Bescheide und Mitteilungen jetzt prüfen!
Warum ist die Prüfung so wichtig?
Die Bescheide enthalten die detaillierte Berechnung Ihrer Zahlungen. Kürzungen oder Sanktionen können vorkommen – etwa durch Verwaltungskontrollen, Konditionalitätsverstöße oder fehlende Teilnahmebedingungen. Auch nicht zustande gekommene ÖPUL-Maßnahmen oder Flächenabweichungen können gravierende finanzielle Folgen haben.
ÖPUL-Mitteilungen genau ansehen
Wenn Maßnahmen nicht zustande gekommen sind, entfällt die Förderung nicht nur für 2025, sondern auch für die Folgejahre. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung eine Nachbeantragung für 2026 vorzunehmen – dafür muss die Maßnahme im MFA 2026 erneut beantragt werden. Zusätzlich ist im eAMA eine Online-Eingabe zu tätigen, in der ersucht wird, die verspätete Anmeldung als fristgerecht anzuerkennen, da man sich in einem aufrechten Vertragsverhältnis wähnte und erst aus der Mitteilung erfahren habe, dass die Maßnahme nicht zustande gekommen ist. Diese zusätzliche Online-Eingabe ist für eine positive Beurteilung jedenfalls erforderlich. Ein Neueinstieg in mehrjährige Maßnahmen ist ab dem Antragsjahr 2026 nicht mehr
möglich. Die AMA überprüft ebenfalls die Einhaltung der Vertragszeiträume bei mehrjährigen ÖPUL-Maßnahmen. Wenn Flächen weggefallen sind oder Maßnahmen auf bestimmten Flächen nicht weitergeführt wurden, kann dies in der Mitteilung als „Flächenabgang“ ausgewiesen sein. Liegt der Verlust der Flächen an fehlender Verfügungsgewalt, etwa durch Pachtkündigung oder Verkauf, kann innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung samt Nachweisen über das eAMA erfolgen. Bei positiver Beurteilung erfolgt keine Rückforderung für die betroffenen Flächen. Dieser Abgleich ist entscheidend, um unnötige Rückzahlungen in der Zukunft zu vermeiden.
Fristen unbedingt einhalten
Einsprüche gegen Mitteilungen und Beschwerden gegen Bescheide müssen innerhalb von vier Wochen ab Zustellung eingebracht werden. Nach Ablauf dieser Fristen erlangen die Dokumente Rechtskraft. Prüfen Sie daher sofort nach Erhalt!
Wo finden Sie die Unterlagen?
Die Unterlagen wurden postalisch am 15. Jänner versandt. Elektronisch sind Mitteilungen ab diesem Zeitpunkt in „MeinPostkorb“ oder im eAMA-eArchiv verfügbar. Auffälligkeiten sollten bevorzugt online über www.eama.at gemeldet werden. Bei Fragen stehen Ihnen die Bezirkslandwirtschaftskammern gerne zur Verfügung.