BLK Schwaz 2020
Land- und forstwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen
Investitionen und Innovationen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
INVESTITIONEN: Unterstützung bei Beantragung von Investitionsförderungen, Förderformulare, Verpflichtungserklärungen. Bereiche landw. Bauwesen, Bergbauernspezialmaschinen, Qualitätstourismus.
AWS COVID19 – Investitionsprämie: Unterstützung bei Beantragung und Abrechnung der Investitionsprämie.
BETRIEBSKONZEPT bei investitionssummen über 100.000€ bzw. Existenzgründungsbeihilfen:
gemeinsam mit dem Bewirtschafter. Geplant werden neuerlich ca. 300 Betriebskonzepte (vorwiegend in den Bezirksstellen), Darüber hinaus gab es Tagesseminare für die Erstellung von Betriebskonzepten mit einer Teilnehmeranzahl von ca. 200 Personen.
Vorschau 2020: Die Anzahl der Betriebskonzepte vorerst gleichbleiben, erst 2021 werden es etwas weniger werden, wegen der auslaufenden Förderperiode. Die Seminare für Betriebskonzepte waren daher in den Bezirken nur mehr vereinzelt und bei Bedarf angeboten und sind nicht mehr verpflichtend.
ZUWENDUNG TIERWOHL UND NACHHALTIGKEIT: Beratung zur Landesrichtlinie, insbesondere Auslauf-Neubau
INNOVATION: Der Bereich der Innovation wird hauptsächlich von der LK Tirol Zentrale organisiert. Jede Bezirkskammer hat einen Leistungserbringer für Innovation, meist der Bezirksstellenleiter. Besondersbei Bewirtschafterwechsel durch Pachtungen oder Übergaben wird dieses Thema behandelt und in weiterer Folge bei Beratungen in einzelnen Bereichen.
LANDESKULTURFONDS: Zusammenarbeit bei Grundankäufen, Hofsanierungen mit Übergangskrediten, Bewertung der Liegenschaften, Konzepterstellung
AGRARVERFAHREN. Durch eine optimale Zusammenarbeit mit der Agrarbehörde können fachlich gut ausgearbeitete und sinnvolle Anträge auf Siedlungsverfahren oder Flurbereinigungsverfahren abgewickelt werden. Auch die Einbindung in große Verfahren wie Grundzusammenlegungen ermöglicht einen guten Konsens mit den Grundeigentümern
GREEN CARE: Der Themenbereich „Green Care“ wird als österreichweites Projekt natürlich auch in Tirol schwerpunktmäßig versucht umzusetzen. Insbesondere der Zertifikatslehrganges „Gesundheit fördern am Hof“ oder Beratungen zum „Auszeithof“ ermöglichen einen Zugang zu Greencare. Die entsprechende Unterstützung und Beratung durch die Bezirksberaterteams ist für die Umsetzung erforderlich, und wird bei jeder umstellungs- bzw. weiterentwicklungs-Beratung in die Überlegung aufgenommen.
ALTERNATIVENERGIE: Einzel-Beratung Biomasseheizungen, Solar bzw. Photovoltaik-Nutzung, bis hin zu kleinen Biogasanlagen, Kalkulation, Richtlinienberatung, Förderungsmöglichkeiten über Wohnhaussanierung, Raus aus dem Öl-Förderung bis hin zu Klima-Aktiv-Programmen
BEWIRTSCHAFTUNGSKONZEPTE: ähnlich den Betriebskonzepten werden oft Berechnungen für die Liquiditätsgrenze für Banken gemacht. Bei Aussiedlerhöfen verlangt die Gemeinde oder Raumordnung schlüssige Erklärungen des geplanten Vorhabens inkl. Kapitaldienstgrenzberechungen. In diesem Bereich sind die Bezirkskammern in der Region meist sehr gut eingebunden. Auch bei REHA-Maßnahmen über 10.000€ Zuschuss durch die SVS werden Konzepte und Stellungnahmen in dieser Art verlangt. Auch bei Umschuldungen bzw. der sogenannten Konsolidierung wird dieses Instrument verwendet.
DIREKTVERMARKTUNG UND DIVERSIFIKATION: Ob Hofladen, Schlachtstätten oder Bauernmarkt, hier fallen viele rechtliche und fachliche Themen an. Zusammenarbeit mit den Bezirkshauptmannschaften und der Tiroler Speis-Vereinigung.
Gründung Kernteam Tirol mit Fachabteilung und Bezirken im Bereich Direktvermarktung für höheren Wissenstransfer.
HUBSCHRAUBERBERGUNG von Lebendvieh und Kadavern wird über die Landeswarnzentrale organisiert. Die anschließenden Rechnungen der Tierbesitzer werden dann über die Bezirkskammern zur Förderung (mit Selbstbehalt) eingereicht.
Landtechnische Maßnahmen
CROSS COMPLIANCE: Beratungen vor Ort oder im Büro für Sicherstellung der Einhaltung von Unionsnormen.
RICHTLINIEN: Das große Thema bei der Umstellungs- bzw. Bauberatung ist aber die Übersicht über die verschiedenen Vermarktungslevel und die Vorgaben an die Rinderhaltung; vor allem im Biolandbau mit seinen vielen unterschiedlichen Standards und Ausnahmen.
SCHÄTZUNGSGUTACHTEN im Zuge von Elementarschäden: Im Laufe des Jahres wurde einige Lawinen- sowie Murenschäden geschätzt und die Grundeigentümer bei der Antragstellung von Elemtarschädensanträgen unterstützt.
BEWERTUNGSGRUNDLAGEN: Erarbeitung und Aktualisierung von Entschädigungs- und Bewertungszahlen, wie Flurschaden bei einem Gemeindekanalbau. Die regionale Anpassung ist besonders für Gemeinden eine wichtige Grundlage.
BEHÖRDENVERFAHREN: Antragstellung bei der BH für die Antragstellung für die Durchführung von landwirtschaftlichen Kleinkultivierungen bzw. Almpflegemaßnahmen. Dieses Angebot wird von Landwirten sehr gut angenommen, weil die fachlich richtige Antragstellung bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft das Behördenverfahren sehr vereinfacht.
Antragstellung bei der BH mit Abgabe von Gutachten bzgl. der landwirtschaftlichen Notwendigkeit für
die Errichtung bei Almwegen.
ALMWIRTSCHAFT: In jedem Bezirk werden (oft gemeinsam mit dem Almwirtschaftsverein) almwirtschaftliche Fachtagungen organisiert. Einzelberatungen, Begehungen und Workshops ergänzen das zentrale Beratungsfeld der Almwirtschaftsberatung. Vereinzelt werden auch Almwirtschaftspläne erstellt oder es wird in den Betriebskonzepten verstärkt darauf eingegangen.
Junglandwirte und Betriebsweiterführung
EXISTENZGRÜNDUNGSBEIHILFE (ehemalige Niederlassung von JunglandwirtInnen): Unterstützung bei der Beantragung der Existenzgründungsbeihilfe sowie die Erarbeitung der dazu notwendigen Betriebskonzepte gemeinsam mit Betriebsführern.
