Start der Mehrfachantragstellung 2025: Fristen und wichtige Änderungen
Ab dem 1. November 2024 beginnt die Antragstellung für den Mehrfachantrag 2025. Auch dieses Jahr wird das Ein-Antrag-System fortgeführt, das seit 2023 in Kraft ist. Dadurch entfallen separate Herbstanträge und die Abgabefristen wurden verlängert. Dennoch sollten Landwirt:innen die wichtigsten Termine nicht aus den Augen verlieren, um alle Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
ÖPUL-Neuanmeldungen – Frist bis 31. Dezember
Wer 2025 eine neue ÖPUL-Maßnahme beantragen möchte, muss dies bis spätestens 31. Dezember 2024 tun. Das gilt auch für den Wechsel auf biologische Wirtschaftsweise oder den Wechsel zwischen Begrünungsmaßnahmen. Der 31. Dezember 2024 ist zudem die letzte Möglichkeit, in dieser Förderperiode neu in ÖPUL-Maßnahmen einzusteigen.
Neue Fördermöglichkeiten in den ÖPUL-Maßnahmen
Ab 2025 gibt es neue und angepasste Fördermöglichkeiten im Rahmen des ÖPUL:
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchfähigem Grünland:
Hier wird ab 2025 die Förderung auf Flächen mit einer Hangneigung von über 18 Prozent ausgeweitet. Dadurch wird diese Maßnahme besonders in höheren Lagen und Bergregionen attraktiver. Ziel ist es, den Erhalt von Dauergrünland und damit den Schutz der Böden zu stärken. - Almbewirtschaftung:
Ein Zuschlag für die Erstellung eines Almweideplans soll eine gezielte Weideführung auf der Alm fördern. Wenn dieser Plan eine entsprechende Grundlage bietet, darf der Viehbesatz auf der Alm auf bis zu 2,4 RGVE pro Hektar Almweidefläche erhöht werden. Eine Prämie von 20 Euro pro GVE bis zu 400 Euro ist möglich. - Biologische Wirtschaftsweise:
Ein Zuschlag von 400 Euro pro Betrieb soll die höheren Transaktionskosten im Biobereich entschädigen. Ein weiterer Vorteil ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft: Bio-Betriebe, die mehr als 8 Prozent ihrer Flächen diversifizieren und einen Tierbesatz von weniger als 1,4 RGVE pro Hektar haben, können ebenfalls von einem zusätzlichen Zuschlag profitieren.
Bewirtschafterwechsel und Antragsfrist
Bewirtschafterwechsel müssen rechtzeitig vor der Antragstellung über die Bezirkslandwirtschaftskammer gemeldet werden, um eine fristgerechte Antragstellung zu gewährleisten. Der späteste Abgabetermin für den Mehrfachantrag 2025 ist der 15. April 2025, es gibt keine Nachfrist. Änderungen nach der Antragstellung können per Korrektur mitgeteilt werden.
Antragstellung mit Handy-Signatur oder ID Austria
Auch in diesem Jahr ist die Antragstellung über die Handy-Signatur oder ID Austria verpflichtend. Nur in Ausnahmefällen kann vor Ort in der BLK noch handschriftlich unterschrieben werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle Antragsteller:innen ihre Handy-Signatur im Vorfeld überprüfen und sicherstellen, dass sie ihre Passwörter parat haben.
Die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer wird auch für den aktuellen Mehrfachantrag wieder jedem Antragsteller und jeder Antragstellerin einen persönlichen Termin übermitteln.
Die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer wird auch für den aktuellen Mehrfachantrag wieder jedem Antragsteller und jeder Antragstellerin einen persönlichen Termin übermitteln.