Bedingt zufrieden
Die Zielsetzung der zwischenzeitlich beschlossenen Grundverkehrsnovelle war es, das Gesetz wieder strenger zu gestalten. Vor allem die durch die vergangene EU-Rechtsprechung möglich gewordene Spekulation mit bäuerlichem Freiland sollte damit wieder eingeschränkt werden. In einigen Punkten ist das sicherlich gelungen und wurden unsere gut argumentierten Forderungen im Gesetz aufgenommen. Jedoch wurde es verabsäumt, die vorabgeprüfte unionsrechtlich mögliche Selbstbewirtschaftungspflicht zu normieren. Gleiches gilt für unsere Forderung nach einer Wiedereinführung der Position eines Landesgrundverkehrsreferenten zur Kontrolle der Entscheidungen der Bezirkshauptmannschaften. Kritisch wird unsererseits auch die Gleichstellung des Tiroler Bodenfonds mit einem aktiven Landwirt im Interessentenverfahren gesehen, weil immer dann, wenn Freiland durch einen nicht landwirtwirtschaftlichen Käufer erworben wird, muss von einer Umwidmung mit nachfolgender unwiederbringlicher Verbauung ausgegangen werden. Auch künftig wird es trotz der letzten Novellierungen bei Grundverkehr und Raumordnung oberste Priorität sein, unsere wertvollen Flächen für die Landwirtschaft zu sichern. Dazu wird ein verantwortungsvollerer Umgang mit Grund und Boden vor allem von Seiten der Gemeinden und der Wirtschaft erforderlich sein, welchen wir sicherlich einfordern werden.