JUNGLANDWIRTE-VERGÜNSTIGUNGEN: Beratung über NeuFöG oder Top up in der Direktzahlung und verbesserte Invest-Förderung
HOFÜBERGABEN: Es ist im Zuge der Hofübergabe bzw. –übernahme eine Erstinformation durch Berater der Bezirkskammern sehr wichtig und wird von den betroffenen Familien auch sehr gerne angenommen. Dabei wird meist der Spezialberatung zugearbeitet und wichtige Punkte besprochen (Geschlossener Hof etc.). Hier wird auch oft die Unterscheidung zwischen Ertragswert, Übernahmewert und Verkehrswert eines Hofes besprochen.
SVS: Bei Hofübergaben oder Pachtungen muss zentral auf die Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge geachtet werden. Zusammenarbeit mit der SVS, Zurverfügungstellung von Formularen bis hin zu Einzelgesprächen sind hier notwendig, auch auf der Übergeberseite (Pension, Ausgleichszulage, Ruhensbestimmungen etc.)
BEFREIUNGEN VOM ORDENTLICHEN PRÄSENZDIENST: Junge Bauern brauchen Hilfe bei der Beantragung beim Militär-Kommando oder der Zivildienst-Agentur. Auch im Behördenverfahren muss dann die Bezirkskammer eine sehr umfangreiche Fragestellung abarbeiten.
NEUANLAGE von Betrieben: Anforderung von neuen Betriebsnummern bei der Statistik Austria für Tierhalter und/oder Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Beratung über weitere wichtige Schritte bei einer Betriebsneugründung oder Wiederaufnahme der Bewirtschaftung.
Maßnahmen im Bereich Beratung und Schulung
ERNÄHRUNG: Produzenten aber auch Konsumenten-Information zu Themen der gesunden Ernährung, Regionalität, Qualitätsunterschiede, Richtlinien, Stellenwert bäuerlicher Produkte usw. Unterstützung oder eigenständige Durchführung von Projekten wie „Schmatzi“ oder „Landwirtschaft macht Schule“ usw.
ARBEITSKREISBERATUNG (Kooperation und Zuarbeit in der BLK), wie Unternehmensführung, Milchwirtschaft und insbesondere im Bereich landwirtschaftliches Bauen, Energie. Vor allem die Bau- Arbeitskreise werden gut angenommen. Die Bezirkskammern sind hier eine wichtige Drehscheibe.
ZUKUNFTSSTRATEGIEN DER TIROLER LANDWIRTSCHAFT 2020. Weiter Umsetzungsschritte und Einbeziehung aller notwendigen Ebenen (Schwerpunkt Innovationsberatung, Hofübergabe)
EXKURSIOEN: Die Bezirkskammern sind Anlaufstelle für Anfragen von Gruppen aus anderen landw. Regionen oder Schulen. Es werden Adressen (nach datenschutzrechtlicher Rückfrage) weitervermittelt.
BEHÖRDENHILFE: Landwirte und deren Familien haben natürlich oft Kontakt zu anderen Stellen und brauchen gegebenenfalls Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, z.B. bei Sozialhilfe, Charity, Stipendien. Die Bezirkskammern beantworten Anfragen zu Grundbuchsauszügen, tiris-Anwendungen
RAUMORDNUNG: Der verwirrende Bereich der Flächenwidmungen, ÖROK bis hin zum „grünen Grundverkehr“ und Tiroler Höferecht wird oft in den Bezirkskammern erklärt. Falsche Erwartungen und Rechtsicherheit kann mit einfachen Beratungsgesprächen erzielt werden.
ERBHOFWÜRDE: Anträge zur Verleihung der Bezeichnung Erbhof werden über die Bezirkskammer an das Landesarchiv übermittelt. Im Vorfeld ist hier viel Beratungs- und Aufklärungsbedarf.
Das Bildungsjahr 2020 war stark von der COVID-19 Pandemie geprägt. Zu Beginn des Jahres konnten auf Bezirks- und Ortsebene noch einige Veranstaltungen umgesetzt werden. Mit Beginn der Pandemie mussten zahlreiche Veranstaltungen abgesagt werden. Über den Sommermonaten wurden Konzepte ausgearbeitet und das Personal entsprechend der aktuellen COVID-Maßnahmenverordnungen geschult. Nach den Verschärfungen Anfang November wurde ein wesentliches Augenmerk auf die Online-Veranstaltungen (Webinar) gelegt.
In der Region Mitte wurde ein Webinar-Angebot mit Anrechnung von Weiterbildungsstunden für den Tiroler-TGD erstellt und mit Ende des Jahres umgesetzt. Mit einer Beteiligung von 108 Personen beim Webinar „Rund um die Geburt“ wurde die Akzeptanz dieses Online-Angebots bestätigt. Weitere Webinare wurden ausgearbeitet und organisiert.
Umsetzung des Projektes „klimafitte Wiesen“ von der Bewerbung über die Antragstellung und Beratung bis zur Umsetzung von Schulungsmaßnahmen. Im Bezirk Schwaz haben sich 27 Betriebe mit ca. 162ha am Projekt beteiligt. Die Weiterbildungsverpflichtungen wurden zum Großteil online angeboten und die Bewerbung Zielgruppengerecht gesteuert. Innerhalb der Region wurde zudem auch ein Weiterbildungsangebot in Form von Feldbegehungen geschaffen.
Unter strenger Einhaltung des COVID-19 Präventionskonzeptes wurde in der Region in Zusammenarbeit mit dem MR Innsbruck Land ein Fachtag zur „Bildungsoffensive Güllemanagement und Grünlandsanierung“ umgesetzt.
In der Region Mitte wurden in Zusammenarbeit mit Lebensqualität Bauernhof drei Seminare zum Thema „Der Weg zu einer erfolgreichen Hofübergabe“ umgesetzt. Gesamtteilnehmer*innen 37.
Maßnahmen bezüglich Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft, Boden
GRUNDFUTTERQUALITÄT: Unterstützung bei der Durchführung von Grundfutter- und Bodenuntersuchungen. Beratung und Abwicklung des Projektes „klimafitte Wiesen“ mit dem Ziel der Grünlandverbesserung und Steigerung des Qualitätsbewusstseins bei Grünlandbeständen, Grundfutterqualität und Weidemanagement. Unterstützung in der Bewerbung von diversen Online-Weiterbildungsveranstaltungen.
TROCKENHEIT: Aufgrund der Trockenheit der letzten Jahre wird weiterhin eine umfangreichere Beratung im Bereich Grünlandsanierung erforderlich sein. Die Erfahrungen aus der extremen Trockenheit werden generell vermehrt Beratungen zur Grünlandoptimierung hervorrufen um sich auf erneute Trockenperioden vorzubereiten. Besonders im Oberland wird hier verstärkt auf die Vorbeugung durch Beregnung gesetzt. Koordination und Planung von Anlagen werden meist im Rahmen der Bezirkskammer und den zuständigen Ämtern organisiert.
BODENSANIERUNG: Leider werden immer wieder Deponien und Grundbeanspruchungen (auch durch öffentliche Stellen) im Zuge Wegbau, Retentions- oder Wasserbaumaßnahmen nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Die Bezirkskammern erstellen (oft auch in Zusammenarbeit mit den MR oder der Abt. Bodenordnung) Sanierungskonzepte nach den guten Regeln der fachlichen Rekultivierung
BODENSCHUTZ: Beratung vor Baubeginn, wie nach den guten Regeln der fachlichen Rekultivierung gearbeitet werden muss. Ansprechpartner sind hier meist Bauunternehmer oder Deponiebetreiber. Durch Fachtagungen, Informationsmaterial und Einzelberatung kann viel Schaden verhindert werden.
DÜNGEPLÄNE: Erstellung von Berechnungen über Stickstoffanfall (Stall- und feldfallend), Aufnahme der jeweiligen Feldkultur bis hin zu Düngeabnahmeverträgen
Maßnahmen bezüglich integriertem Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung
ENGERLINGBEKÄMPFUNG mit Pilzgerste: Im Bezirk Schwaz waren aufgrund der extremen Trockenheit vermehrt Schäden aufgrund von Maikäfer-, Junikäfer- und Gartenlaubkäferengerlingen erkennbar. Betriebe wurden entsprechend beraten und die Fälle dokumentiert. Beratung und Begleitung der Betriebe bei der Umsetzung gemäß der Förderrichtlinie zur biologischen Engerlingsbekämpfung aus dem Jahr 2019. Im Bezirk Schwaz waren 10 Betriebe mit Anwenderwiederholung und 44 Betriebe mit Erstanwendung vorgesehen. Aufgrund der Geländegegebenheiten konnten nicht alle Flächen bearbeitet werden. Vorbereitung der Förderanträge für die Anwenderwiederholung 2021. Hilfestellung bei der Bewerbung einer Online-Infoveranstaltung. Erfassung der Anträge und Beratung der Betriebe gemäß der Förderrichtlinie zur biologischen Engerlingsbekämpfung. Elf Betriebe haben einen Antrag zur Anwenderwiederholung und drei Betriebe zur Erstanwendung gestellt.
Bei den laufenden Beratungstätigkeiten wird im Bereich von Pflanzenschutz auf die notwendigen Sachkundenachweise und Aufzeichnungserfordernisse hingewiesen.
JAGD: Bezirkskammer sehr oftWildschäden gemeldet, insbesondere bei Rotwild in landw. Kulturen ua. Kontakt mit der Behörde bei der BH, Schätzungen des Schadens und oft langwierige Gespräche mit Jagdausübungsberechtigen sind die Folge. Hier kann aber meist ein allgemein tragbares Ergebnis erreicht werden und so eine behördlichen oder sogar gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Bereiche Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau
Im Jahr 2020 mussten alle Betriebe mit Weinbau verpflichtend einen MFA abgeben und die Weinsorten auf Schlagebene bekanntgeben. Im Bezirk Schwaz ist aktuell ein Betrieb, der aktiv Wein anbaut. Ein Landwirt aus dem Bezirk besitzt eine Weinanbaufläche im Burgenland, auch dieser Betrieb ist betreffend der Erfassung an uns herangetreten.
Betreffend Beratung zu diesen Spezialbereichen werden die Bauern nach erster Kontaktaufnahme jedoch hauptsächlich an die Fachabteilung verwiesen.
Biologische Landwirtschaft (Bioverbände)
BIOBERATUNG wird auch 2020 in den Bezirken eine große Herausforderung. Laufende Beratung der BIO-Betriebe aufgrund der neuen EU-Bioverordnung mit den Verschärfungen im Bereich Weideverpflichtung, Eingriffe bei Tieren, temporäre Anbindehaltung und Auslaufgestaltung. Beratung und Aufklärung der aktuellen Situation und Ausgabe von Merkblättern zur Weidedokumentation. Wesentlicher Bio-Beratungsschwerpunkt in Hinblick auf die ÖPUL-Maßnahmenverlängerung im Zuge der Herbstantragstellung.
AUSLAUFFLÄCHEN bei Biobetrieben (sowohl bei Laufställen als auch bei Anbindeställen). Durch die teilweise neuen Richtlinien einzelner Vermarktungs-Levels muss verstärkt auf Ganzjahresauslauf und Tierwohl geachtet werden. Das Jahresmotto 2019 der LK „Tierwohl“ war auch 2020 in der Beratung wichtig.
Tierzucht und die Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung
DAUERNDE ANBINDEHALTUNG: Die im Rahmen vom MFA in den Bezirksstellen erstellte Abfrage bzgl. der Situation der „dauernden Anbindehaltung“ (weniger 90 Tage Auslauf/Bewegung) hatte in Folge mehrere Einzelberatungen und Motivationsunterstützung in den Bezirkskammern. Da die Einreichfrist für eine Ausnahmebewilligung nun mit Dez. 2019 endet, muss dann ab 2020 mit klaren Fakten gearbeitet werden.
LAUFSTALL-BERATUNG: Bei jeder Bauberatung wird auf eine Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung Bedacht genommen. Insbesondere Laufställe erfüllen diese Anforderungen. Aber auch Umbaumaßnahmen mit einem integrierten Auslauf verbessern die Tierwohl-Situation meist massiv.
ALTERNATIVEN in der Viehwirtschaft: Umstellungs-/Einstiegsberatung. Vor allem im Bereich der kleinstrukturierte Milchviehhaltung ist aufgrund des zeitlichen Aufwandes bzw. der zeitlichen Gebundenheit der Stallarbeit verbunden mit einer ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeit immer mehr Beratungsaufwand in diesem Bereich. Es gibt jährlich einige Betriebe, die sich über alternativen zur Milchviehhaltung informieren, wobei versucht wird, Alternativen mit möglichst regionalem Ursprung ohne exotische Wildwüchse wie z. Bsp. Lamas oder Alpakas aufzuzeigen. Hilfe bei Kalkulationen, Planung von wichtigen Schritten, Oberstes Ziel à Flächenbewirtschaftung
TGD-STUNDEN: Jeder Bezirk organisiert in Zusammenarbeit mit dem T-TGD bzw. dem LFI Veranstaltungen, Fachinformationen, Stallseminare mit Tierärztin und Fachleuten. Dabei wird unter anderem neben der Fachinformation auch auf die Einhaltung der verpflichteten Weiterbildungsstunden geachtet.
Maßnahmen bezüglich Milchwirtschaft
Es werden weiterhin im Bereich der Milchwirtschaft – vor allem im Bereich der Almwirtschaft -Maßnahmen vorgeschlagen, damit es für Almen und auch für Almauftreiber interessant bleibt, die Almwirtschaft aufrecht zu erhalten.
Verbesserung der Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und Produkte
PROJEKTE: Unterstützung beim Aufbau von Vermarktungsprojekten mit dem verstärkten Augenmerk auf Regionalität und Nachhaltigkeit (Bsp. Einstellervermarktung).
RINDERDATENBANK IN DER REGION: Einfache und unkomplizierte Lösung von Problemfällen, Falschmeldungen. Schnelle Ausstellung von Tierpässen in Zusammenarbeit mit den AmtstierärztInnen. Auch erste Anlaufstelle für VIS der Statistik Austria bei Verortung von Bienenstöcken bis hin zu Schafmeldungen
Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten
LEADER – REGIONALMANAGEMENT: An der BLK Schwaz war im Jahr 2020 betreffend LEADER keine Beratungsanfrage.
Maßnahmen bezüglich benachteiligter Gebiete und Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen
INFORMATION und Beratung inkl. Unterstützung in der Förderungsabwicklung. Den Leistungsabgeltungen in der Ausgleichzulage ist vor allem im Bergebiet ein hoher Stellwert zuzuschreiben. Vor allem auch durch die Anrechnung von Almfördereinheiten auf die Heimbetriebe. Hier werden laufend Beratungen in Form von Erläuterungen zu den Auszahlungsmitteilungen, Anrechnungen von Almfördereinheiten und gegebenenfalls gezielten Online-Einsprüchen durchgeführt.
