträgen führen, wie das nachfolgende Praxisbeispiel zeigt.
Eine Reduktion der Bodenbearbeitungsintensität und -tiefe durch eine Vorzerkleinerung kann vorteilhaft für den Boden- und Gewässerschutz sein. Praktiker zögern gerade bei anspruchsvollen Folgekulturen, wie Zuckerrübe oder Sojabohne, vor einem zeitigen Zwischenfruchtanbau und damit verbundenen üppigen Beständen. Die Möglichkeit der Masseverringerung und eine damit verbundene Bereitschaft, den durchschnittlichen Anbauzeitpunkt nach vorne zu verlegen, wäre als positiv zu bewerten. Eine Einkürzung verursacht in vielen Fällen eine unerwünschte Verunkrautung der Flächen im Frühjahr.
Fazit
Eine Bearbeitung der Zwischenfrüchte sollte auch im Hinblick auf die hohen Treibstoffpreise nicht erfolgen. Bei sehr üppigen, spät blühenden Zwischenfruchtbeständen mit hohen Senf-, Ölrettich oder Buchweizenbestandteilen kann man über eine Einkürzung nachdenken. Die ÖPUL-Auflagen sind jedenfalls zu beachten.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050/6902-1426 bzw.
www.bwsb.at.