Unterstützung für Haushalte
Die Stromkostenbremse ist eine staatliche Unterstützung, die in Folge der Strompreissteigerungen für den Haushaltsverbrauch geschaffen wurde. Privathaushalte erhalten diese Förderung automatisch, weil der charakteristische Stromverbrauch beim jeweiligen Energieversorger in einem sogenannten „Lastprofil H“ (für Haushalt) hinterlegt ist. Das Lastprofil zu Ihrem Stromanschluss finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Lastprofil L
Bei landwirtschaftlichen Betrieben ist bei den Stromanschlüssen in der Regel ein „Lastprofil L“ für Landwirtschaft hinterlegt. Da viele Landwirtschaftsbetriebe einen gemeinsamen Stromanschluss für die Landwirtschaft und den Haushalt haben und ein „Lastprofil L“ hinterlegt ist, können genau diese Betriebe nun aktiv die Stromkostenbremse beantragen. Voraussetzung für die Antragsteller:innen ist der Hauptwohnsitz an der Adresse, an der der Stromanschluss gemeldet ist.
In der Stromkostenbremse werden 2.900 kWh mit max. 30 Cent/kWh unterstützt, wobei jedenfalls ein Selbstbehalt von mindestens 10 Cent/kWh verbleibt. Beträgt der Stromtarif beispielsweise 40 Cent, werden für 2.900 kWh jeweils 30 Cent/kWh vergütet, bei einem Tarif von 35 Cent beträgt die Unterstützung 25 Cent/kWh.
Frist beachten
Die aktive Beantragung der Stromkostenbremse ist seit
17. April bis einschließlich 31. Mai möglich und erfolgt auf www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/Antrag. Im Antrag wird eine Identifikationsnummer und eine Prüf-
nummer abgefragt. Derzeit werden von den Energielieferanten Schreiben an ihre Kund:innen versendet, in denen diese Nummern ersichtlich sind. Sollten Sie kein solches Schreiben erhalten, wenden Sie sich an Ihren Energieversorger.
Mehrpersonen-Haushalt
Leben mehr als drei Personen an dieser Adresse, wird zusätzlich automatisch der sogenannte Stromkostenergänzungszuschuss gewährt, wobei ein Fixbetrag von
61 Euro pro zusätzlich gemeldeter Person gewährt wird.
Offene Fragen zur Stromkostenbremse können unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg nachgelesen werden bzw. wurde vom BML eine Servicehotline unter der Nummer 0800 500 198 eingerichtet.
Zu beachten sind die unterschiedlichen Begrifflichkeiten!
- Stromkostenbremse: Unterstützung Verbrauch Haushalt – siehe Artikel.
- Stromkostenzuschuss: Unterstützung Verbrauch Landwirtschaft – diese Aktion erfolgte im Wege des MFA (Stufe 1) und Zuschuss für stromintensive Betriebe (Stufe 2). Auszahlungen dazu sind im Gange. Anträge können nicht mehr gestellt werden.