Aktuelles für Biotierhalter:innen mit Raufutterverzehrern – Unterstützung durch Ausnahmeregelungen beim Futterzukauf
Zahlreiche Betriebe können den notwendigen Grundfutterbedarf für Rinder, Schafe, Ziegen und andere Raufutterverzehrer mit den betriebseigenen Flächen voraussichtlich nicht ausreichend decken. Besonders betroffen sind biologisch wirtschaftende Betriebe, da Bio-Grundfuttermittel am Markt derzeit nur eingeschränkt verfügbar sind. Um die Futterversorgung der Tiere sicherzustellen und gleichzeitig den Bio-Status der Betriebe zu erhalten, wurden nun wichtige Ausnahmeregelungen geschaffen.
Konventioneller Grundfuttermittelzukauf seit 5.8.2026 nach Antrag möglich
Die EU-Bio-Verordnung legt mögliche Ausnahmen von den Produktionsvorschriften für die ökologische/biologische Produktion fest, die im Falle bestimmter Ereignisse wie extreme Witterungsverhältnisse durch die zuständige Behörde gewährt werden können. Zu widrigen Witterungsverhältnissen zählt auch extreme Dürre, die einer Naturkatastrophe gleichgesetzt werden kann.
Aufgrund der aktuellen Dürresituation können burgenländische Biotierhalter:innen dafür eine behördliche Ausnahmegenehmigung für den Zukauf von konventionellen Grundfuttermitteln beantragen. Das Burgenland setzt dabei auf ein bewährtes Verfahren mittels Einzelbescheid. Anschließend wird die Genehmigung von der zuständigen Lebensmittelaufsicht des Landes erteilt. Genehmigt werden können Heu, Gras, Grassilagen und (Grundfutter-)Pellets. Für den Bescheid, der aufgrund dieses Ansuchens ausgestellt wird, fallen keine Verwaltungskosten an.
Aufgrund der aktuellen Dürresituation können burgenländische Biotierhalter:innen dafür eine behördliche Ausnahmegenehmigung für den Zukauf von konventionellen Grundfuttermitteln beantragen. Das Burgenland setzt dabei auf ein bewährtes Verfahren mittels Einzelbescheid. Anschließend wird die Genehmigung von der zuständigen Lebensmittelaufsicht des Landes erteilt. Genehmigt werden können Heu, Gras, Grassilagen und (Grundfutter-)Pellets. Für den Bescheid, der aufgrund dieses Ansuchens ausgestellt wird, fallen keine Verwaltungskosten an.
Katastrophenhilfe wurde ausgebaut: Erweiterung auf Zukauf von konventionellem Silomais seit 14.8.2026
Eine wesentliche Neuerung betrifft den Einsatz von konventionellem Silomais. Die aufgrund der Dürre erlassenen Ausnahmebestimmungen wurden mit 14.8. im Burgenland auch auf Silomais erweitert. Damit kann nicht biologischer Silomais im Rahmen der genehmigten Ausnahmeregelung eingesetzt werden. Diese Erweiterung schafft zusätzliche Möglichkeiten, bestehende Futterlücken zu schließen und die Versorgung der Tierbestände über den Winter abzusichern. Gerade in Regionen mit besonders starken Ertragseinbußen beim Grünland stellt Silomais eine wichtige Ergänzung der Grundfutterbasis dar.
