Video: Die optimale Begrünung!
Im Begrünungszeitraum ist jeglicher Pflanzenschutzmitteleinsatz verboten. Nach den frühestmöglichen Umbruchsterminen ist es grundsätzlich möglich, registrierte Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Begrünung „mechanisch beseitigt“ wurde.
Sind alle Begrünungspflanzen abgefrostet und niedergebrochen, so gilt die Begrünung als mechanisch beseitigt und ein Herbizideinsatz wäre (falls notwendig) möglich. Sind die Begrünungspflanzen allerdings nicht vollständig abgefrostet oder handelt es sich um winterharte Begrünungen, so muss die Begrünung erst durch Häckseln oder mittels Bodenbearbeitungsgerät mechanisch beseitigt werden.
Bei Anbau der Folgekultur im Strip-Till Verfahren oder mittels Direktsaat, können ab dem Zeitpunkt der Aussaat Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
Sind alle Begrünungspflanzen abgefrostet und niedergebrochen, so gilt die Begrünung als mechanisch beseitigt und ein Herbizideinsatz wäre (falls notwendig) möglich. Sind die Begrünungspflanzen allerdings nicht vollständig abgefrostet oder handelt es sich um winterharte Begrünungen, so muss die Begrünung erst durch Häckseln oder mittels Bodenbearbeitungsgerät mechanisch beseitigt werden.
Bei Anbau der Folgekultur im Strip-Till Verfahren oder mittels Direktsaat, können ab dem Zeitpunkt der Aussaat Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
Der Begrünungsversuch am Betrieb Markus Hochmeister, St. Valentin beinhaltet 12 unterschiedliche Mischungen verschiedener Hersteller mit vier bis 18 Mischungspartnern. Der Großteil der Mischungen bildete sehr viel Biomasse und wurde durch den Frost gut abgetötet. Lediglich wenige winterharte Komponenten überlebten die tiefen Temperaturen. Auffallend ist, dass bei jenen Mischungen die wenig Pflanzenmasse gebildet haben, welche den Boden zu wenig bedeckt hat, der Unkrautdruck deutlich höher ist als in anderen Mischungen.
Weitere Informationen zum Versuch finden Sie im Video: