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Blauzungenkrankheit des Serotyps 3

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03.09.2024 | von Christian Preßlaber

Krankheitsbild, Verbreitung und Schutzmaßnahmen.

Blauzungenkrankheit Schafe (Raphael Kuen).jpg © Kuen
Beim Serotyp 3 zeigt sich bei Schafen ein schwererer Krankheitsverlauf als bei Rindern. © Kuen
Nach erstmaliger Feststellung der Blauzungenkrankheit - Serotyp 3 (BTV-3) in den Niederlanden im Herbst 2023 breitet sich diese Krankheit heuer auch in Deutschland von Norden nach Süden aus. Am 14. August 2024 wurde auch bei unseren bayrischen Nachbarn der erste Fall amtlich bestätigt und es findet derzeit eine rasche Ausbreitung statt. Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig und führt zu Einschränkungen im Lebendtierhandel.

Was ist die Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit, kurz BT (Bluetongue disease) genannt, wird von einem Virus hervorgerufen, das in 24 unterschiedlichen Serotypen auftritt (BTV-1-24). Der aktuelle Ausbruch wird durch BTV Serotyp 3 (BTV-3) hervorgerufen. Bei den Nutztieren sind vor allem Schafe und Rinder betroffen, empfänglich sind aber alle Wiederkäuerarten wie Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer. Der Erreger ist für den Menschen ungefährlich, Fleisch und Milchprodukte empfänglicher Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Übertragung

Der Erreger wird durch Gnitzen, das sind stechende Insekten, übertragen. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier konnte nicht nachgewiesen werden.

Diagnose

Die BT kann auf Basis einer Blutuntersuchung mittels direktem Erregernachweis (Nachweis von Antigen mittels PCR) oder indirekt über Antikörper nachgewiesen werden. Daher muss die Impfung dokumentiert werden, damit zwischen erkrankten und geimpften Tieren unterschieden werden kann.

Krankheitsverlauf und Symptome

Der Krankheitsverlauf ist abhängig vom jeweiligen Serotyp. Der aktuelle Serotyp 3 ruft vor allem bei Schafen einen schweren klinischen Verlauf hervor. Die Tiere zeigen rund sieben bis acht Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung, wie erhöhte Körpertemperatur und Teilnahmslosigkeit, danach Schwellungen des Kopfes und der Maulschleimhäute. Es kommt zu vermehrten Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebende blaue Verfärbung der Zunge ist sehr selten. Außerdem bilden sich oft schmerzhafte Klauenentzündungen mit Rötung und Schwellung des Kronsaumes aus, die bis zum Ausschuhen (Ablösung des Hornschuhs an der Klaue) gehen können. Bei Rindern wird meist ein milderer Verlauf festgestellt aber es kommen auch schwere klinische Erkrankungen mit den bei Schafen beobachteten Veränderungen vor. In Milchviehbeständen in den Niederlanden wurde im Krankheitsfall neben schlechteren Trächtigkeitsraten von einem täglichen Leistungsverlust von rund 1,3 Kilogramm Milch berichtet. Viele erkrankte Tiere heilen wieder aus und bilden eine belastbare Immunität aus.

Schutzmaßnahme Impfung

Zwischen den einzelnen Serotypen besteht keine Kreuzimmunität. Das bedeutet, dass Tiere, die in der Vergangenheit gegen früher vorkommende BTV-Serotypen (zB. Serotyp 4 bzw. 8) geimpft worden sind, keinen Schutz gegen BTV-3 aufweisen. In Österreich wird kein amtliches Impfprogramm gegen die Blauzungenkrankheit durchgeführt. Derzeit sind 3 Impfstoffe gegen BTV-3 in Österreich zugelassen. Eine BTV-3-Impfung reduziert zwar die Viruslast im Tier und die Schwere des Krankheitsverlaufes, einen vollständigen Impfschutz bietet sie jedoch nicht. Eine Impfung kann auf Wunsch (und Kosten) der Tierhalter:innen von den jeweiligen Betreuungstierärzt:innen durchgeführt werden. Die BTV-3 Impfstoffe werden zentral über die Landesveterinärdirektion angekauft, die Lieferzeiten hängen von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Es bestehen keine Wartezeiten in Bezug auf Fleisch und Milch.

Tierverkehr

Da für die aktuell verfügbaren BTV-3-Impfstoffe von den Impfstoffherstellern kein garantierter Immunitätszeitraum bestätigt werden kann, bringt die Impfung derzeit keine Erleichterung für den Tierverkehr. Für die Verbringung von Tieren der empfänglichen Arten aus nicht BTV-3 freien Mitgliedstaaten oder Zonen in freie Gebiete gelten folgende Auflagen: Schlachttiere: Die direkte Verbringung zur sofortigen Schlachtung ist möglich. Tiere zur weiteren Nutzung: Die Tiere wurden mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide, beziehungsweise Repellents (tierärztliche Verschreibung), vor Vektorangriffen (Vektoren sind Krankheitsüberträger, in diesem Fall die Gnitzen) geschützt und anschließend einem PCR-Test unterzogen, der an einer mindestens 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Blutprobe durchgeführt wurde und negativ ist. Verbringungen in andere EU-Mitgliedstaaten benötigen die Zustimmung des Herkunfts- und des Bestimmungsmitgliedstaates.

Für alle Interessierten

www.lko.at/blauzungenkrankheit

Weitere Informationen sowie eine Karte zur aktuellen Ausbreitung der Blauzungenkrankheit können auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts abgerufen werden: www.fli.de unter Aktuelles ➞ Tierseuchengeschehen ➞ Blauzungenkrankheit

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