Privatrechtliche Standards – das ist zu beachten
Privatrechtliche Standards und Abnehmerstandards können die Verwendung von konventionellem Grundfutter und/oder Silomais ausschließen oder einschränken. Der Bescheid und die damit verbundene Ausnahme des Zukaufs gelten für Codex-Betriebe (Betriebe, die nach den gesetzlichen Vorgaben der EU-Bio-Verordnung wirtschaften). Betriebe, die zusätzlich nach einem privatrechtlichen Standard (z. B. Ja! Natürlich, Zurück zum Ursprung, SPAR Natur*pur, Bio Austria, Demeter, Erde & Saat, …) zertifiziert sind, müssen zusätzlich abklären, ob der Zukauf konventioneller Futtermittel erlaubt ist. Auch Abnehmer:innen wie z. B. Molkereien müssen der Verfütterung von konventionellem Futter trotz bestehender landesweiter Ausnahmegenehmigung zustimmen. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen bzw. Maßnahmen gemäß Maßnahmenkatalog für die biologische Produktion.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass keine Erhöhung des Tierbestandes in der Zeit der Gültigkeit des Bescheids vorgenommen werden darf (dies wird auch im Bescheid so angeführt und von den Kontrollstellen gegebenenfalls kontrolliert). Außerdem müssen selbstverständlich auch Aufzeichnungen über die Zukäufe und die Verfütterung der konventionellen Futtermittel geführt werden. Nachweise wie Rechnungen, Lieferscheine und dergleichen müssen dafür ebenso am Betrieb aufliegen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass keine Erhöhung des Tierbestandes in der Zeit der Gültigkeit des Bescheids vorgenommen werden darf (dies wird auch im Bescheid so angeführt und von den Kontrollstellen gegebenenfalls kontrolliert). Außerdem müssen selbstverständlich auch Aufzeichnungen über die Zukäufe und die Verfütterung der konventionellen Futtermittel geführt werden. Nachweise wie Rechnungen, Lieferscheine und dergleichen müssen dafür ebenso am Betrieb aufliegen.
Rechtzeitig Bedarf erheben
Die Landwirtschaftskammer Burgenland empfiehlt betroffenen Biotierhalter:innen bereits jetzt eine möglichst genaue Futterbilanz für das kommende Wirtschaftsjahr zu erstellen. So kann der tatsächliche Bedarf frühzeitig abgeschätzt und gegebenenfalls rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Für eine Hilfestellung bei der Beantragung und fachliche Unterstützung stehen die Berater:innen der Landwirtschaftskammer Burgenland in den Außenstellen (Landwirtschaftliche Bezirksreferate in den Bezirken) zur Verfügung.
Situation in Österreich (Stand: 26.08.2026)
Die Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich und Kärnten haben eine gebietsweite Ausnahme für den Zukauf konventioneller Grundfuttermittel inkl. Silomais geschaffen. In Tirol gibt es ebenso eine solche, jedoch ist die Beantragung von konventionellem Silomais nur in Osttirol möglich. Die Bundesländer Steiermark und Vorarlberg handhaben es wie das Burgenland über einzelbetriebliche Anträge, wobei Vorarlberg Silomais nicht genehmigt hat. Das Bundesland Salzburg hat – wie auch Wien – bis jetzt keine Freigabe für konventionelle Zukäufe erteilt.
In den Bundesländern, die eine gebietsweite Ausnahme erteilt haben (OÖ, NÖ, Ktn, Tirol), müssen die Betriebe den Antrag – anders als im Burgenland – über das VIS stellen.
In den Bundesländern, die eine gebietsweite Ausnahme erteilt haben (OÖ, NÖ, Ktn, Tirol), müssen die Betriebe den Antrag – anders als im Burgenland – über das VIS stellen.
Weitere Angebote der Landwirtschaftskammern
- Webinar zum Thema „Futtermangel: Was Tierhaltungsbetriebe jetzt tun können“ vom 13.8., die Aufzeichnung und die Präsentationsunterlagen finden Sie unter „Links zum Thema".
- Futtermittel-Plattform der Landwirtschaftskammern, die bundesländerübergreifend ist und rein der Vermittlung von Futtermitteln von Landwirt:in zu Landwirt:in dient; Das Service der Eintragungen von Angebot und Nachfrage ist kostenlos und bleibt für 21 Tage online (siehe „Links zum Thema").
- Eine neue Broschüre mit dem Titel „Futterknappheit meistern – Praxistaugliche Rationen für Wiederkäuer“ gibt Beispielrationen bei Grundfutterknappheit und ist kostenlos als Download verfügbar.