Begründung von Mischwäldern wird gefördert
Der Wald ist ein komplexes Ökosystem, das sich von Natur aus an den jeweiligen Standort anpasst. Wuchsbedingungen und Schädlingsdruck führen dazu, dass auf Dauer nur Wälder bestehen können, die optimal angepasst sind. In weiten Teilbereichen Tirols wäre ein Mischwald mit vielen Baumarten natürlich. Der Landesforstdienst hat eine sehr detaillierte Kartierung der standortgerechten Waldtypen erstellt, die auf Tiris abrufbar ist. Einfach unter maps.tirol.gv.at im Navigationsbereich auf der linken Seite unter Ansicht den Punkt „Wald- Waldstandorte“ auswählen und auf die eigenen Waldgrundstücke zoomen. Das Ergebnis ist eine bunte Karte mit informativen Beschreibungen zu den jeweiligen Waldtypen, die über die „Identifizieren“ Funktion abgerufen werden kann. Vergleicht man die dargestellte potentielle natürliche Waldgesellschaft mit der Realität, zeigt sich oft, dass diese mit den vorhandenen Beständen nicht übereinstimmt.
Fördermittel
Angesichts der zunehmend extremen Klimabedingungen sollte künftig bei der Begründung neuer Bestände möglichst naturnah vorgegangen werden. Mischwälder sind stabiler und damit sinkt die Gefahr eines Schadholzanfalls. Zusätzlich werden die vielen Funktionen des Waldes wie der Schutz vor Naturgefahren, die Speicherung von Wasser und der Raum zur Erholung für Besucher abgesichert. Die öffentliche Hand ist sich der Bedeutung intakter Wälder bewusst und stellt für deren Erhalt Mittel zur Verfügung. Der neu ins Leben gerufene Waldfonds unterstützt die Waldbesitzer bei der Schaffung klimafitter Wälder. In Tirol stehen in den nächsten vier Jahren 20,7 Millionen Euro zur Verfügung, um den heimischen Wald für den Klimawandel zu rüsten. Standortgerechte Aufforstung und der Kulturschutz werden nun attraktiv gefördert. Die Waldbesitzer erhalten im Wirtschaftswald 60 Prozent und im Schutzwald 80 Prozent der Standardkosten ersetzt. Für die Aufforstung seltener Baumarten wie Bergulme, Blumenesche, Eibe, Feldahorn, Feldulme, Flatterulme, Schwarzpappel und Spitzahorn werden höhere Kosten gefördert. Diese Pflanzen müssen einzeln mit Drahtkörben oder Gitterschläuchen geschützt werden. Grundlegende Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist die Verwendung von geeigneten Pflanzenherkünften. Der Anteil heimischer Baumarten entsprechend der natürlichen Waldgesellschaft muss mindestens 75 Prozent betragen. Die jeweilige Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden und wird zu diesem Zweck dokumentiert. Die artenreiche Waldrandgestaltung als ökologische Waldumweltmaßnahme und die Errichtung von Wildschutzzäunen ist bis zu einer Länge von maximal 200 Metern ebenfalls förderbar. Bei der Antragstellung und Beratung zu den Förderbedingungen im Detail ist die jeweils zuständige Bezirksforstinspektion gerne behilflich.

Worauf zu achten ist
Grundsätzlich sollte bei der Begründung von Mischwäldern darauf geachtet werden, zumindest die Fläche, die dem Standraum eines hiebsreifen Baumes entspricht, mit nur einer Baumart zu bepflanzen. Solche Reinbestandszellen können nach Belieben in der Größe variiert werden. Je unterschiedlicher die Ansprüche der gemischten Baumarten ausfallen, desto größer sollten die Reinbestandszellen ausfallen. Damit werden die Konkurrenzprobleme auf die Kontaktzonen der Gruppenränder beschränkt. In den Gruppen kommt es zu positiven Effekten auf Schaft- und Kronenform. Bei Laubholzgruppen ist die Voraussetzung dafür ein enger Pflanzverband. Die gängigen Abstände bei Laubholz reichen von ein auf ein Meter bis zweieinhalb auf eineinhalb Meter. Wenn enge Abstände gewählt werden, ist es sinnvoll, einen Horst zu pflanzen in der Form, dass zum Beispiel drei auf drei Pflanzen gesetzt werden. Die Horste werden im Abstand hiebsreifer Bäume platziert, das sind exemplarisch im Fall des Bergahorns sieben bis zehn Meter zwischen den Gruppen. Im Zuge von Pflegeeingriffen wird anschließend sichergestellt, dass die gewünschte Mischung erhalten bleibt und sich der Bestand zu einem stabilen Wald entwickeln kann.
Konkret werden folgende Beträge je Pflanze gefördert
Waldfonds Fördersätze
für Aufforstung Wirtschaftswald/Schutzwald
Fichte (pro Stk.) € 1,02/€ 1,36
Tanne (pro Stk.) € 1,86/€ 2,48
Zirbe (pro Stk.) € 2,28/€ 3,04
sonstiges Nadelholz (pro Stk.) € 1,50/€ 2,00
Laubholz (pro Stk.) € 2,10/€ 2,80
Einzelschutz seltene Baumarten (pro Stk.) € 3,24/€ 4,32
für Aufforstung Wirtschaftswald/Schutzwald
Fichte (pro Stk.) € 1,02/€ 1,36
Tanne (pro Stk.) € 1,86/€ 2,48
Zirbe (pro Stk.) € 2,28/€ 3,04
sonstiges Nadelholz (pro Stk.) € 1,50/€ 2,00
Laubholz (pro Stk.) € 2,10/€ 2,80
Einzelschutz seltene Baumarten (pro Stk.) € 3,24/€ 4,32