HOFKARTEN: Auf den Druck von flächendeckenden Hofkarten wurde im Bezirk Schwaz verzichtet. Digital standen seit dem Sommerwartungsfenster der AMA die neuen Luftbilder (Aufnahmedatum 2019) im Invekos-GIS zur Verfügung. Diese wurde im Bedarfsfall dem Antragsteller zielgerichtet auch in ausgedruckter Version zur Verfügung gestellt.
GEMEINDEAKTIONEN: für einige Gemeinden wird eine Hilfestellung bei der Antragsabwicklung für Zuschüsse von Gemeinden und Tourismusverbänden angeboten.
Agrarumweltmaßnahmen auf Landes- und Co-finanzierter Bundeseben
INFORMATION und Beratung bei der Förderungsabwicklung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) bzw. Landesprämien (Bsp.: Landesmilchkuhprämie – Alm). Durch die betrieblich frei wählbaren ÖPUL-Maßnahmen, fallen auch hier laufend spezifische Anfragen bezüglich Auflagen und/oder Prämienhöhen an. Im Zuge der Herbstantragsabwicklung 2020 mit Verlängerung der bestehenden ÖPUL-Maßnahmen und Neueinstiegsmöglichkeit bei bestimmten Maßnahmen war hier ein erhöhter Beratungsaufwand gegeben.
Auszahlungsmitteilungen werden auf Anfrage der Bauern auf deren Richtigkeit überprüft und erläutert.
Sonstige mit der Tätigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich zusammenhängenden Aufgaben einschließlich Tätigkeit der in § 20 Abs. 1 des Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetzes erwähnten land- und forstwirtschaftlichen Fachvereinen
TBO: Mitwirkung bei der Umsetzung des aktuellen Arbeitsprogrammes der Tiroler Bäuerinnenorganisation. Absage von bereits organisierten und geplanten Veranstaltungen wie der Bäuerinnentag, die Lehrfahrten, die Sommersitzungen und die Aktionstage aufgrund der Corona-Pandemie. Mitwirken bei der Erhebung und Vervollständigung der Mitgliederverzeichnisse auf Ortsebene. Dokumentation und Abwicklung von Datenschutzrechtlichen Anfragen. Planung und Durchführung der Orts-Wahlen unter Berücksichtigung der aktuellen COVID-19 Verordnungen. Schulung der Funktionärinnen zur Durchführung der Ortswahlen und Vorbereitung von Vortragsunterlagen und Schriftstücken.
Wiederwahl in allen Orten im Bezirk Schwaz. Ausarbeitung und Umsetzung von Online-Funktionärsschulungen zum Thema Struktur und Finanzen in der Tiroler Bäuerinnenorganisation.
LK WAHL 2021: Die Erstellung der Wahllisten für die LK Wahl 2020 war auch eine wichtige Aktivität für die Bezirksstellenleiter sein.
SOZIALE BETRIEBSHILFE: Zusammenarbeit mit örtlichen Maschinenringen, Beratung über Abwicklung, Koordination bei Problemen
INVESTITIONEN: Unterstützung bei Beantragung von Investitionsförderungen, Förderformulare, Verpflichtungserklärungen. Bereiche landw. Bauwesen, Bergbauernspezialmaschinen, Qualitätstourismus.
AWS COVID19 – Investitionsprämie: Unterstützung bei Beantragung und Abrechnung der Investitionsprämie.
BETRIEBSKONZEPT bei investitionssummen über 100.000€ bzw. Existenzgründungsbeihilfen:
gemeinsam mit dem Bewirtschafter. Geplant werden neuerlich ca. 300 Betriebskonzepte (vorwiegend in den Bezirksstellen), Darüber hinaus gab es Tagesseminare für die Erstellung von Betriebskonzepten mit einer Teilnehmeranzahl von ca. 200 Personen.
Vorschau 2020: Die Anzahl der Betriebskonzepte vorerst gleichbleiben, erst 2021 werden es etwas weniger werden, wegen der auslaufenden Förderperiode. Die Seminare für Betriebskonzepte waren daher in den Bezirken nur mehr vereinzelt und bei Bedarf angeboten und sind nicht mehr verpflichtend.
ZUWENDUNG TIERWOHL UND NACHHALTIGKEIT: Beratung zur Landesrichtlinie, insbesondere Auslauf-Neubau
INNOVATION: Der Bereich der Innovation wird hauptsächlich von der LK Tirol Zentrale organisiert. Jede Bezirkskammer hat einen Leistungserbringer für Innovation, meist der Bezirksstellenleiter. Besondersbei Bewirtschafterwechsel durch Pachtungen oder Übergaben wird dieses Thema behandelt und in weiterer Folge bei Beratungen in einzelnen Bereichen.
LANDESKULTURFONDS: Zusammenarbeit bei Grundankäufen, Hofsanierungen mit Übergangskrediten, Bewertung der Liegenschaften, Konzepterstellung
AGRARVERFAHREN. Durch eine optimale Zusammenarbeit mit der Agrarbehörde können fachlich gut ausgearbeitete und sinnvolle Anträge auf Siedlungsverfahren oder Flurbereinigungsverfahren abgewickelt werden. Auch die Einbindung in große Verfahren wie Grundzusammenlegungen ermöglicht einen guten Konsens mit den Grundeigentümern
GREEN CARE: Der Themenbereich „Green Care“ wird als österreichweites Projekt natürlich auch in Tirol schwerpunktmäßig versucht umzusetzen. Insbesondere der Zertifikatslehrganges „Gesundheit fördern am Hof“ oder Beratungen zum „Auszeithof“ ermöglichen einen Zugang zu Greencare. Die entsprechende Unterstützung und Beratung durch die Bezirksberaterteams ist für die Umsetzung erforderlich, und wird bei jeder umstellungs- bzw. weiterentwicklungs-Beratung in die Überlegung aufgenommen.
ALTERNATIVENERGIE: Einzel-Beratung Biomasseheizungen, Solar bzw. Photovoltaik-Nutzung, bis hin zu kleinen Biogasanlagen, Kalkulation, Richtlinienberatung, Förderungsmöglichkeiten über Wohnhaussanierung, Raus aus dem Öl-Förderung bis hin zu Klima-Aktiv-Programmen
BEWIRTSCHAFTUNGSKONZEPTE: ähnlich den Betriebskonzepten werden oft Berechnungen für die Liquiditätsgrenze für Banken gemacht. Bei Aussiedlerhöfen verlangt die Gemeinde oder Raumordnung schlüssige Erklärungen des geplanten Vorhabens inkl. Kapitaldienstgrenzberechungen. In diesem Bereich sind die Bezirkskammern in der Region meist sehr gut eingebunden. Auch bei REHA-Maßnahmen über 10.000€ Zuschuss durch die SVS werden Konzepte und Stellungnahmen in dieser Art verlangt. Auch bei Umschuldungen bzw. der sogenannten Konsolidierung wird dieses Instrument verwendet.
DIREKTVERMARKTUNG UND DIVERSIFIKATION: Ob Hofladen, Schlachtstätten oder Bauernmarkt, hier fallen viele rechtliche und fachliche Themen an. Zusammenarbeit mit den Bezirkshauptmannschaften und der Tiroler Speis-Vereinigung.
