Almsaison gestartet
Die Auswirkungen des Klimawandels sind immer stärker spürbar, vor allem in den alpinen Hochlagen zeigt der Temperaturanstieg deutliche Veränderungen. Das bedeutet, dass sich auch die Almwirtschaft an die neuen Gegebenheiten anpassen muss und die herkömmliche Bewirtschaftung häufig nicht mehr ganz zeitgemäß ist.
Früherer Auftrieb
Den größten Effekt hat der
Klimawandel auf die Vegetationsperiode und deren Beginn. Somit beginnt die Vegetation in den alpinen Regionen um bis zu drei Wochen früher und verlängert dementsprechend die Vegetationszeit. Daraus lässt sich schließen, dass die Auftriebszeit der Weidetiere daran angepasst werden muss. Der Auftriebszeitpunkt kann je nach Lage bis zu drei Wochen früher als herkömmlich stattfinden. Durch einen zeitgerechten Auftrieb im Frühjahr kann das kräftige Frühsommerwachstum bestmöglich ausgenützt und die Almzeit verlängert werden. Junges Futter ist nährstoffreich und leicht verdaulich, es wird von den Tieren sehr gerne gefressen, die Futteraufnahme ist hoch.
Der richtige Zeitpunkt zum Auftrieb kann nicht am Kalender weit im Vorhinein festgelegt werden. Er ist abhängig von vielen Faktoren und kann nur recht kurzfristig im jeweiligen Jahr bestimmt werden. Als optimaler Bestoßungszeitpunkt gilt, wenn die Weideflächen ergrünen. Die Rinder verbeißen zu Vegetationsbeginn auch nachhaltig Problemgräser wie Bürstling, Rasenschmiele, Kreuzkraut und Adlerfarn, welche im jungen Wachstumsstadium eine verhältnismäßig hohe Verdaulichkeit und auch einen ansprechenden Nährwert haben.
Der richtige Zeitpunkt zum Auftrieb kann nicht am Kalender weit im Vorhinein festgelegt werden. Er ist abhängig von vielen Faktoren und kann nur recht kurzfristig im jeweiligen Jahr bestimmt werden. Als optimaler Bestoßungszeitpunkt gilt, wenn die Weideflächen ergrünen. Die Rinder verbeißen zu Vegetationsbeginn auch nachhaltig Problemgräser wie Bürstling, Rasenschmiele, Kreuzkraut und Adlerfarn, welche im jungen Wachstumsstadium eine verhältnismäßig hohe Verdaulichkeit und auch einen ansprechenden Nährwert haben.
Gezielte Weideführung
Ebenso nimmt der Zuwachs an Biomasse Jahr für Jahr zu. Das heißt, das Futterangebot auf der Alm nimmt stetig zu und immer mehr Tiere (GVE) pro Hektar Futterfläche können versorgt werden. Damit das vermehrte Futterangebot ideal abgeweidet wird, benötigt es eine sogenannte gelenkte Weideführung, die idealerweise durch ein Koppelsystem stattfindet. Eine gezielte Weideführung hält Ungräser in Schach und sorgt für einen frischen, nährstoffreichen Aufwuchs, der gerne von den Tieren gefressen wird. Beim Koppeln der Weide wird das System der Kurzrasenweide verfolgt. Somit wird das Futter jung in der gesamten Koppel gleichmäßig abgeweidet. Damit wird verhindert, dass das Futter nicht überständig wird und in weiterer Folge nicht verholzt. Ein weiterer positiver Effekt der Koppelung ist, dass die Verbuschung unterdrückt wird, da der junge Aufwuchs laufend abgeweidet wird.
Wird die gezielte Weideführung korrekt angewendet, bleibt die Alm bis in den Herbst hinein grün. Auch die angepasste Bestoßung spielt hier eine wichtige Rolle: Die Anzahl der Weidetiere muss so angepasst werden, dass der tägliche Aufwuchs weggefressen werden kann. Die Almbewirtschaftung muss dem Klimawandel und den neuen Voraussetzungen angepasst werden. Dafür sind folgende drei Faktoren ausschlaggebend: frühzeitiger Auftrieb, gelenkte Weideführung und angepasste Tierzahlen. Eine intakte Almwirtschaft fördert bedeutsam die Biodiversität und die Schutzfunktion des Bodens, die uns wiederum aktiv vor Lawinen- und Murenabgängen schützen.
