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ÖPUL-Weiterbildungen im Überblick

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28.05.2024 | von LFI Tirol

Auch Online-Kurse nutzen

Blumenwiese © Michaela Kölle
© Michaela Kölle
Um die Zeit über den Sommer zu nutzen, stehen für alle ÖPUL-Maßnahmen (außer BIO – ab Herbst 24) Onlinekurse zur Verfügung. Der Vorteil von Onlinekursen ist die orts- und zeitunabhängige Teilnahme. Ob Montag am Vormittag, Donnerstag am Abend oder auch am Sonntag – mit oder ohne Pausen – dieses Format passt sich dem Rhythmus der teilnehmenden Person an. Somit hat die Teilnehmerin/der Teilnehmer eine hervorragende Möglichkeit, sich auch von zu Hause aus weiterzubilden.

Nach der Erstanmeldung auf unserer Homepage wird binnen 3 Tagen der Zugangslink für die Lernplattform eLFI übermittelt. Anschließend ist der Kurs 12 Monate lang verfügbar und kann in einem Zuge oder auch mit mehreren Pausen absolviert werden. Aber auch hier muss die Weiterbildung für die ÖPUL-Maßnahmen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein, damit die Weiterbildungsstunden von der AMA angerechnet werden.

Nach Abschluss des Kurses kann die Teilnahmebestätigung selbstständig ausgedruckt werden. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, wird die Bestätigung der Kursteilnahme für Sie vom LFI Tirol an die AMA weitergeleitet. Nächste Datenübermittlung an die AMA voraussichtlich Ende 2024.

Anmeldung unter folgenden Link möglich: Kurssuche | LFI Tirol

Je nach beantragter ÖPUL-Maßnahme sind Weiterbildungen zu absolvieren:

Maßnahme – Ausmaß in Stunden – Frist
  • Umweltgerechte und biodiversitätsförderne Bewirtschaftung (UBB)
    3 Stunden – bis 31.12.2025
  • Biologische Wirtschaftsweise (BIO)
    8 Stunden (davon: Biodiversitätskurs: 3 Stunden, Bio-Themen: 5 Stunden, Teil 1: 3 Stunden, Teil 2: 2 Stunden) – bis 31.12.2025
  • Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB)
    3 Stunden – bis 31.12.2025
  • Humuserhalt und Bodenschutz auf Grünland (HBG)
    5 Stunden (Teil 1: 2 Stunden, Teil 2: 3 Stunden) – bis 31.12.2025
  • Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW)
    Vernetzungstreffen – bis 31.12.2026
  • BIO: Zuschlag Naturschutz-Monitoring
    Einführungsveranstaltung – im 1. Jahr der Teilnahme
  • UBB: Zuschlag Naturschutz-Monitoring
    Einführungsveranstaltung – im 1. Jahr der Teilnahme

Umfassendes Kursangebot des LFI nutzen

Mit Ausnahme der Weiterbildungen in der Maßnahme „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ und dem UBB/BIO-Zuschlag „Naturschutz-Monitoring“ bietet das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) für alle weiterbildungsrelevanten Maßnahmen Kurse an.

Weitere Termine ab Herbst 2024 finden Sie bereits unter: tirol.lfi.at

Information zu „Humuserhalt auf umbruchsfähigem Grünland – HBG“

Für die ÖPUL-Maßnahme „Humuserhalt auf umbruchsfähigem Grünland – HBG“ werden die Schulungen bezirksweise angeboten, da hier Bodenproben vorgeschrieben sind. Die Bodenprobenstecher können in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer ausgeliehen werden.
Reihenfolge der Schulungen:
  • 2023 Schulung der Betriebe im Bezirk Kufstein und Schwaz
  • 2024 Schulung der Betriebe im Bezirk Landeck, Imst und Kitzbühel
  • 2025 Schulung der Betriebe im Bezirk Innsbruck, Reutte und Lienz
Alle Betriebe in dieser Maßnahme werden von uns per Mail verständigt.

Anmeldung

Eine Anmeldung zu Weiterbildungsveranstaltungen – ob Onlinekurse, Webinare oder Feldbegehungen – ist erforderlich. Termine und Anmeldung zu ALLEN ÖPUL-Weiterbildungen über: tirol.lfi.at

Frist beachten

Bei Teilnahme eines Betriebes in einer relevanten ÖPUL-Maßnahme ist die Weiterbildungsveranstaltung bis zum 31.12.2025 zu absolvieren. Es wird jedoch empfohlen, die Weiterbildungen so zeitnahe wie möglich zu absolvieren, da das erworbene Wissen dazu genutzt werden sollte, die Umsetzung und Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen der jeweiligen Maßnahmen bestmöglich umzusetzen.

Außerdem ist sicherzustellen, dass mit Ende des Weiterbildungszeitraums eine geschulte Person am Betrieb tätig ist. Verlässt die geschulte Person den Betrieb vor Ende der Frist der Weiterbildungserfordernis, ist sicherzustellen, dass eine andere geeignete Person die Schulung für den Betrieb innerhalb der Frist der relevanten Maßnahme(n) erfüllt.

Geeignete Person

Die Weiterbildung sollte vorzugsweise von der Betriebsführerin/dem Betriebsführer besucht werden. Sie kann allerdings auch von einer in die Entscheidungen des Betriebes miteingebundene Person wie dem:der Ehepartner:in, Hofnachfolger:in oder einem Elternteil wahrgenommen werden. Die maßgebliche Einbindung ist im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle zu beweisen. Weiteres ist in jedem Fall die Teilnahmebestätigung an den relevanten Weiterbildungskursen für den Fall einer Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb aufzubewahren.

Links zum Thema

  • tirol.lfi.at/öpul-weiterbildungen Kursangebot und Online-Kurse: Termine und weitere Infos
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