ACHTUNG - GESAMTbetriebliche Aufzeichnungen nicht vergessen!
(Fast) alle Betriebe sind betroffen!
Der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe sowie alle Teilnehmer der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" sind verpflichtet, gesamtbetriebliche Düngeaufzeichnungen zu führen. Seit 1. Jänner 2023 müssen zusätzlich die Erntemengen plausibel dokumentiert und mit Wiegebelegen bzw. Kubatur-Dokumentation nachvollziehbar sein. Weiters muss die Stickstoffausbringung durch eine Bewässerung ebenfalls berücksichtigt werden.
Besondere Vorgaben gibt es für Betriebe in den sogenannten Nitratrisikogebieten (Anlage 5 Gebieten laut NAPV, z.B. Traun-Enns-Platte).
Besondere Vorgaben gibt es für Betriebe in den sogenannten Nitratrisikogebieten (Anlage 5 Gebieten laut NAPV, z.B. Traun-Enns-Platte).
Auflagen in Gebieten mit verstärkten Aktionen (z.B. Traun-Enns-Platte)
Die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung verlangt, dass in Gebieten mit verstärkten Aktionen zum Schutz der Gewässer über die Bewirtschaftung betriebsbezogene und schlagbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung erstellt werden müssen.
Eine gesamtbetriebliche Aufzeichnungsverpflichtung besteht für Betriebe, wenn
Eine gesamtbetriebliche Aufzeichnungsverpflichtung besteht für Betriebe, wenn
- auf mindestens 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird oder
- deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) mindestens 5 ha beträgt oder
- weniger als 90% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt wird.
- bei denen auf mehr als 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird oder
- die mehr als 5 ha Ackerflächen bewirtschaften.
- Bezeichnung und Größe des Schlages bzw. des Feldstückes, auf dem stickstoffhältige Düngemittel ausgebracht wurden sowie der angebauten Kultur.
- Art und Menge der auf dem Schlag bzw. Feldstück ausgebrachten Düngemittel, der darin enthaltenen jahreswirksamen Stickstoffmenge sowie das Datum der Ausbringung.
- Datum der Bewässerung, Bewässerungsmenge sowie die mit dem Bewässerungswasser zugeführte Stickstoffmenge gemäß Anlage 3 Abschnitt IV NAPV.
- Datum von Anbau und Ernte der auf dem Schlag bzw. dem Feldstück angebauten Kultur sowie die Ertragslage des Schlages bzw. des Feldstückes.
- Schlagbezogene Erntemenge samt Belegen (Wiegebelegen) bzw. aus der Ertragsermittlung über (Silo-)Kubatur für Kulturen (ausgenommen Ackerfutterflächen) im betreffenden Jahr sowie den daraus resultierenden Stickstoffentzug, berechnet auf Basis der Entzugsfaktoren je Kulturart.
- Schlagbezogener jährlicher Stickstoffsaldo nach der Ernte.
Feldmieten – Dokumentation nicht vergessen!
Nur im Nitratrisikogebiet besteht eine Aufzeichnungsverpflichtung über Feldmieten hinsichtlich:
- Zeitpunkt der Errichtung, die Bezeichnung des Schlages bzw. des Feldstückes, Zeitpunkt der Räumung
Hilfestellung durch EDV-Aufzeichnungsprogramme
Die Landwirtschaftskammer OÖ, Boden.Wasser.Schutz.Beratung, bietet hierfür zwei unterschiedliche Aufzeichnungsprogramme an. Für die ausschließlich gesamtbetriebliche Düngedokumentation steht das Gratisprogramm "LK-Düngerrechner" zur Verfügung. Mit dem EDV-Aufzeichnungsprogramm "ÖDüPlan Plus" (einmalig 220 Euro pro Betrieb) können darüber hinaus schlagbezogene und weitere Dokumentationsverpflichtungen inklusive Pflanzenschutzmittel einfach und kostengünstig erledigt werden.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ: 050 6902-1426; bwsb@lk-ooe.at, www.bwsb.at