Weidevorgaben für Biobetriebe ab 2022
Die Weidevorgaben des Jahres 2020 wurden auch für das Jahr 2021 fortgeschrieben. Das bedeutet, dass auch heuer entweder mindestens ein RGVE pro Hektar weidefähiger Fläche oder zumindest 50 Prozent der RGVE in der Vegetationsperiode Zugang zu Weide haben müssen, wann immer es die Umstände, Witterungs- und Bodenbedingungen erlauben. Die Fortführung dieser Übergangsregelung war ein Zwischenschritt und ist mit 1. Jänner 2022 nicht mehr möglich, da sie durch neue Weidevorgaben ersetzt wird. Die Weidevorgaben für Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde (Pflanzenfresser) ab dem Jahr 2022 unter der neuen EU-Bio-Verordnung folgt dem Prinzip, wonach alle Tiere ständig Zugang zu Freigelände und innerhalb der Weidezeit Zugang zu Weideland haben müssen, wann immer die Umstände dies gestatten. Nur noch Witterungsbedingungen, jahreszeitliche Bedingungen und der Zustand des Bodens gelten als vorübergehende Ausnahmen. Damit gemeint sind beispielsweise extreme Trockenheit und Wassermangel mit nachhaltiger Schädigung der Grasnarbe durch Beweidung, lang andauernde Regenperioden und dadurch sehr aufgeweichte Böden, Wintereinbrüche, über die Wintermonate hinausgehende Schneelage, Sturm oder Unwetterereignisse, aber auch veterinärmedizinische Gründe. Der Weidezeitraum wurde mit den Monaten April bis einschließlich Oktober festgelegt. In den restlichen Monaten ist das Weiden jahreszeitlich bedingt nicht erforderlich, dennoch kann natürlich trotzdem geweidet werden.
Der Umfang und das Ausmaß des Weideangebots richten sich dabei nach der “Haltungsform“, in der die Tiere gehalten werden. Es wird zwischen vier Haltungsformen mit unterschiedlichem Weideausmaß (Optimum, Maximum) unterschieden:
Der Umfang und das Ausmaß des Weideangebots richten sich dabei nach der “Haltungsform“, in der die Tiere gehalten werden. Es wird zwischen vier Haltungsformen mit unterschiedlichem Weideausmaß (Optimum, Maximum) unterschieden:
Haltungsformen mit unterschiedlichem Weideausmaß
Haltungsform/-system | Was ist umzusetzen? ** |
A) Laufstall mit ständigem Zugang zu Freigelände (Auslauf*) | Optimum an Weide: Der Bewegungsaspekt auf der Weide steht im Vordergrund und nicht die Futteraufnahme. Jedenfalls muss die Weidefläche den Weidecharakter beibehalten und nicht nur Auslaufstatus haben. Überweidung, Zertrampeln des Bodens, Erosion und Umweltbelastungen sind zu vermeiden (erkennbare Grasnarbe). Für männliche Rinder (Stiere und Ochsen) über ein Jahr im Haltungssystem A genügt der ständige Zugang zum Auslauf. |
B) Laufstall ohne Auslauf | Maximum an Weide: Der Schwerpunkt liegt neben dem Bewegungsaspekt auf einer ausreichenden Futteraufnahme von den Weideflächen während der Weidesaison. |
C) Temporäre Anbindehaltung (Rinder über sechs Monate) mit zweimal wöchentlichem Zugang zu Freigelände* im Winter und immer, wenn das Weiden nicht möglich ist. | Maximum an Weide: Der Schwerpunkt liegt neben dem Bewegungsaspekt auf einer ausreichenden Futteraufnahme von den Weideflächen während der Weidesaison. |
D) Ganzjährige Freilandhaltung | Die Weidehaltung muss den Ansprüchen an Futteraufnahme und Bewegung genügen. |
*) Der Auslauf darf nicht zur Gänze überdacht (maximal 50 Prozent) sein und muss den Mindestaußenflächen entsprechen.
**) Auch begrünte Ackerflächen und Dauerkulturflächen sowie Almen und Gemeinschaftsweiden können zur Beweidung herangezogen werden.
**) Auch begrünte Ackerflächen und Dauerkulturflächen sowie Almen und Gemeinschaftsweiden können zur Beweidung herangezogen werden.
Weideplan und Dokumentation
Ein Weideplan für 2022 mit dem Inhalt, welche Tiere voraussichtlich wann auf welche Fläche kommen, muss bereits seit dem 30. Juni 2021 (einmalig) am Betrieb aufliegen und wird im Zuge der jährlichen Bio-Kontrolle überprüft. Während der Weidezeit müssen wie schon bisher Weideaufzeichnungen geführt werden, welche bei einer Bio-Kontrolle Aufschluss über die Einhaltung der Auslauf- beziehungsweise Weideanforderungen geben. Bei der Bio-Kontrolle 2022 wird die Weide anhand der tatsächlichen Situation vor Ort bewertet. Für allfällige Anfragen stehen die Bio-Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer, der Bezirkslandwirtschaftskammern und Bio Austria Tirol gerne zur Verfügung.