Aufgrund akuter Trockenheit: Zukauf Nichtbiologisches Grundfutter mit VIS Meldung möglich
Wichtig:
Vor jedem Zukauf ist eine entsprechende Meldung im VIS notwendig!
Möglichkeiten und Voraussetzungen - konventionelle Grundfuttermittel am Bio-Betrieb
- Diese Inanspruchnahme macht eine Verwendung nichtbiologischer Grundfuttermittel durch Betriebe mit Haltung von Raufutterverzehrern in der Gebietskulisse Oberösterreich innerhalb des Zeitraums 03. August 2026 bis 01. Juni 2027 möglich.
- Der maximale Anteil an nichtbiologischem Grundfutter beträgt 30% des Jahresbedarf auf Basis der Trockenmasse
- Die Ausnahme der Behörde für nichtbiologisches Grundfutter betrifft folgende Arten von Futter:
- Dauerwiesen
- Ackerfutterflächen
- Futterstroh
Das Futter kann frisch (Grünfutter), siliert (Silage), getrocknet (Heu) oder pelletiert (Pellets) zugekauft werden.
VIS-Meldung:
Die Meldung ist vor Inanspruchnahme der Ausnahme ausschließlich elektronisch über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) einzubringen. Ein Zugang dazu ist vom Betrieb grundsätzlich notwendig.
Es besteht die Möglichkeit über das Bio-Referat der Landwirtschaftskammer OÖ als Servicestelle diesen zu erstellen.
Die Meldung im VIS erfolgt im Reiter Anträge -> neuer Antrag -> Bio Anträge -> Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall.
Die Meldung im VIS erfolgt im Reiter Anträge -> neuer Antrag -> Bio Anträge -> Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall.
Dieser Antrag ist gemäß den geforderten Punkten auszufüllen.
Im Feld Geschäftszahl des Verwaltungsakts ist folgendes einzutragen:
ESV-2016-101088/485
Datum des Verwaltungsaktes: 03. August 2026
Bei der Angabe der GVE am Betrieb dürfen nur die Rauhfutterverzehrer/RGVE (Rind, Schafe, Ziegen, Pferde) in die Berechnung mit hineingenommen werden.
Dokumentation:
Aufzeichnungen über die zugekauften nicht-biologischen Futtermitteln sind aufzubewahren. Diese sind der zuständigen Behörde sowie der Kontrollstelle auf Verlangen vorzulegen.
Betriebsindividueller Antrag:
Wenn diese regionale Freigabe für Verwendung von nichtbiologischem Futter nicht ausreicht, darf auch weiterhin ein betriebsindividueller Antrag an die Landes-Lebensmittelbehörde gestellt werden. Diese Anträge werden einzelbetrieblich geprüft.
Betriebsindividuelle Ausgangssituation prüfen:
Jeder Betrieb hat dafür zu sorgen, dass er sich selbst informiert, inwieweit der Einsatz von konventionellem Grundfutter auch bei den einzelnen Privat-Standards möglich ist.
Zu prüfen sind:
Österreichische Verbandsstandards
Internationale Verbandsstandards (Naturland, Bioland, Biokreis usw.) Privatrechtliche Standards (Zurück zum Ursprung, Prüf Nach!/Ja! Natürlich)
Abnehmer (z.B. Molkereien)
ESV-2016-101088/485
Datum des Verwaltungsaktes: 03. August 2026
Bei der Angabe der GVE am Betrieb dürfen nur die Rauhfutterverzehrer/RGVE (Rind, Schafe, Ziegen, Pferde) in die Berechnung mit hineingenommen werden.
Dokumentation:
Aufzeichnungen über die zugekauften nicht-biologischen Futtermitteln sind aufzubewahren. Diese sind der zuständigen Behörde sowie der Kontrollstelle auf Verlangen vorzulegen.
Betriebsindividueller Antrag:
Wenn diese regionale Freigabe für Verwendung von nichtbiologischem Futter nicht ausreicht, darf auch weiterhin ein betriebsindividueller Antrag an die Landes-Lebensmittelbehörde gestellt werden. Diese Anträge werden einzelbetrieblich geprüft.
Betriebsindividuelle Ausgangssituation prüfen:
Jeder Betrieb hat dafür zu sorgen, dass er sich selbst informiert, inwieweit der Einsatz von konventionellem Grundfutter auch bei den einzelnen Privat-Standards möglich ist.
Zu prüfen sind:
Österreichische Verbandsstandards
Internationale Verbandsstandards (Naturland, Bioland, Biokreis usw.) Privatrechtliche Standards (Zurück zum Ursprung, Prüf Nach!/Ja! Natürlich)
Abnehmer (z.B. Molkereien)
Bio Austria:
Um die von Futtermittelknappheit betroffenen Betriebe in dieser Situation zu unterstützen, wird diese Möglichkeit zum Zukauf von nichtbiologischem Futter auch für Bio Austria-Betriebe innerhalb des behördlich vorgegebenen Zeitraums möglich sein.
Unterstützung:
Bei der Antragstellung steht das Referat Biolandbau als VIS-Servicestelle telefonisch zur Verfügung - Tel.-Nr.: 050 6902 1450
Um die von Futtermittelknappheit betroffenen Betriebe in dieser Situation zu unterstützen, wird diese Möglichkeit zum Zukauf von nichtbiologischem Futter auch für Bio Austria-Betriebe innerhalb des behördlich vorgegebenen Zeitraums möglich sein.
Unterstützung:
Bei der Antragstellung steht das Referat Biolandbau als VIS-Servicestelle telefonisch zur Verfügung - Tel.-Nr.: 050 6902 1450