Gründung Kernteam Tirol mit Fachabteilung und Bezirken im Bereich Direktvermarktung für höheren Wissenstransfer.
HUBSCHRAUBERBERGUNG von Lebendvieh und Kadavern wird über die Landeswarnzentrale organisiert. Die anschließenden Rechnungen der Tierbesitzer werden dann über die Bezirkskammern zur Förderung (mit Selbstbehalt) eingereicht.
Landtechnische Maßnahmen
CROSS COMPLIANCE: Beratungen vor Ort oder im Büro für Sicherstellung der Einhaltung von Unionsnormen.
RICHTLINIEN: Das große Thema bei der Umstellungs- bzw. Bauberatung ist aber die Übersicht über die verschiedenen Vermarktungslevel und die Vorgaben an die Rinderhaltung; vor allem im Biolandbau mit seinen vielen unterschiedlichen Standards und Ausnahmen.
SCHÄTZUNGSGUTACHTEN im Zuge von Elementarschäden: Im Laufe des Jahres wurde einige Lawinen- sowie Murenschäden geschätzt und die Grundeigentümer bei der Antragstellung von Elemtarschädensanträgen unterstützt.
BEWERTUNGSGRUNDLAGEN: Erarbeitung und Aktualisierung von Entschädigungs- und Bewertungszahlen, wie Flurschaden bei einem Gemeindekanalbau. Die regionale Anpassung ist besonders für Gemeinden eine wichtige Grundlage.
BEHÖRDENVERFAHREN: Antragstellung bei der BH für die Antragstellung für die Durchführung von landwirtschaftlichen Kleinkultivierungen bzw. Almpflegemaßnahmen. Dieses Angebot wird von Landwirten sehr gut angenommen, weil die fachlich richtige Antragstellung bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft das Behördenverfahren sehr vereinfacht.
Antragstellung bei der BH mit Abgabe von Gutachten bzgl. der landwirtschaftlichen Notwendigkeit für
die Errichtung bei Almwegen.
ALMWIRTSCHAFT: In jedem Bezirk werden (oft gemeinsam mit dem Almwirtschaftsverein) almwirtschaftliche Fachtagungen organisiert. Einzelberatungen, Begehungen und Workshops ergänzen das zentrale Beratungsfeld der Almwirtschaftsberatung. Vereinzelt werden auch Almwirtschaftspläne erstellt oder es wird in den Betriebskonzepten verstärkt darauf eingegangen.
Junglandwirte und Betriebsweiterführung
EXISTENZGRÜNDUNGSBEIHILFE (ehemalige Niederlassung von JunglandwirtInnen): Unterstützung bei der Beantragung der Existenzgründungsbeihilfe sowie die Erarbeitung der dazu notwendigen Betriebskonzepte gemeinsam mit Betriebsführern.
JUNGLANDWIRTE-VERGÜNSTIGUNGEN: Beratung über NeuFöG oder Top up in der Direktzahlung und verbesserte Invest-Förderung
HOFÜBERGABEN: Es ist im Zuge der Hofübergabe bzw. –übernahme eine Erstinformation durch Berater der Bezirkskammern sehr wichtig und wird von den betroffenen Familien auch sehr gerne angenommen. Dabei wird meist der Spezialberatung zugearbeitet und wichtige Punkte besprochen (Geschlossener Hof etc.). Hier wird auch oft die Unterscheidung zwischen Ertragswert, Übernahmewert und Verkehrswert eines Hofes besprochen.
SVS: Bei Hofübergaben oder Pachtungen muss zentral auf die Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge geachtet werden. Zusammenarbeit mit der SVS, Zurverfügungstellung von Formularen bis hin zu Einzelgesprächen sind hier notwendig, auch auf der Übergeberseite (Pension, Ausgleichszulage, Ruhensbestimmungen etc.)
BEFREIUNGEN VOM ORDENTLICHEN PRÄSENZDIENST: Junge Bauern brauchen Hilfe bei der Beantragung beim Militär-Kommando oder der Zivildienst-Agentur. Auch im Behördenverfahren muss dann die Bezirkskammer eine sehr umfangreiche Fragestellung abarbeiten.
NEUANLAGE von Betrieben: Anforderung von neuen Betriebsnummern bei der Statistik Austria für Tierhalter und/oder Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Beratung über weitere wichtige Schritte bei einer Betriebsneugründung oder Wiederaufnahme der Bewirtschaftung.
Maßnahmen im Bereich Beratung und Schulung
ERNÄHRUNG: Produzenten aber auch Konsumenten-Information zu Themen der gesunden Ernährung, Regionalität, Qualitätsunterschiede, Richtlinien, Stellenwert bäuerlicher Produkte usw. Unterstützung oder eigenständige Durchführung von Projekten wie „Schmatzi“ oder „Landwirtschaft macht Schule“ usw.
ARBEITSKREISBERATUNG (Kooperation und Zuarbeit in der BLK), wie Unternehmensführung, Milchwirtschaft und insbesondere im Bereich landwirtschaftliches Bauen, Energie. Vor allem die Bau- Arbeitskreise werden gut angenommen. Die Bezirkskammern sind hier eine wichtige Drehscheibe.
ZUKUNFTSSTRATEGIEN DER TIROLER LANDWIRTSCHAFT 2020. Weiter Umsetzungsschritte und Einbeziehung aller notwendigen Ebenen (Schwerpunkt Innovationsberatung, Hofübergabe)
EXKURSIOEN: Die Bezirkskammern sind Anlaufstelle für Anfragen von Gruppen aus anderen landw. Regionen oder Schulen. Es werden Adressen (nach datenschutzrechtlicher Rückfrage) weitervermittelt.
BEHÖRDENHILFE: Landwirte und deren Familien haben natürlich oft Kontakt zu anderen Stellen und brauchen gegebenenfalls Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, z.B. bei Sozialhilfe, Charity, Stipendien. Die Bezirkskammern beantworten Anfragen zu Grundbuchsauszügen, tiris-Anwendungen
RAUMORDNUNG: Der verwirrende Bereich der Flächenwidmungen, ÖROK bis hin zum „grünen Grundverkehr“ und Tiroler Höferecht wird oft in den Bezirkskammern erklärt. Falsche Erwartungen und Rechtsicherheit kann mit einfachen Beratungsgesprächen erzielt werden.
ERBHOFWÜRDE: Anträge zur Verleihung der Bezeichnung Erbhof werden über die Bezirkskammer an das Landesarchiv übermittelt. Im Vorfeld ist hier viel Beratungs- und Aufklärungsbedarf.
Das Bildungsjahr 2020 war stark von der COVID-19 Pandemie geprägt. Zu Beginn des Jahres konnten auf Bezirks- und Ortsebene noch einige Veranstaltungen umgesetzt werden. Mit Beginn der Pandemie mussten zahlreiche Veranstaltungen abgesagt werden. Über den Sommermonaten wurden Konzepte ausgearbeitet und das Personal entsprechend der aktuellen COVID-Maßnahmenverordnungen geschult. Nach den Verschärfungen Anfang November wurde ein wesentliches Augenmerk auf die Online-Veranstaltungen (Webinar) gelegt.
