Agrarmarketing wird breiter aufgestellt
Seit ihrer Einführung im Jahr
1995 wurden die AMA-Marketingbeiträge
inhaltlich und in
ihrer Höhe bis heute weitestgehend
unverändert fortgeführt.
Um den steigenden Kommunikationsbedürfnissen
gerecht zu
werden und die Leistungen und
Qualitätsprodukte der Bäuerinnen
und Bauern noch besser zu
präsentieren, wurde vergangene
Woche die Novelle des Marketingbeitragssystems
im Ministerrat
beschlossen.
Was sich ändert
Einer Empfehlung des Rechnungshofs folgend, wird das Agrarmarketingsystem weiterentwickelt und die Mittel breiter aufgestellt. Ziel ist es, alle Sektoren der Landwirtschaft bestmöglich einzubeziehen. Durch die Systemumstellung werden nun erstmalig die landwirtschaftlichen Nutzflächen und somit die gesamte landwirtschaftliche Produktion ins Marketing und Beitragssystem eingebunden.
Einführung eines Zwei-Säulen-Modells
Das Gesamtaufkommen der Marketingbeiträge ergibt sich künftig aus zwei Säulen: dem neuen Flächenbeitrag (Basisbeitrag) und den schon bestehenden Produktionsbeiträgen in überarbeiteter Höhe.
1. Einheitlicher Flächenbeitrag für landwirtschaftliche Nutzflächen
→ Grundsätzlich gilt: fünf Euro pro Jahr und Hektar landwirtschaftlicher Fläche
→ Ein Euro pro Jahr und Hektar für Almweideflächen oder andere extensiv genutzte Flächen (Hutweiden, Streuwiesen, Bergmähder, einmähdige Wiesen, Biodiversitätsflächen und Mehrnutzungshecken, brachliegende Flächen und flächige Landschaftselemente gemäß GLÖZ 8).
Mit einem Fünftel des Normalbeitrages pro Hektar ist der Flächenbeitrag für Almweideflächen und extensiv genutzte Flächen deutlich niedriger, aber gezielt auch ein Beitrag, um besonders Almerzeugnisse zu stärken, bzw. die Umweltleistungen der Landwirtschaft auch in das Marketing mit aufzunehmen.
2. Spezifischer Produktionsbeitrag für Schlachttiere, Legehennen, angelieferte Milch, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse
➞ Die Höhe der Beiträge sind im AMA-Gesetz festgesetzt. Um flexibel auf bestimmte Situationen reagieren zu können, verfügt der AMA-Verwaltungsrat über die Möglichkeiten, Anpassungen vorzunehmen.
➞ Damit etwa für Tierhaltungsbetriebe die Beitragssumme nicht überproportional steigt, werden mit der Einführung des neuen Basisbeitrags bestimmte Produktbeiträge, wie beispielsweise in der Milchvieh- und Rinderhaltung, reduziert oder bei Schafen und Ziegen auf null gesetzt.
1. Einheitlicher Flächenbeitrag für landwirtschaftliche Nutzflächen
→ Grundsätzlich gilt: fünf Euro pro Jahr und Hektar landwirtschaftlicher Fläche
→ Ein Euro pro Jahr und Hektar für Almweideflächen oder andere extensiv genutzte Flächen (Hutweiden, Streuwiesen, Bergmähder, einmähdige Wiesen, Biodiversitätsflächen und Mehrnutzungshecken, brachliegende Flächen und flächige Landschaftselemente gemäß GLÖZ 8).
Mit einem Fünftel des Normalbeitrages pro Hektar ist der Flächenbeitrag für Almweideflächen und extensiv genutzte Flächen deutlich niedriger, aber gezielt auch ein Beitrag, um besonders Almerzeugnisse zu stärken, bzw. die Umweltleistungen der Landwirtschaft auch in das Marketing mit aufzunehmen.
2. Spezifischer Produktionsbeitrag für Schlachttiere, Legehennen, angelieferte Milch, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse
➞ Die Höhe der Beiträge sind im AMA-Gesetz festgesetzt. Um flexibel auf bestimmte Situationen reagieren zu können, verfügt der AMA-Verwaltungsrat über die Möglichkeiten, Anpassungen vorzunehmen.
➞ Damit etwa für Tierhaltungsbetriebe die Beitragssumme nicht überproportional steigt, werden mit der Einführung des neuen Basisbeitrags bestimmte Produktbeiträge, wie beispielsweise in der Milchvieh- und Rinderhaltung, reduziert oder bei Schafen und Ziegen auf null gesetzt.
Zukünftige Beitragseinhebung
Künftig sollen die AMA Marketingbeiträge
aller Bewirtschafter:
innen mit landwirtschaftlicher
Fläche über den
jährlichen Mehrfachantrag,
der Molkereien durch die
Milch-Monatsmeldung und
der Legehennenhalter:innen
durch Abgleich mit dem Legehennenregister
berechnet werden.
Dabei ist eine Aufrechnung
der anfallenden Beiträge
(insbesondere auch des Flächenbeitrags)
gegen GAP-Zahlungen
möglich.
Durch das geänderte Modell
ändert sich das Gesamtaufkommen
der Marketingbeiträge
von rund 19 Millionen
Euro pro Jahr um rund ein
Drittel. Die AMA-Marketing
setzt diese Mittel in Folge für
die Bewerbung verschiedener
Bereiche ein: Zum einen sollen
die Leistungen der Almwirtschaft
sowie das Marketing von
Almerzeugnissen gestärkt werden.
Zum anderen sollen Qualitäts-
und Herkunftssicherung
weiter ausgebaut werden. Ein
weiterer wesentlicher Punkt ist
die vermehrte Kommunikation
der vielfältigen Leistungen und
Aufgaben der Landwirtschaft
für Umwelt, Natur, Klima und
Versorgungssicherheit. Daher
soll auch das AMA-Gütesiegel
auf weitere Bereiche ausgeweitet
werden, wie etwa Brot und
Backwaren. Auch der Getreidesektor
wird künftig in das
Marketingsystem eingebaut.
Im Dezember wird im Parlament
über den Ministerratsbeschluss abgestimmt.