Wird die gezielte Weideführung korrekt angewendet, bleibt die Alm bis in den Herbst hinein grün. Auch die angepasste Bestoßung spielt hier eine wichtige Rolle: Die Anzahl der Weidetiere muss so angepasst werden, dass der tägliche Aufwuchs weggefressen werden kann. Die Almbewirtschaftung muss dem Klimawandel und den neuen Voraussetzungen angepasst werden. Dafür sind folgende drei Faktoren ausschlaggebend: frühzeitiger Auftrieb, gelenkte Weideführung und angepasste Tierzahlen. Eine intakte Almwirtschaft fördert bedeutsam die Biodiversität und die Schutzfunktion des Bodens, die uns wiederum aktiv vor Lawinen- und Murenabgängen schützen.
Antrag auf Entschädigung für Schäden durch große Beutegreifer - jetzt auch online
Zu Beginn der Almsaison hat die Landesregierung die "Entschädigungsrichtlinie Große Beutegreifer" mit den für heuer geltenden Entschädigungssätzen beschlossen. Ab sofort kann der Antrag nicht nur wie bisher in Papierform, sondern auch online eingereicht werden. Der Onlineantrag soll die Antragstellung vereinfachen und beschleunigen. Hilfreiche Hinweise bei möglichen Unklarheiten und Kennzeichnungen der Pflichtfelder sorgen dafür, dass die Anträge vollständig eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen wie beispielsweise das Bestandsregister oder der Herdbuchauszug bei Zuchttieren sind am Ende des Formulars hochzuladen.
Die Abgeltung von nachgewiesenen Sachschäden erfolgt in der Höhe von maximal 3.000 Euro. Darüberhinausgehende Schadensummen bis maximal 10.000 Euro sind seitens des Geschädigten nachzuweisen bzw. gutachterlich festzustellen und werden mit maximal 80% ersetzt.
Damit Ihr Antrag fristgerecht und ordnungsgemäß bearbeitet werden kann, beachten Sie bitte Folgendes:
Ihr Antrag muss innerhalb von zwei Monaten
Die Abgeltung von nachgewiesenen Sachschäden erfolgt in der Höhe von maximal 3.000 Euro. Darüberhinausgehende Schadensummen bis maximal 10.000 Euro sind seitens des Geschädigten nachzuweisen bzw. gutachterlich festzustellen und werden mit maximal 80% ersetzt.
Damit Ihr Antrag fristgerecht und ordnungsgemäß bearbeitet werden kann, beachten Sie bitte Folgendes:
Ihr Antrag muss innerhalb von zwei Monaten
- nach Schadeneintritt bzw.
- bei abgängigen Tieren nach dem Almabtrieb bzw.
- bei der Förderung der Futterkosten nach erfolgtem vorzeitigem Almabtrieb jedenfalls jedoch spätestens bis zum 1. Dezember bei der zuständigen Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht einlangen. Die zweimonatige Frist gilt vorrangig. Wenn der Almabtrieb mindestens zwei Wochen früher als geplant stattfand, kann eine Förderung für die entstandenen Futterkosten beantragt werden. Der vorzeitige Almabtrieb muss entweder vorher oder spätestens 14 Tage nach erfolgtem vorzeitigen Almabtrieb der oben genannten Abteilung gemeldet werden.
- Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter www.tirol.gv.at/schadenmeldung.
Vorgehen bei Rissverdacht durch Großraubtiere bei Nutztieren
- 1. Rasche Verständigung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und/oder Amtstierärztin! (bei Wildtierrissen Verständigung des Bezirksjägermeisters)
2. Verändern Sie die Fundstelle nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Amtstierarzt!
3. Sichern Sie den Kadaver mit einer Plane vor Umwelteinflüssen, um DNA-Spuren zu sichern!- 4. Wenn Sie einen Hund haben, stellen Sie sicher, dass er den Kadaver nicht berührt! (am besten generell vom Ort des Risses fernhalten)
- 5. Dokumentieren Sie den Fundort, die Umgebung und das gerissene Tier bzw. den entstandenen Schaden möglichst mit Fotos und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Fundort! (Schleifspuren und Pfotenabdrücke sollten nicht verwischt werden)
- 6. Wundbehandlung lebend aufgefundener Tiere nur nach Rücksprache mit dem Amtstierarzt!
- 7. Kontaktdaten einer ortskundigen Person für Rissbegutachtung bekanntgeben!