In der Region Mitte wurde ein Webinar-Angebot mit Anrechnung von Weiterbildungsstunden für den Tiroler-TGD erstellt und mit Ende des Jahres umgesetzt. Mit einer Beteiligung von 108 Personen beim Webinar „Rund um die Geburt“ wurde die Akzeptanz dieses Online-Angebots bestätigt. Weitere Webinare wurden ausgearbeitet und organisiert.
Umsetzung des Projektes „klimafitte Wiesen“ von der Bewerbung über die Antragstellung und Beratung bis zur Umsetzung von Schulungsmaßnahmen. Im Bezirk Schwaz haben sich 27 Betriebe mit ca. 162ha am Projekt beteiligt. Die Weiterbildungsverpflichtungen wurden zum Großteil online angeboten und die Bewerbung Zielgruppengerecht gesteuert. Innerhalb der Region wurde zudem auch ein Weiterbildungsangebot in Form von Feldbegehungen geschaffen.
Unter strenger Einhaltung des COVID-19 Präventionskonzeptes wurde in der Region in Zusammenarbeit mit dem MR Innsbruck Land ein Fachtag zur „Bildungsoffensive Güllemanagement und Grünlandsanierung“ umgesetzt.
In der Region Mitte wurden in Zusammenarbeit mit Lebensqualität Bauernhof drei Seminare zum Thema „Der Weg zu einer erfolgreichen Hofübergabe“ umgesetzt. Gesamtteilnehmer*innen 37.
Maßnahmen bezüglich Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft, Boden
GRUNDFUTTERQUALITÄT: Unterstützung bei der Durchführung von Grundfutter- und Bodenuntersuchungen. Beratung und Abwicklung des Projektes „klimafitte Wiesen“ mit dem Ziel der Grünlandverbesserung und Steigerung des Qualitätsbewusstseins bei Grünlandbeständen, Grundfutterqualität und Weidemanagement. Unterstützung in der Bewerbung von diversen Online-Weiterbildungsveranstaltungen.
TROCKENHEIT: Aufgrund der Trockenheit der letzten Jahre wird weiterhin eine umfangreichere Beratung im Bereich Grünlandsanierung erforderlich sein. Die Erfahrungen aus der extremen Trockenheit werden generell vermehrt Beratungen zur Grünlandoptimierung hervorrufen um sich auf erneute Trockenperioden vorzubereiten. Besonders im Oberland wird hier verstärkt auf die Vorbeugung durch Beregnung gesetzt. Koordination und Planung von Anlagen werden meist im Rahmen der Bezirkskammer und den zuständigen Ämtern organisiert.
BODENSANIERUNG: Leider werden immer wieder Deponien und Grundbeanspruchungen (auch durch öffentliche Stellen) im Zuge Wegbau, Retentions- oder Wasserbaumaßnahmen nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Die Bezirkskammern erstellen (oft auch in Zusammenarbeit mit den MR oder der Abt. Bodenordnung) Sanierungskonzepte nach den guten Regeln der fachlichen Rekultivierung
BODENSCHUTZ: Beratung vor Baubeginn, wie nach den guten Regeln der fachlichen Rekultivierung gearbeitet werden muss. Ansprechpartner sind hier meist Bauunternehmer oder Deponiebetreiber. Durch Fachtagungen, Informationsmaterial und Einzelberatung kann viel Schaden verhindert werden.
DÜNGEPLÄNE: Erstellung von Berechnungen über Stickstoffanfall (Stall- und feldfallend), Aufnahme der jeweiligen Feldkultur bis hin zu Düngeabnahmeverträgen
Maßnahmen bezüglich integriertem Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung
ENGERLINGBEKÄMPFUNG mit Pilzgerste: Im Bezirk Schwaz waren aufgrund der extremen Trockenheit vermehrt Schäden aufgrund von Maikäfer-, Junikäfer- und Gartenlaubkäferengerlingen erkennbar. Betriebe wurden entsprechend beraten und die Fälle dokumentiert. Beratung und Begleitung der Betriebe bei der Umsetzung gemäß der Förderrichtlinie zur biologischen Engerlingsbekämpfung aus dem Jahr 2019. Im Bezirk Schwaz waren 10 Betriebe mit Anwenderwiederholung und 44 Betriebe mit Erstanwendung vorgesehen. Aufgrund der Geländegegebenheiten konnten nicht alle Flächen bearbeitet werden. Vorbereitung der Förderanträge für die Anwenderwiederholung 2021. Hilfestellung bei der Bewerbung einer Online-Infoveranstaltung. Erfassung der Anträge und Beratung der Betriebe gemäß der Förderrichtlinie zur biologischen Engerlingsbekämpfung. Elf Betriebe haben einen Antrag zur Anwenderwiederholung und drei Betriebe zur Erstanwendung gestellt.
Bei den laufenden Beratungstätigkeiten wird im Bereich von Pflanzenschutz auf die notwendigen Sachkundenachweise und Aufzeichnungserfordernisse hingewiesen.
JAGD: Bezirkskammer sehr oftWildschäden gemeldet, insbesondere bei Rotwild in landw. Kulturen ua. Kontakt mit der Behörde bei der BH, Schätzungen des Schadens und oft langwierige Gespräche mit Jagdausübungsberechtigen sind die Folge. Hier kann aber meist ein allgemein tragbares Ergebnis erreicht werden und so eine behördlichen oder sogar gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Bereiche Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau
Im Jahr 2020 mussten alle Betriebe mit Weinbau verpflichtend einen MFA abgeben und die Weinsorten auf Schlagebene bekanntgeben. Im Bezirk Schwaz ist aktuell ein Betrieb, der aktiv Wein anbaut. Ein Landwirt aus dem Bezirk besitzt eine Weinanbaufläche im Burgenland, auch dieser Betrieb ist betreffend der Erfassung an uns herangetreten.
Betreffend Beratung zu diesen Spezialbereichen werden die Bauern nach erster Kontaktaufnahme jedoch hauptsächlich an die Fachabteilung verwiesen.
Biologische Landwirtschaft (Bioverbände)
BIOBERATUNG wird auch 2020 in den Bezirken eine große Herausforderung. Laufende Beratung der BIO-Betriebe aufgrund der neuen EU-Bioverordnung mit den Verschärfungen im Bereich Weideverpflichtung, Eingriffe bei Tieren, temporäre Anbindehaltung und Auslaufgestaltung. Beratung und Aufklärung der aktuellen Situation und Ausgabe von Merkblättern zur Weidedokumentation. Wesentlicher Bio-Beratungsschwerpunkt in Hinblick auf die ÖPUL-Maßnahmenverlängerung im Zuge der Herbstantragstellung.
AUSLAUFFLÄCHEN bei Biobetrieben (sowohl bei Laufställen als auch bei Anbindeställen). Durch die teilweise neuen Richtlinien einzelner Vermarktungs-Levels muss verstärkt auf Ganzjahresauslauf und Tierwohl geachtet werden. Das Jahresmotto 2019 der LK „Tierwohl“ war auch 2020 in der Beratung wichtig.
Tierzucht und die Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung
DAUERNDE ANBINDEHALTUNG: Die im Rahmen vom MFA in den Bezirksstellen erstellte Abfrage bzgl. der Situation der „dauernden Anbindehaltung“ (weniger 90 Tage Auslauf/Bewegung) hatte in Folge mehrere Einzelberatungen und Motivationsunterstützung in den Bezirkskammern. Da die Einreichfrist für eine Ausnahmebewilligung nun mit Dez. 2019 endet, muss dann ab 2020 mit klaren Fakten gearbeitet werden.
