Ausnahmegenehmigungen für Bio-Betriebe bei Hagelschäden möglich
In diesen Fällen kann die zuständige Behörde unter bestimmten Bedingungen Abweichungen von den Produktionsvorschriften für eine begrenzte Zeit zulassen. Betriebe, die aktuell von Hagelschäden betroffen sind, können ein Ansuchen für den Zukauf von konventionellem Grundfutter beim Land Tirol (Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht) stellen.
Antragsstellung und Bedingungen
Vorlage für Antrag und Abgabe
Jeder betroffene Betrieb muss einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen:
Jeder betroffene Betrieb muss einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen:
- Eine Vorlage ist bei der jeweiligen BLK sowie im Downloadbereich (siehe unten) erhältlich.
- Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: landw.schulwesen@tirol.gv.at
- Der Antrag muss das betriebliche Ausmaß der Ausnahme beschreiben, einschließlich Tierbestand, betroffene Futterflächen, geschätzte Ertragsausfälle, Art und Menge der notwendigen Grundfuttermittel.
- Es kann nur jene Kultur beantragt werden, welche beschädigt wurde.
- Im Zeitraum der Inanspruchnahme darf der Tierbestand nicht erhöht werden.
- Aufzeichnungen sind zu führen und Belege (Rechnungen, Lieferscheine, Aufzeichnungsblatt für Zukauf von Futtermittel) für Kontrollen aufzubewahren.
- Rücksprache und Bekanntgabe über eine Ausnahmegenehmigung beim jeweiligen Milchabnehmer bzw. bei diversen Projektpartnern.
- Beispiel: Bei "Zurück zum Ursprung" gelten gesonderte Vorgaben, daher muss mit der Werner Lampert Beratungsges.m.b.H. Kontakt aufgenommen werden.
- Bio-Verbände (Bio Austria, Bioland) haben meist strengere Vorgaben (zusätzliche Genehmigung).
Laut unseren Informationen ist im Moment ausreichend Bio-Grundfutter verfügbar, daher sollte eine Antragstellung wohl überlegt sein und alle Bedingungen im Vorfeld beachtet werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Bio-Berater:innen der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.