Vorsorgeflächen
Der Druck auf Grund und Boden ist in keinem anderen Bundesland so groß wie in Tirol. Die Siedlungs- und Wirtschaftsfläche ist mit zwölf Prozent der Landesfläche knapp. Mit dem nun beschlossenen Raumordnungsplan für „landwirtschaftliche Vorsorgeflächen“ wurde auf Landesebene ein wichtiges Element zum stärkeren Schutz hochwertiger Böden geschaffen: „Es freut mich, dass mit dem Beschluss der Landesregierung die raumordnerische Planung für die Ausweisung der landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen nun abgeschlossen ist“, so LK-Präsident Josef Hechenberger. In ganz Tirol wurden Flächen, insgesamt 35.267 Hektar, unter besonderen Schutz gestellt. „Für die Absicherung der landwirtschaftlichen Produktion war das ein wichtiger Schritt. Dadurch erwarte ich mir eine verlässliche Widmungspolitik, die dem rasanten Bodenverbrauch in unserem Land entgegenwirkt und verbindlich ist“, erklärt Hechenberger. Und weiter: „Davon profitiert nicht nur die Landwirtschaft, sondern letztendlich wir alle. Die Vorsorgeflächen sind nämlich auch ein Beitrag zum Erhalt der Versorgungssicherheit bzw. der heimischen Lebensmittelerzeugung. Denn vor allem den nachfolgenden Generationen sind wir es schuldig, Tirol verantwortungsvoll und mit Augenmaß weiterzuentwickeln.“
60.000 Fußballfelder
In den vergangenen Jahren wurden laufend neue Re-gionalprogramme für landwirtschaftliche Vorsorgeflächen nach einer einheitlichen Methodik erstellt, in der vor allem die Bodenbonität, Flächengröße und Hangneigung berücksichtigt wurden. Insgesamt wurden in Summe 352,7 Quadratkilometer an landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von knapp 60.000 Fußballfeldern.
Ziel und Konsequenzen
Das Ziel von solchen Ver-ordnungen der Tiroler Landes-
regierung, mit denen Regional
programme betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen beschlossen werden, ist klar: Im Interesse der Sicherung und zeitgemäßen Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft sollen die hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen im Bereich eines Planungsgebiets erhalten werden. Die landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen sind dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten und dürfen nicht für Wohnbauten verwendet werden. Die örtlichen Raumordnungskonzepte und damit auch die Flächen-
widmungspläne in den einzelnen Gemeinden dürfen den Zielen der Landesverordnungen nicht widersprechen (Prinzip: „Ober schlägt Unter“). Im Bereich der landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen ist die Widmung von Bauland absolut unzulässig!
Landwirtschaftliche Bauten erlaubt
Die Widmung von Sonderflächen und Vorbehaltsflächen ist nur zulässig, wenn der festge-
legte Verwendungszweck nicht im Widerspruch zu einer ordnungsgemäßen und nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung steht und die Ziele der überörtlichen Raumordnung sowie die Ziele der örtlichen Raumordnung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Die Zulässigkeit der Widmung von Sonderflächen nach den §§ 44 (Hofstelle), 46 (Austraghaus) und 47 (land- oder forstwirtschaftliche Gebäude und Anlagen) des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 ist im Einzelfall auf die zu erwartenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild und ökologisch wertvolle Flächen, mögliche Nutzungskonflikte und Verkehrsbelastungen zu überprüfen. Das heißt solche Widmungen sind in einer landwirtschaftlichen Vorsorgefläche schon erlaubt, müssen aber den Zielen der Verordnung entsprechen. Hingegen ist die Widmung als landwirtschaftliches Mischgebiet nicht zulässig. Ob ein Grundstück in der Vorsorgefläche liegt, lässt sich vom PC aus leicht über das Tiroler Rauminformationssystem tiris herausfinden.