LAUFSTALL-BERATUNG: Bei jeder Bauberatung wird auf eine Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung Bedacht genommen. Insbesondere Laufställe erfüllen diese Anforderungen. Aber auch Umbaumaßnahmen mit einem integrierten Auslauf verbessern die Tierwohl-Situation meist massiv.
ALTERNATIVEN in der Viehwirtschaft: Umstellungs-/Einstiegsberatung. Vor allem im Bereich der kleinstrukturierte Milchviehhaltung ist aufgrund des zeitlichen Aufwandes bzw. der zeitlichen Gebundenheit der Stallarbeit verbunden mit einer ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeit immer mehr Beratungsaufwand in diesem Bereich. Es gibt jährlich einige Betriebe, die sich über alternativen zur Milchviehhaltung informieren, wobei versucht wird, Alternativen mit möglichst regionalem Ursprung ohne exotische Wildwüchse wie z. Bsp. Lamas oder Alpakas aufzuzeigen. Hilfe bei Kalkulationen, Planung von wichtigen Schritten, Oberstes Ziel à Flächenbewirtschaftung
TGD-STUNDEN: Jeder Bezirk organisiert in Zusammenarbeit mit dem T-TGD bzw. dem LFI Veranstaltungen, Fachinformationen, Stallseminare mit Tierärztin und Fachleuten. Dabei wird unter anderem neben der Fachinformation auch auf die Einhaltung der verpflichteten Weiterbildungsstunden geachtet.
Maßnahmen bezüglich Milchwirtschaft
Es werden weiterhin im Bereich der Milchwirtschaft – vor allem im Bereich der Almwirtschaft -Maßnahmen vorgeschlagen, damit es für Almen und auch für Almauftreiber interessant bleibt, die Almwirtschaft aufrecht zu erhalten.
Verbesserung der Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und Produkte
PROJEKTE: Unterstützung beim Aufbau von Vermarktungsprojekten mit dem verstärkten Augenmerk auf Regionalität und Nachhaltigkeit (Bsp. Einstellervermarktung).
RINDERDATENBANK IN DER REGION: Einfache und unkomplizierte Lösung von Problemfällen, Falschmeldungen. Schnelle Ausstellung von Tierpässen in Zusammenarbeit mit den AmtstierärztInnen. Auch erste Anlaufstelle für VIS der Statistik Austria bei Verortung von Bienenstöcken bis hin zu Schafmeldungen
Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten
LEADER – REGIONALMANAGEMENT: An der BLK Schwaz war im Jahr 2020 betreffend LEADER keine Beratungsanfrage.
Maßnahmen bezüglich benachteiligter Gebiete und Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen
INFORMATION und Beratung inkl. Unterstützung in der Förderungsabwicklung. Den Leistungsabgeltungen in der Ausgleichzulage ist vor allem im Bergebiet ein hoher Stellwert zuzuschreiben. Vor allem auch durch die Anrechnung von Almfördereinheiten auf die Heimbetriebe. Hier werden laufend Beratungen in Form von Erläuterungen zu den Auszahlungsmitteilungen, Anrechnungen von Almfördereinheiten und gegebenenfalls gezielten Online-Einsprüchen durchgeführt.
HOFKARTEN: Auf den Druck von flächendeckenden Hofkarten wurde im Bezirk Schwaz verzichtet. Digital standen seit dem Sommerwartungsfenster der AMA die neuen Luftbilder (Aufnahmedatum 2019) im Invekos-GIS zur Verfügung. Diese wurde im Bedarfsfall dem Antragsteller zielgerichtet auch in ausgedruckter Version zur Verfügung gestellt.
GEMEINDEAKTIONEN: für einige Gemeinden wird eine Hilfestellung bei der Antragsabwicklung für Zuschüsse von Gemeinden und Tourismusverbänden angeboten.
Agrarumweltmaßnahmen auf Landes- und Co-finanzierter Bundeseben
INFORMATION und Beratung bei der Förderungsabwicklung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) bzw. Landesprämien (Bsp.: Landesmilchkuhprämie – Alm). Durch die betrieblich frei wählbaren ÖPUL-Maßnahmen, fallen auch hier laufend spezifische Anfragen bezüglich Auflagen und/oder Prämienhöhen an. Im Zuge der Herbstantragsabwicklung 2020 mit Verlängerung der bestehenden ÖPUL-Maßnahmen und Neueinstiegsmöglichkeit bei bestimmten Maßnahmen war hier ein erhöhter Beratungsaufwand gegeben.
Auszahlungsmitteilungen werden auf Anfrage der Bauern auf deren Richtigkeit überprüft und erläutert.
Sonstige mit der Tätigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich zusammenhängenden Aufgaben einschließlich Tätigkeit der in § 20 Abs. 1 des Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetzes erwähnten land- und forstwirtschaftlichen Fachvereinen
TBO: Mitwirkung bei der Umsetzung des aktuellen Arbeitsprogrammes der Tiroler Bäuerinnenorganisation. Absage von bereits organisierten und geplanten Veranstaltungen wie der Bäuerinnentag, die Lehrfahrten, die Sommersitzungen und die Aktionstage aufgrund der Corona-Pandemie. Mitwirken bei der Erhebung und Vervollständigung der Mitgliederverzeichnisse auf Ortsebene. Dokumentation und Abwicklung von Datenschutzrechtlichen Anfragen. Planung und Durchführung der Orts-Wahlen unter Berücksichtigung der aktuellen COVID-19 Verordnungen. Schulung der Funktionärinnen zur Durchführung der Ortswahlen und Vorbereitung von Vortragsunterlagen und Schriftstücken.
Wiederwahl in allen Orten im Bezirk Schwaz. Ausarbeitung und Umsetzung von Online-Funktionärsschulungen zum Thema Struktur und Finanzen in der Tiroler Bäuerinnenorganisation.
LK WAHL 2021: Die Erstellung der Wahllisten für die LK Wahl 2020 war auch eine wichtige Aktivität für die Bezirksstellenleiter sein.
SOZIALE BETRIEBSHILFE: Zusammenarbeit mit örtlichen Maschinenringen, Beratung über Abwicklung, Koordination bei Problemen
Beratung und Schulung
Verbesserung der Qualifikation, vor allem im fachlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich, und der damit verbundenen persönlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenz der bäuerlichen Familien und Unternehmen
BASIS-INFORMATION und allgemeine Erstberatung insbesondere im sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Bereich (Schwerpunkt neue Feststellung der Einheitswerte). Für den Bereich der Beratung zum Thema „Einheitswert NEU“ ist eine ständige Weiterbildung notwendig.
QM-MANAGEMENT: Im Rahmen der Qualitäts-Beratung der Landwirtschaftskammer ist auf eine verpflichtete Schulung der Leistungserbringer (Berater) vorgesehen. Die Überprüfung erfolgt über intern und externe Audits.
KOOPERATION: Beratung im Team bei innovativen Betriebszusammenschlüssen bis hin zu einfachen Jungviehaufzuchtverträgen
LEBENSQUALITÄT BAUERNHOF: Das Miteinander am Hof, insbesondere innerhalb der Generationen ist ein ganz wichtiger Faktor zur stabilen Entwicklung der bäuerlichen Familienbetriebe. Jeder Bezirkskammer arbeitet dem LK-Projekt LQB zu, vermittelt, regt an und versucht eine positive Stimmung am einzelnen Hof bis hin zur bäuerlichen Region zu erhalten.
