AMA-Hauptauszahlung für das Antragsjahr 2024
Am 19. Dezember werden 100% der Direktzahlungen und 75% der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie des Agrarumweltprogramms ÖPUL ausbezahlt. Eine Ausnahme bilden hierbei die vier Maßnahmen der Ökoregelung, welche im Rahmen des ÖPUL abgewickelt werden, jedoch Teil der Direktzahlungen sind. Die Maßnahmen System Immergrün, Tierwohl – Weide sowie Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen werden im Dezember entsprechend der Untergrenze des Prämienbandes laut Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 ausbezahlt. Der jeweils restliche Betrag unter Berücksichtigung der tatsächlichen Beantragung wird im Juni 2025 ausbezahlt, die Maßnahme Zwischenfruchtanbau zur Gänze. Die Restzahlung der 25% für ÖPUL und Ausgleichszulage erfolgt ebenfalls im Juni 2025.
Die Restzahlung der 25% für ÖPUL und Ausgleichszulage erfolgt im Juni 2025. Eine Ausnahme bildet hierbei die Maßnahme Zwischenfruchtanbau, welche zur Gänze im Juni 2025 ausbezahlt wird. Die Höhe der Abgeltung für die vier ÖPUL Maßnahmen im Rahmen der Öko-Regelung erfolgt innerhalb des jeweiligen Prämienbands laut Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 in Abhängigkeit der gesamten für die Ökoregelungen zur Verfügung stehenden Mittel. Die Bescheide und Mitteilungen mit Detailinformationen zu den Auszahlungen werden von der AMA am 15. Jänner 2025 bereitgestellt.
Die Restzahlung der 25% für ÖPUL und Ausgleichszulage erfolgt im Juni 2025. Eine Ausnahme bildet hierbei die Maßnahme Zwischenfruchtanbau, welche zur Gänze im Juni 2025 ausbezahlt wird. Die Höhe der Abgeltung für die vier ÖPUL Maßnahmen im Rahmen der Öko-Regelung erfolgt innerhalb des jeweiligen Prämienbands laut Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 in Abhängigkeit der gesamten für die Ökoregelungen zur Verfügung stehenden Mittel. Die Bescheide und Mitteilungen mit Detailinformationen zu den Auszahlungen werden von der AMA am 15. Jänner 2025 bereitgestellt.
Erhöhung ÖPUL & AZ sowie Entlastungsmaßnahmen
Zudem tritt bei der Hauptauszahlung im Dezember 2024 erstmals die Erhöhung der Prämiensätze des ÖPUL (exkl. Öko-Regelungen) um 8% sowie der Ausgleichszulage um 8% bzw. 14% ein. Zusätzlich zu den Zahlungen im Rahmen der GAP zahlt die AMA am 19. Dezember den Bodenbewirtschaftungsbeitrag für das Jahr 2024 sowie die Rückvergütung der CO2 Bepreisung für die Jahre 2022, 2023 und 2024 aus dem Paket für eine wettbewerbsfähigere Land- und Forstwirtschaft aus. Auch Soforthilfemaßnahme für Frostschäden in den Sektoren Obst und Wein 2024 und die Nationale Unterstützungsmaßnahme für Pheromonfallen bei Zuckerrüben werden am 19. Dezember ausbezahlt.