Ausbildung, Fortbildung und Einsatz von Beratungskräften (Beratungs- und Landjugendreferenten, Allgemein- und Spezialberater, Meister sowie sonstige Lehr- und Fachkräfte) für die Erbringung ländlicher Dienstleistungen sowie für die land- und forstwirtschaftliche Beratung, insbesondere in den Bereichen Tierhaltung, Land- und Forstnutzung, Erwerbs- und Betriebswirtschaft, Haushalt, Ernährung, Gesundheit und Ökologie
ZIEL ist es, die unternehmerische Kompetenz bei den bäuerlichen Familien weiter zu stärken und dazu landwirtschaftliche aber auch außerlandwirtschaftliche Erwerbskombinationen durch gezielte Beratung und Weiterbildung – auch des kammereigenen Personales – zu ermöglichen. Nicht zuletzt warden kontinuierliche Anstrengungen unternommen, die Standards der Beratungsleistungen im Rahmen des Qualitätsmanagements zu verbessern.
PRAKTIKANTEN AUSBILDUNG von der HBLFA Tirol wurde eine Praktikantin betreut;
Förderung von Beratungs- und Bildungsvorhaben sowie Unterstützung der geregelten Berufsausbildung (Lehrlings-, Facharbeiter- und Meisterausbildung) und der Jugendorganisationen im ländlichen Raum
MEISTER UND FACHARBEITER: Fachvorträge beim Landwirtschaftlichen Meisterkurs sowie in der Erwachsenenschule für landwirtschaftliche Facharbeiter zu den Themengebieten Flächenförderungen (AZ, DIZA, ÖPUL) und ländliche Entwicklung (Existenzgründungsbeihilfe, Investitionsförderung).
TIERTRANSPORTBEWILLIGUNG: Ausstellung von Bestätigungen und Karten nach dem ausbildungs- u. Prüfungsmodul, durch Anträge in der Bezirkskammer
Informationsweitergabe in Form der Versendung von elektronischen Medien und Druckschriften wie etwa der „Landwirtschaftlichen Blätter“ und Durchführung von Jugend-, Fort-, Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Kursen, Tagungen, Projekten, Wettbewerben, Ausstellungen, Lehrgängen und Lehrfahrten sowie Exkursionen für alle in der Land- und Forstwirtschaft selbständig oder unselbständig beschäftigten Personen
Information der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen über diverse Medien und Veranstaltungen sowie Mitarbeit bei der Durchführung von Projekten, Lehrfahrten und Wettbewerben (Speck- und Wurstprämierung, Schnapsprämierung, Tierwohlpreis, etc.)
INTERNET-TIERHANDEL: Bezirkskammern stellen Bestätigungen aus, damit z.B. bei „Willhaben.at“ Tierangebote inseriert werden können
AGRARSTRUKTURERHEBUNG 2020: Erstmals wir die Vollerhebung der Statistik Austria nicht mehr über die Gemeindeämter, sondern über die Bezirkskammern und Interneteingaben durchgeführt. Wichtig sind, genaue und praxistaugliche Angaben
BASIS-INFORMATION und allgemeine Erstberatung insbesondere im sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Bereich (Schwerpunkt neue Feststellung der Einheitswerte). Für den Bereich der Beratung zum Thema „Einheitswert NEU“ ist eine ständige Weiterbildung notwendig.
QM-MANAGEMENT: Im Rahmen der Qualitäts-Beratung der Landwirtschaftskammer ist auf eine verpflichtete Schulung der Leistungserbringer (Berater) vorgesehen. Die Überprüfung erfolgt über intern und externe Audits.
KOOPERATION: Beratung im Team bei innovativen Betriebszusammenschlüssen bis hin zu einfachen Jungviehaufzuchtverträgen
LEBENSQUALITÄT BAUERNHOF: Das Miteinander am Hof, insbesondere innerhalb der Generationen ist ein ganz wichtiger Faktor zur stabilen Entwicklung der bäuerlichen Familienbetriebe. Jeder Bezirkskammer arbeitet dem LK-Projekt LQB zu, vermittelt, regt an und versucht eine positive Stimmung am einzelnen Hof bis hin zur bäuerlichen Region zu erhalten.
Ausbildung, Fortbildung und Einsatz von Beratungskräften (Beratungs- und Landjugendreferenten, Allgemein- und Spezialberater, Meister sowie sonstige Lehr- und Fachkräfte) für die Erbringung ländlicher Dienstleistungen sowie für die land- und forstwirtschaftliche Beratung, insbesondere in den Bereichen Tierhaltung, Land- und Forstnutzung, Erwerbs- und Betriebswirtschaft, Haushalt, Ernährung, Gesundheit und Ökologie
ZIEL ist es, die unternehmerische Kompetenz bei den bäuerlichen Familien weiter zu stärken und dazu landwirtschaftliche aber auch außerlandwirtschaftliche Erwerbskombinationen durch gezielte Beratung und Weiterbildung – auch des kammereigenen Personales – zu ermöglichen. Nicht zuletzt warden kontinuierliche Anstrengungen unternommen, die Standards der Beratungsleistungen im Rahmen des Qualitätsmanagements zu verbessern.
PRAKTIKANTEN AUSBILDUNG von der HBLFA Tirol wurde eine Praktikantin betreut;
Förderung von Beratungs- und Bildungsvorhaben sowie Unterstützung der geregelten Berufsausbildung (Lehrlings-, Facharbeiter- und Meisterausbildung) und der Jugendorganisationen im ländlichen Raum
MEISTER UND FACHARBEITER: Fachvorträge beim Landwirtschaftlichen Meisterkurs sowie in der Erwachsenenschule für landwirtschaftliche Facharbeiter zu den Themengebieten Flächenförderungen (AZ, DIZA, ÖPUL) und ländliche Entwicklung (Existenzgründungsbeihilfe, Investitionsförderung).
TIERTRANSPORTBEWILLIGUNG: Ausstellung von Bestätigungen und Karten nach dem ausbildungs- u. Prüfungsmodul, durch Anträge in der Bezirkskammer
Informationsweitergabe in Form der Versendung von elektronischen Medien und Druckschriften wie etwa der „Landwirtschaftlichen Blätter“ und Durchführung von Jugend-, Fort-, Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Kursen, Tagungen, Projekten, Wettbewerben, Ausstellungen, Lehrgängen und Lehrfahrten sowie Exkursionen für alle in der Land- und Forstwirtschaft selbständig oder unselbständig beschäftigten Personen
Information der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen über diverse Medien und Veranstaltungen sowie Mitarbeit bei der Durchführung von Projekten, Lehrfahrten und Wettbewerben (Speck- und Wurstprämierung, Schnapsprämierung, Tierwohlpreis, etc.)
INTERNET-TIERHANDEL: Bezirkskammern stellen Bestätigungen aus, damit z.B. bei „Willhaben.at“ Tierangebote inseriert werden können
AGRARSTRUKTURERHEBUNG 2020: Erstmals wir die Vollerhebung der Statistik Austria nicht mehr über die Gemeindeämter, sondern über die Bezirkskammern und Interneteingaben durchgeführt. Wichtig sind, genaue und praxistaugliche Angaben